Ausgabe 
14.8.1850
 
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berg.

den 11. Auguſt

gen verrichtet:

* Sell.

der Stadtkirche: zun let.

der Stadtkirche: Riller.

der Burglirche: Eulet.

der Burgkircht:

Intelligenz-Blatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

745 63.

Mittwoch den 14. Anguſt

18530.

Amtlicher Theil.

Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter resp. Beigeordneten und Polizeicommiſſäre, ſowie die Gendarmen dieſes Regierungsbezirks.

Taxe Sie werden hiermit angewieſen, auf den Johannes 7 Buß aus Kalbach, welcher dringend verdächtig iſt, am 4. u and Bübbach f. M. einen Diebstahl mittelſt Einbruchs zum Nachtheil des August. Packers W Moritz 1 zu ehen verübt zu ben und flüchtig geworden iſt, genau zu fahnden und ihn 7 dub im Betretungsfall zu arretiren und hierher abzuliefern. 1 5 Friedberg den 8. Auguſt 1850.

%

a Perſon⸗Beſchreibung.

3 Alter: 16 Jahre. Größe: 5 Schuh, 2 Zoll. Haare: 1 blond. Augen: blau. Augenbraunen: blond. Naſe

3 8 ſtark. Mund:: mittel. Stirn: frei. Bart: keinen. Kinn: a e. rund. Geſicht: oval. Statur: geſetzt.

167% Kleidung.

17* 18 Melirter Sommerrock von grünlicher Farbe. Die

übrige Kleidung dürfte der Flüchtige vertauſcht haben.

55.* Wee ien, l be 71 an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.

7 1 Betreffend: Die Einrichtung von Induſtrieſchulen in den Gemeinden 1 des Regierungsbezirks Friedberg. 116A Induſtrieſchulen, in welchen den Kindern gewiſſe me⸗ cqhaniſcheſßerkigkeiten und zwar den Knaben in der Baum⸗ und Gartenzucht, den Mädchen aber im Spinnen, Nähen 1 15 und Stopfen beigebracht werden, ſind in den meiſten Ge⸗ ee meinden des Regierungsbeztrkes ein ſehr gefühltes Bedürf⸗ 1 u niß. Der im Jahr 1849 für den hieſigen Regierungsbezirk

4 perſammelt geweſene Bezirksrath hat daſſelbe anerkannt und

tin reges Jutereſſe für das Aufblühen dieſer gemeinnützigen 6 Anſtalten gusgeſprochen. Indem wir Sie hiervon in Kennt⸗ 40% niß ſetzen, empfehlen wir Ihnen, nach vorheriger Bera⸗ thung mit den Schalvorſtänden, wegen Einrichtung ſolcher Judlitrieſchulen in Ihren Gemeinden, insbeſondere wegen Aufbringung der nicht ſehr beträchtlichen Mittel zur Beſoldung

des Lehrerperſonals mit dem Gemeinderath zu berathen und das Berathungsprotokoll uns berichtlich vorzulegen. Schließlich bemerken wir, daß die Generalverſammlung des Mathildenſtifts den Gemeinden des früheren Kreiſes Fried⸗ berg für dieſen wohlthätigen Zweck einen jährlichen Beitrag, der ſich pro 1850 auf 1000 fl. berechnet, bewilligt hat. Friedberg den 6. Auguſt 1850. S

Negierungsblatt⸗Auszüge.

Nr. 34 enthält: 1), Bekanntmachung des Gr. Miniſteriums des Innern vom 9 Juli, die Beſtellung der Wahlcommiſſäre für die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landſtandiſchen Kammern betr. 2) Inſtruction des Gr. Miniſteriums der Juſtiz vom 2. Juli, die Bezeichnung gleichnamiger Ortseinwohner und die Wahrung der Namensveranderungen betr. 3) Bekanntmachung des Großh. Miniſteriums der Finanzen vom 12. Juli, die Aufnahme eines Capi⸗ tals von Zwei Millionen Gulden für den Eiſenbahnbau betr. In Gemäßheit des Art. 2 des Geſetzes vom 16, Juli 8 42, den Bau und den Betrieb der Eiſenbahnen im Großherzogthum betr., wonach

de' zm Ba der mit den Ständen vereinbarten Haupt⸗Eiſenbahn⸗ 1 ſoſth aur erſten Anſchaffung des Betriebsmaterials erförder⸗ 6 Jeg ſuf dem Wege der öffentlichen Anleihe aufgebracht wer⸗ Len hloſſen worden für den Bau der Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn terehen von Zwei Millionen Gulden zu einem Zins⸗

fuße vn% Pocent jahrlich aufzunehmen und daſſelbe im Wege

der Se ö zu begeben, wenn annehmbare Gebote erfolgen. (Die um sia den neun Punkte enthalten u. a:) Ueber das An

lehen werden 4% procentige Partial-Obligationen ausgefertigt, welche auf Juen lauten. Den Partiglobligationen werden Zins⸗ coupons beigeſligt. Die Summen, auf welche die Part alobligationen lauten, ſowie die Beträge, in welchen ſie von jeder Gattung ausge⸗ fertigt werden ſollen, beſtimmt das Groß h. Miniſterium der Ginanzen unter billiger Berückſichtigung der Wunſche des Gläubigers, Der Zins der Partialobligationen beginnt mit dem 1. September d.. und wird halbjahtig am 1. März und 1. September bei allen Gr. Staatskaſſen und in Frankfurt a. M. bei dem damit beauftragt wer⸗ denden Banquierhauſe gegen Ablieferung der Zinscoupons koſtenfrei und ohne Abzug bezahlt. Der Darleiher hat die ganze von ihm nach ſeinem Gebote zu zahlende Summe in grober ſüͤddeutſcher Münze oder auch in Gr. Heſſ. Grundrentenſcheinen koſtenfrei an die Gr. Staatsſchulden⸗Tilgungskaſſe zu zahlen. Er erhält fur dieſe Summe nach Maßgabe ſeines Gebotes, Partialobligationen. Er zahlt das Darlehen in Summen von beliebiger Größe gegen jeweilige Auslie⸗ ferung einer entſprechenden, Anzahl von Partialobligatihnen, jedoch dergeſtalt, daß mindeſteus e ein Zehntheil zu Ende Auguſt d. 70 und zu Ende jedes der folgenden 9 Monate und daher das ganze Darlehen bis zu Ende Mal 1851 einbezahlt iſt. Hinſichtlich der Deckung des Zinsbedürfniſſes und der allmähligen Rückzahlung des aufzunehmenden Anlehens, ſowie der für das Anlehen beſtehenden Garantie finden die Beſtimmangen in den Artikeln 3 und 6 des Ge⸗ ſeßes vom 16, Juli Steiieze Anwendung.

4) Namensper dune zungen. Es wurde geſtattet: am 8. Juni den Adoptipkinderm ane Leonhard Kreß zu Hirſchhorn, Eliſad.