Ausgabe 
23.1.1850
 
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Du biſt ein Teufelsburſch, was ſoll ich denn mit Dir anfangen?

Heirath' mich.

Er erhielt wieder einen Schlag auf den Backen, aber diesmal viel ſanfter, als bei der erſten Kirchweih.

Als die Wirthin den Rücken wendete, nahm er die Geige und ſpielte hell auf.

In kürzeren Zwiſchenräumen verſuchte es nun die Wirthin, den Lex zum Fortgehen zu bewegen, aber ſeine beſtändige Antwort war:Heirath' mich.

Einſtmalen ſprach ſie mit ihm, daß ihn wohl die Polizei nicht mehr dulde, er habe ja eigentlich keinen rechten Ausweisſchein u. dgl. Darauf antwortete Lex keine Silbe, ſetzte den Hut auf die linke Seite, pfiff ein luſtiges Lied, und ging nach dem zwei Stunden entfernten Schloſſe des Grafen. Das Dorf gehörte damals noch dem reichs unmittelbaren Grafen von S.

a Am Abend, als die Wirthin in der Küche am Heerde ſtand, und ihre Wangen erglänzten im Wiederſcheine des Feuers auf dem Heerd, trat Lex, ohne eine Miene zu ver⸗ ziehen, vor ſie hin, überreichte ihr ein Papier, und ſagte: So, da haſt Du unſere Heirathsbewilligung, der Graf dispenſirt uns noch von jedem Aufgebot, heut' iſt Freitag, übermorgen iſt unſere Hochzeit.

Was? Du Schelm wirſt doch nicht?

Herr Lehrer! rief Lex dem eben an der Küche Vorübergehenden zu,kommet herein, und leſet vor!

Er hielt die Wirthin am Arm feſt, während der Lehrer las und am Ende ſeinen Glückwunſch ausſprach.

Nun, meinetwegen! ſagte die Wirthin endlich, Du biſt mir ſchon lang recht, aber es war nur auch wegen dem Gerede und dem Gelauf.

Alſo übermorgen?

Ja, Du Schelm.

Das war nun ein luſtiger Aufzug, als am Sonntag der Geigerlex, genannt Alexis Grubenmüller, ſich ſelber den Hochzeitsreigen aufſpielte, geigend neben ſeiner Braut

zur Kirche ging und die Geige erſt am Taufbecken ablegte, auf dem Heimwege aber wieder ſo luſtig geigte und ſpielte, daß allen Leuten das Herz im Leibe lachte.

Von dazumal alſo iſt der Geigerler im Dorfe, und das heißt ſo viel, als: die Luſtigkeit lebt darin.

Seit mehreren Jahren aber iſt er manchmal auch trübſelig, denn die hohe Kirchen- und Staatspolizei hat verordnet, daß ohne obrigkeitliche Erlaubniß nicht mehr getanzt werden darf. Auch haben die Trompeten und Blasinſtrumente die Geige verdrängt, und ſo ſpielte unſer Lex nur noch den Kindern unter der Dorflinde ſeine luſtigen Weiſen vor, bis auch dies das hochlöbliche Pfarramt als ſchulpolizeiwidrig unterſagte. Vor drei Jahren iſt dem Lex noch gar ſeine Frau geſtorben, mit der er immer in Scherz und Heiterkeit gelebt.

So trotzig keck auch der Geigerlex Anfangs ſein Schickſal aufgenommen hatte, ſo ward es ihm doch jetzt manchmal ſchwer, mehr als er geſtand.

Der Menſch ſollte nicht ſo alt werden! war das Einzige was er manchmal ſagte, und das war nur ein Aufſchreien aus einer großen inneren Gedankenreihe, in der er es wohl erkannte, daß zum luſtigen Leben eines fahrenden Muſikanten auch ein junger Leib gehörte.Das Heu wächſt nicht mehr ſo weich wie vor dreißig Jahren! pflegte er oft zu behaupten.

