Ausgabe 
20.11.1850
 
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Intelligenz-Blatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, den Uegierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

Mittwoch den 20. November

1850.

M 91.

Regierungsblatt⸗Auszũge.

Nr. 48 enthält: 1) Verordnung, die Vervielfältigung und Verbreitung von Druckſchriften und verſchiedene durch Druck, Rede, gildliche oder andere Darſtellung begangene ſtrafbare Handlungen Hetreffend. 2) Bekanntmachung des Großh. Miniſteriums des Hauſes und des Aeußern, die Steuermannsordnung für die Gr. Heſſ. Rheinſtrecke betr. Um der Rheinſchifffahrt in Bezug auf das Steuermannsweſen weitere Etleichterung zu gewähren, wird in Folge der bei der Rheinſchifffahrts⸗Central⸗Commiſſion deßhalb gepflogenen Verhandlungen Nachſtehendes verfügt: 1) Die durch den Art. 59 der Convention vom 31. März 1831 feſtgeſetzte Ausnahme vom Steuer⸗ mannszwange wird auf Fahrzeuge feder Ladungsfähigkeit ausgedehnt, welche unter 600 Centner Ladung enthalten; 2) alle Schiffe, deren Zadung ohne Rückſicht auf den Eigenthümer derſelben ausſchießlich aus Gegenſtänden beſteht, die im Falle des Sinkens des Schiffes ſich von ſelbſt heben, ſind vom Steuermannszwange befreit; 3) die zu Segelſchiffen gehörigen Lichterfahrzeuge, welche an das Hauptſchiff nur Seite befeſtigt ſind(alſo nicht im Schlepptau nachgeführt werden), find von der Verpflichtung zur Annahme eines beſonderen Steuer⸗ nannes entbunden; 4) jedem Steuermann, welcher ein Schiff zu Berg oder zu Thal geſteuert hat, iſt von nun an geſtattet, binnen der nächſten 24 Stunden ein anderes Schiff zu Thal oder zu Berg auf derſelben Strecke zurückzuſteuern. Nach dieſen Beſtimmungen, Hurch welche die entgegenſtehenden Vorſchriften im Art. 8 und 9 der Großh. Heſſ. Steuermanns⸗Ordnung vom 11. Juni 1836 Regie⸗ zungsblatt Nr. 28 abgeändert ſind, haben ſich alle, die es angeht, zu achten; auch iſt in Folge der Beſtimmung unter 4) bei Prüfung und Annahme von Steuerleuten fortan darauf zu ſehen, daß jeder ür eine beſtimmte Stenermannsſtation zu patentiſirende Aspirant für ven Steuermannsdienſt die nöthige Befähigung ſowohl zur Bergfahrt uls zur Thalfahrt auf der betreffenden Stromſtrecke beſitze.

Nr. 49 enthält: Verordnung, die Berufung einer außerordent⸗ ichen Ständeverſammlung betreffend.

Nr. 50 enthält: 1) Verordnung vom 26. September, die Ausdehnung der Bauordnung vom 10. Febr. 1825 auf die ganze Reſidenz und deren Umgebung betreffend. 2) Verordnung vom 9. October, die Wahl von weiteren Ergänzungsgeſchwornen für die im vierten Quartal 1850 in der Provinz Starkenburg abzuhaltenden Aſſiſſenſitzungen betr. 3) Dienſtnachrichten. Am 17. Sept. wurde dem evang. Pfarrer Gries zu Frohnhauſen, R-B. Biedenkopf, die vang. Pfarrſtelle zu Biedenkopf übertragen; am 20, dem Geometer gebülfen König von Obermoos das Patent als Geometer der(. Kl. kür den R.⸗B. Darmſtadt ertheilt; am 21. wurde der Regierungs⸗ ſecretär Schmidt dahier zum Regierungsſeeretär bei der R-C. des M.⸗B. Mainz ernannt und wurde dem Hülfslehrer an der höhern Hewerb⸗ und Realſchule Pr. Schleuß ner dahier die erledigte Lehrer⸗ gelle an der hieſigen Realſchule, ſowie am 30. dem Schulovicar Vogt an Großwinternheim die kathol Schullehrerſtelle daſelbſt übertragen. 4) Dienſtentlaſſungen. Am 17. Sept. wurde der Poſterpeditor Haag zu Bürſtadt und am 3. Okt. der Diſtrietseinnehmer im Erh. Diſt. Oherohmen, Bernbeck zu Grünberg, des Dienſtes entlaſſen. 5) Erledigt iſt: die 1. evang. Pfarrſtelle zu Großenlinden, R.-B. Hießen, mit jährlich 1869 fl. 6) Berichtigung eines Verſehens in Nr. 8 des Regierungsblattes.

