Ausgabe 
17.4.1850
 
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auch bis in die erſten Jahrzehende dieſes Jahrhunderts

durch zwei Pforte geſchloſſen war,) von denen die nach der Niddabrücke hin befindliche die Jahrzahl 1565 trägt. Auf einen Thurm dürfte vielleicht der Name der ünfern dieſer Pforte beginnendenThurmgaſſe hinweiſen. Was aber

beſonders zu beachten bleibt, iſt, daß nicht Oberflorſtadt,

ſondern Unterflorſtadt eine Burg hatte, welche dem Dorfe

größere Bedeutung verlieh und gleichſam den Anfang einer Befeſtigung bilden konnte. Freilich fehlen über dieſe Burg, von der langſt nichts mehr zu ſehen iſt, alle Nachrichten

2s) Wenn auch von einem Thore zu Oberflorſtadt die Rede iſt, in⸗ dem es in dem aus dem 15. Jahrhundert von Jacob Grimm mitgetheilten»Weisthum zu Florſtadt lautetvon dem val tho r ane zu der rechten hand biss an die mülen(ſiehe die

und vererbten Erinnerungen; dennoch kann nicht bezwei⸗ felt werden, daß ſie einſt da war und zwiſchen dem Fuß⸗

hain!e) und der Nidda lag. Hier treffen wir nämlich den nach ihr benanntenBurggarten, in welchem man bei

dem Ausgraben alter Bäume auf Mauerreſte geſtoßen ſein ſoll, und die kurze Gaſſe, welche von dem Fußhain nach dieſem Burggarten führt, heißt dieBurggaſſe, welcher Name geradezu eine Burg vorausſetzt. Uebrigens kommt auch auderwärts Florstad(Flanstad) für Unterflorſtadt vor. So z. B. in dem vorhin in der Anmerkung ange- führten bei Jacob Grimm 3. Bd. S. 447 449 abgedruck⸗

tenWeisthum zu Florſtadt, worin es S. 449 oben von

Ubernflänstadt(Oberflorſtadt) unterſchieden wird.

26) So heitzt eine Gaſſe des Dorfes. In der Volksſprache: der

Weisthümer geſammelt von Jac. Grimm, 3. Bd. S. 449), ſo iſt dieß kein Befeſtigungsthor, ſondern unter dem Fallthor iſt ein über einen Fahrweg gehendes Zaunthor zu verſtehen, das von ſelbſt zufällt und beſonders dient, um das Weidevieh von einem Raum, in den es nicht kommen ſoll, abzuhalten. Uebrigens iſt dieß Fallthor längſt verſchwunden, ebenſo die Mühle, von welcher aber die aus dem Dorfe nach ihr hinfüh⸗

rende Gaſſe noch die Mühlgaſſe heißt.

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Fußhän. Woher der Name kommt, weiß ich nicht, da ich ſeine Form in alter Zeit nicht kenne. Vielleicht war er urſprüng⸗ lich vuhshain d. i. Fuchshain, und Fuchs käme dann in dieſem Namen ausnahmsweiſe in ähnlicher Ausſprache vor, wie Flachs, flächſen, wachſen, Ochs u. a., welche wetterauiſch Floas, fleſſe, woaſe, Oaß(dieß nur in einem Theil der Wetterau) lauten.

W.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

a Edietalla dung.

(460) Großh. Heſſiſches Hofgericht zu Gießen hat über den unbedeutenden Nachlaß der Jacob Schäfer'ſchen Eheleute von Hungen den Con⸗ cursprozeß erkannt, und es werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen oder ſonſtige Anſprüche an denſelben bilden zu können glauben, aufgefordert, ſolche im Termin

den 16. Mai l. J., f Vormittags 9 Uhr, ſogewiß dahier anzuzeigen, widrigenfalls Ausſchluß von der Maſſe erfolgen wird.

ungen den 14. März 1850. 3 Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Brück.

EDeng adus (302) Nach Mittheilung der Adminiſtraliv⸗ behörde ſollen die dem Herrn Fürſten Ferdinand zu Solms⸗Braunfels Durchlaucht, zuſtehenden Grundrenten in der Gemarkung Bellersheim, namentlich als: Hühnergeld, Grundzinſen, Mark⸗ waizen, Zehntgrundrente und Vogteikorn, be⸗ zeichnet, und dem jährlichen Geſammtertrag nach zu Sechshundert Ein und Dreißig Gulden ſieben Kreuzer einen Heller abgeſchätzt, abgelößt wer⸗ den, und es iſt die vorgeſchriebene Edictalladung beantragt worden; weshalb hiermit veröffent⸗ licht wird, daß wer an dieſe Grundrenten, resp. an das Ablöſungskapital, Anſprüche zu haben vermeint und geltend zu machen gedenkt, ſoge⸗ wiß binnen

zwei Monaten nach der Veröffentlichung ſeine Anſprüche gel⸗ tend zu machen habe, als ſonſten keine Rückſicht darauf genommen und das Ablöſungskapital von Neuntauſend Drei und Dreißig Gulden zwei und vierzig Kreuzer an den genannten Herrn Fürſten verabfolgt werden ſolle. Hungen den 27, März 1850.. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann.