Der neue Amtmann, der ein beſonderes Wohlwollen für den Geigerlex hatte, war indeß darauf bedacht ihm ſorgenfreie Tage zu ſichern. Die nicht unbedeutende Summe, in welcher das Haus in der allgemeinen Landesfeuerkaſſe angeſetzt war, wurde ſtatutenmäßig nur dann voll ausbe zahlt, wenn ein anderes Haus an der Stelle aufgerichtet wurde. Die Gemeinde, die ſich ſchon lange für einen Bauplatz zum neuen Schulhaus in der Mitte des Dorfes umthat, kaufte nun auf Betreiben des Amtmannes dem Geigerlex die Brandſtätte mit allem darauf Haftenden ab. Der Alte aber wollte kein Geld, und ſo ward ihm eine wohlausreichende Jahresrente bis zu ſeinem Tode angeſetzt. Das war nun gerade nach ſeinem Geſchmack. Er erluſtigte ſich viel damit, wie er ſich ſelbſt aufzehre, und das Glas vollaus trinke, daß auch kein Tropfen mehr darin ſei.

(Schiuß folgt.)

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

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Mobilien-Verſteigerung. (500 Donnerſtag den 24. l. M., Morgens um 9 Uhr anfangend, werden in der Peter Mann'ſchen Wohnung auf dem Hauk die Wil⸗ helm Klein'ſchen Mobilien, beſtehend in Holz⸗ werk, Blech, Eiſen, Weißzeug, Kleidungsſtücke, Sattler-Handwerksgeſchirre ꝛc. ꝛc. meiſtbietend verſteigert.

Friedberg den 16. Januar 1850. In Auftrag Groß. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben deer.

Oeffentliche Aufforderung.

(810 Nachdem die Geſchwiſterkinder des an⸗ geblich ſchon ſeit fünfzig Jahren. unbekannt wo, abweſenden Johann Dieterich(Theodor) Kiefler von Obererlenbach, geboren am 29. December 1773, Kaspar Kieflers Sohn, um Ausantwor⸗ tung deſſen ſeither curatoriſch verwalteten, unge⸗ fähr 250 fl. betragenden Vermögens gebeten haben, werden gedachter Johann Dietrich Kiefler oder deſſen etwaige Leibeserben, oder ſonſtige

Erbprätendenten hiermit aufgefordert, ſich ſoge wiß binnen drei Monaten von heute an, zur Empfangnahme des Vermögens dahier anzu⸗ melden und gehörig auszuweiſen, als ſonſt Jo- hann Dietrich Kiefler für verſchollen erklärt und ſein Vermögen den ſich bereits legitimirt haben⸗ den Geſchwiſterkindern deſſelben als nächſten Erben ohne Caution überwieſen werden wird. Groskarben am 9. Januar 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger.

Bauholz-Verſteigerung. (82) Freitag den 25. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Nauheimer Gemeindewald 107 eichen Bauſtämme, circa 5549 Cubikfuß haltend, meiſtbietend, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich ver ſteigert werden.

Nauheim am 14. Januar 1850. Der kurheſſiſche Bürgermeiſter Hartmann.

Holz-Verſteigerung. (70) Donnerſtag den 24. Januar und die folgenden Tage, ſollen im Heldenberger Ge⸗ meindewald, Diſtriet Eichwald, jedesmal Mor⸗ gens 9 Uhr, 321 Stämme eichen Bau-, Werk⸗ und Nutzholz, 17771 Cubikfuß enthaltend, worun⸗

ter ſich ganz ſchöne Bauſtämme befinden, gegen baare Zahlung verſteigert werden. Heldenbergen den 17. Januar 1850. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Paulp.

Bekanntmachung.

(710 Wegen noch fortdauernder Krankheit des Caſſirers des Mathildenſtifts, kann der nächſte Zahltag erſt Mittwoch den 30. d. Mts. ſtattfinden. Friedberg den 21. Januar 1850. Der Director des Mathildenſtifts Hofmann.

Holz ⸗Verſteigerung.

(72) Freitag den 25. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, ſollen im Rohdeimer Gemeindewald, Diſtrict Grauenberg: Stecken buchen Scheitholz, 250 Stockholz, 1000 Stück 17 Wellen, 18 Stämme Werkholz, 835 Cu⸗ bikfuß enthaltend, öffentlich an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Bemerkt wird, daß gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine eine Zahlungsfriſt bis zum 1. Sep⸗ tember d. J. geſtattet wird.