Nr. 51 enthält: 1) Bekanntmachung des Großh. Miniſteriums

des Innern vom 15. Oktober, die Wahl der Abgeordneten zur erſten Kammer der außerordentlichen Ständeverſammlung durch die höchſt⸗ beſteuerten Grundbeſitzer betreffend. Zum Behuf einer vollſtändigen Aufzeichnung der nach Art. 3, Nr. 1 der Verordnung vom 7. d. M. bei der Wahl von Abgeordneten zur erſten Kammer der Stände ſtimmberechtigten Staatsbürger iſt es erforderlich, zuverläſſige Kennk niß davon zu erlangen, welche Beiträge an Grunoſteuer von Ein- zelnen wegen Beſitzes in verſchiedenen Gemarkungen entrichtet wer⸗ den. Es werden deßhalb Diejenigen, welche außer der Gemarkung ihres Wohnorts Grundſteuer zu entrichten haben und darthun zu konnen glauben, daß ſie bei deren Zurechnung den Fünfzig wegen eigenthümlichen oder nutznießlichen Grundbeſitzes Hoͤchſtbeſteuerten, wenigſtens 25 Jahre alten, Staatsbürgern im Großherzogthume bei zuzählen ſind, hiermit aufgefordert, über die gellend zu machende Stleuerentrichtung binnen 14 Tagen, vom Erſcheinen dieter Bekannt⸗ machung im Regierungsblatte an, dem Steuercommiſſär des Bezirks, zu welchem der Wohnort gehört, durch Vorlegung von Steuerzetteln oder Regiſterauszügen, Nachweiſung zu ertheilen. Hierzu wird je⸗ doch bemerkt, daß nach den bereits vorliegenden Notizen Diejenigen, welche nach Abzug der Beiträge zu den Koſten für den Neubau don Provinzialſtraßen, an Grundſteuer weniger als 200 Gulden jährlich entrichten, nicht erwarten dürfen, zu der Zahl der Stimmberechtigten zu gehoren. Es wird ferner angefügt, daß diejenigen Staatsbürger, welche einen feſten Wohnſitz im Großherzogthum dermalen nicht haben, aber ihre Stimmberechtigung als Grundbeſitzer darthun wollen, die Nachweiſung über die von ihnen zu entrichtende Grundſteuer dem Groß. Steuercommiſſär zu Darmſtadt unter Angabe ihres Aufent haltes vorzulegen haben. Diejenigen, welche dieſer Aufforderung nachzukommen unterlaſſen, würden es ſich ſelbſt zuzumeſſen hahen, wenn ſie in das Verzeichniß der nach Art. 3, Nr. 1 der Verordnung ſtimmberechtigten 50 Staatsbürger nicht aufgenommen werden ſollten. 2) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großh. Domanial waldungen betr. 3) Bekanntmachung, die Communalumlagen für 1850 in der Gemeinde Oberſchmitten, R.-B. Nidda, betr. 4) Bekanntmachung, die Erhebung der Umlagen zur Beſtreitung der Communalbedürfniſſe in der Gemeinde Partenheim für 1850 betr. 5) Namensveränderung. Am 2. Oct. wurde der legitimirten Tochter des Chriſtian David Stein zu Homberg, Julie Bauer von Lauterbach, geſtattet, künftig den NamenStein zu führen. 6) Dienſt nachrichten. Am 17. Sept. wurde dem Pfarrer Seriba zu Stadecken die evang. Pfarrſtelle zu Felda, R-B Alsfeld, und am 26. dem evang. Pfarrer Uhrig zu Neuiſenburg, R.⸗B. Darmſtadt, die evang. Pfarrſtelle zu Pohlgöͤns, R.-B. Friedberg, übertragen. Am 28. wurde dem Geometer ir Kl. Welſch zu Rüſſelsbeim das Patent als Geometer der 1. Klaſſe für den R.-B. Darmſtadt ertheilt. Am 7. Oktober wurde dem evang. Pfarrer Groß zu Bornheim die ev. Pfarrſtelle zu Stadecken, R.⸗B. Mainz, ſodann am lo dem Lehrer an der 5, kath. Schule zu Dieburg, Franz, die katholiſche Schullehrerſtelle, und dem Schuͤlvicar Klaſſert zu Darmſtadt die 5. kath. Schullehrerſtelle zu Diebueg übertragen und wurde der Ober-Appellations⸗ und Caſſations-Gerichts-Rath Krug dabier zum Mitgliede für das Juſtiz⸗ und Regierungsfach beſtellt. 7) Am 10. Oktbr. wurde dem Subſtituten des General-Staatsprocurators bei dem Obergerichte zu Mainz, Dr Schalk, der Charakter als Generaladvocat verliehen. 8) Am 10. Oct. wurde der Ob. Appell. und Caſſ.⸗Ger.-Rath Frhr. von Münch-Bellinghauſen von der Theilnahme an den Prüfungen fur das Juſtiz- und Regie