Edietalla dung.

) Nachdem Landgräfliche Landesregierung 95105 über den Nachlaß des verſtorbenen Valen⸗ tin Hett III. von Kirdorf den Concurs erkannt und zu deſſen Leitung und Erledigung das un⸗ terzeichnete Juſtiz-Amt beauftragt hat, ſo wer⸗

den andurch alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des genannten verſtorbenen Valentin Hett III. von Kirdorf Forderungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ſolche ſo gewiſſer im Termin Dienſtag den 7. Mai d. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr, in Selbſtperſon oder durch legale Anwaltſchaft bei unterzeichneter Stelle anzumel⸗ den und zu begründen, als die nicht Erſcheinen⸗ den von der vorhandenen Maſſe ausgeſchloſſen werden ſollen. 5

Der Präcluſivbeſcheid wird übrigens nur auf der Gerichtsſtube eröffnet.

Homburg den 27. März 1850.

u ch. Edictalla dung.

des geweſenen Stadthauptmanns Georg Renne⸗ berg von hier, über welchen der förmliche Con⸗ curs erkannt worden iſt, ſind Mittwoch den 26. Juni l. J, f Morgens 10 Uhr, N bei Meidung ſtillſchweigenden Ausſchluſſes von

ſönlich oder durch gebörig bevollmächtigte Ver⸗ treter liquidirenden Gläubiger werden an die im Termine zu Stande kommenden Beſchlüſſe jeder Art für gebunden erachtet. Friedberg am 10. April 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Sehrt.

der Reitercaſerne zu Butzbach.

(876) Donnerſtag den 18. dieſes Monats, des Vormittags um 10 Uhr, ſollen die zur Herrichtung von Repoſitorien auf den Rüſtkam⸗ mern der hieſigen Garniſon erforderlichen Zim⸗ mer⸗ und Schreiner⸗Arbeiten, Erſtere zu 241 fl. 37 kr., Letztere zu 38 fl. veranſchlagt, auf dem Wege der Soumiſſion an den Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden.

Zeichnung, Voranſchlag und Accords⸗Be⸗ dingungen liegen von heute an auf dem hieſigen Militär⸗Verwaltungs⸗Bureau zur Einſicht offen.

Butzbach den 11. April 1850.

In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter.

Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (877) Mittwoch den 17. d. Mts. ſollen nach⸗

ſtehende Arbeiten loosweiſe an Ort und Stelle unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht

Landgräflich Heſſ. Juſtiz⸗Amt 3 ur b

(8715) Anſprüche aller Art an den Nachlaß

der Maſſe, dahier anzuzeigen. Die nicht per⸗

Zimmer⸗ und Schreiner Arbeiten in

werdenden Bedingungen öffentlich an die Wenigſt⸗ nehmenden in Akkord gegeben werden.

1) Die Anfertigung der Böſchungen von dem

Viadukt ſüdlich über die Staatsſtraße bei

Niederwöllſtadt bis an die Okarber Ge⸗ markungsgrenze veranſchlagt zu 779 fl. 20 kr. Die Zuſammenkunft iſt an vor⸗ genanntem Viadukte Vormit⸗ tags 10 Uhr.

2) Deßgleichen in den Gemarkun⸗ gen Kloppenheim und Okarben veranſchlagt zu Die Zuſammenkunft iſt auf der Station Großkarben Vormit⸗ tags 11 Uhr. 5

3) Deßgleichen in der Gemarkung Vilbel veranſchlagt zu

Die Zuſammenkunft iſt an dem Uebergang der Staatsſtraße nördlich von Vilbel Nachmit⸗ tags 2 Uhr. g

Friedberg den 10. April 1850.

Der Großh. Heſſ. Sections Ingenieur

der Sektion Vilbel Hochgeſand.

Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn.

(378) Mittwoch den 17. d. Mts. Vormit⸗

tags 9 Uhr ſollen nachſtehende Arbeiten an Ort

und Stelle unter den bei der Verſteigerung be⸗

kannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Akkord gegeben werden.

1) Die Anfertigung der Böſchungen des Looſes 10. in der Gemarkung Niederwöllſtadt, von dem Viadukte nördlich über die Staats⸗ ftraße daſelbſt, bis durch den Bahnhof ver⸗ anſchlagt zu 339 fl. 48 kr.

2) Deßgleichen des Looſes 11. von dem Bahnhof bis zum Viadukte ſüdlich bei Nieder⸗ wöllſtadt veranſchlagt zu 303 fl. 39 kr.

Die Zuſammenkunft iſt auf der Station Nie⸗ derwöllſtadt. Friedberg den 10. April 1850. Der Gr. Heſſ. Sections⸗ Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand.

Holz ⸗Verſteigerung. (879) Da das unterm 22. März d. J. in dem Gemeindewald Langenhain verſteigtes Holz, wegen dem geringen Steigpreis die Genehmigung nicht erhalten konnte, ſo wird daſſelbe auf Dienſtag

455 fl. 46 kr.

889 fl. 21 fr.

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