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Intelligenz
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
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N 80.
Sonnabend den 12. Oktober
18800
Amtlicher Theil. Verkündigung,
die Auflöſung der Stände-Verſammlung betreffend.
Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc.
Ein bedeutungsvolles Ereigniß veranlaßt Uns, in dieſer Ver⸗ kündigung zu Unſerem treuen Volke zu ſprechen.
Zum zweiten Male im Laufe d. J. haben Wir Uns entſchließen müſſen, in Ausübung Unſeres verfaſſungsmäßigen Rechtes die Stände— Verſammlung des Großherzogthums aufzulöſen.
Dieſe im Edict vom 27. d. Mts. erfolgte Entſchließung iſt als unvermeidliche Nothwendigkeit herbeigeführt worden durch ver— fuſſungswidriges Verhalten der zweiten Kammer der Stände. Es hat dieſelbe die ihr von Unſerer Regierung angeſonnene Zuſtimmung zur Forterhebung der Steuern für die nächſten Monate verweigert!
Mit dieſer Steuerverweigerung hat die Kammer es unter⸗ nommen, Unſerer Regierung die Mittel für die Bedürfniſſe des Staates zu entziehen— die Thätigkeit derſelben geradezu unmöglich zu machen.
Das haben Männer beſchloſſen, welche von den Einwohnern dieſes Landes gewählt ſind, um verfaſſungsmäßig mitzuwirken zur Erhaltung des Staates, wodurch das Wohl aller Einzelnen be— dingt iſt!
Fragt man, wie es zu ſolchem Beginnen kommen konnte, ſo geben darüber die Beſtrebungen und Erfolge der Partei Aufſchluß, welche ſeit den letzten Jahren durch Mittel aller Art die Auflöſung aller ſtaatlichen Ordnung betreibt. Dieſe Partei, durch Ver⸗ eine eng verbunden, welche das Land mit verderblichem Netze über— zogen haben, feindet jede Autorität an in der bürgerlichen wie in der kirchlichen Ordnung. Unzufriedenheit in den Gemüthern, Ver⸗ bannung der ſittlichen Scheu, welche Beſtehendes achtet und ſchützt, iſt ihr nächſtes Ziel. Dahin führen gehäſſige Vergleichungen der Verhältniſſe von Höheren und Niederen, von Reichen und Armen, ſrügeriſche Vorſpiegelungen und Verſprechungen, deren Erfüllung unmöglich iſt.
Mit Anwendung ſolcher Mittel in ihrer verderblichen Wirk— mkeit durch Mißbrauch der Preſſe nach allen Orten verbreitet, iſt is bei Benutzung des durch Geſetz vom 3. September 1849 erwei⸗ ſerten Stimmrechtes der Partei gelungen, ſchon bei dem zwölften kandtage mit überwiegender Majorität in die zweite Kammer der Stände zu treten. Ein Zuſammenwirken Unſerer Regierung mit (iner ſolchen Kammer, die in Anmaßung zur Förderung von Partei- zwecken ſelbſt nicht vor Eingriffen in die richterliche Gewalt zurück⸗ bich, zeigte ſich alsbald unthunlich. Die Auflöſung der Ständever— ſammlung konnte nicht unterbleiben.
Wir haben hierauf neue Wahlen nach den beſtehenden Vor— ſchriften angeordnet. Es konnte dieß im Hinblick auf den erſten be— ſrübenden Erfolg der neuen Wahlordnung nur in der Hoffnung ge— ſhehen, daß ein beſſerer Gebrauch von der Wahlbefugniß gemacht werde. Indeſſen haben die Wahlen für den dreizehnten Landtag ein hoch beklagenswertheres Ergebniß geliefert— bei den beharrlich fortgeſetzten Bemühungen der Umſturzpartei, bei der genährten Ver—
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wirrung der Begriffe in einem großen Theile der Wähler, bei der unterlaſſenen Theilnahme vieler der achtbarſten Staatsbürger, durch welche ſie, an wirkſamer Betheiligung verzweifelnd, ihren Geſinnungen Ausdruck geben zu müſſen glaubten.
Sehr klein war in der neugebildeten zweiten Kammer die Zahl der Männer von wahrem Beruf für die Aufgabe des Volks⸗ vertreters. Dagegen fehlte es in der herrſchenden Partei an ſolchen nicht, welche als erklärte Feinde der ſtaatlichen Ordnung längſt ſich kenntlich gemacht haben.
Die durch die Auflöſung des zwölften Landtages zurückge⸗ wieſenen Angriffe ſollten auf dem dreizehnten mit erhöheter Heftigkeit und Erbitterung aufgenommen werden— bis zum Aeußerſten.
Willkühr und leichtfertige Nichtachtung beſtehender Vorſchriften zeigten ſich ſchon beim Zuſammentritt der zweiten Kammer. Einer der erſten Anträge aber ſchlug der Kammer vor, die Verweige⸗ rung aller Steuern zu beſchließen, geſtützt auf eine Anhäufung von Vorwuͤrfen gegen Unſere Regierung; und unter dem Einfluſſe dieſer Anfeindung nahm die Kammer den von Unſerer Regierung eingebrachten Geſetzes-Vorſchlag auf, welcher auf die nothwendige Forterhebung der Steuern in den letzten drei Monaten d. J. gerichtet war. Die Vorbereitung für die Berathung darüber im Ausſchuſſe fiel faſt allein denen zu, welche mit Leidenſchaftlichkeit ohne Gleichen Unſerer Regierung gegenüber verfuhren.
Die im erwähnten Antrage aufgezählten Vorwürfe wurden auch hierbei auf ungehörige Weiſe mit der Steuerpropoſttion in Verbindung gebracht. Mit augenfälliger, vergeblich in der Kammer ſelbſt mißbilligter Verletzung der in der Geſchäfts-Ordnung enthal— tenen geſetzlichen Beſtimmungen wurde jede Aufklärung durch Be— nehmen mit den betreffenden Mitgliedern Unſerer Miniſterien unter— laſſen; eine nähere Prüfung wagte man für überfluſſig zu erkläreu.
Sonach wurde ganz im Sinne des Ausſchuſſes eine Reihe von Verordnungen und Verfügungen durch Kammerbeſchlüſſe für Ver— faſſungs⸗Verletzungen erklärt nach einer Berathung, welche die auf— fallendſte Unkenntniß auch ſolcher Stimmgeber zu Tage gebracht hat, denen die Bildung für beſſeres Verſtändniß nicht mangeln konnte.
So wurde in haſtiger Ueberſtürzung ein durchaus werthloſer Ausſpruch gegen Verordnungen geſchleudert, worin der ordnungs⸗ liebende Theil des Volkes nur Maßregeln erkannt hat, welche durch die Umſtände veranlaßt und nach Verfaſſung und Recht ergriffen worden ſind. r
Aber das höchſte Maß von Pflichtvergeſſenheit und die ſtaats— gefährlichſten Abſichten hat die Majorität der zweiten Kammer da— durch bethätigt, daß ſie auf den Antrag des Ausſchuſſes die Zuſtim— mung zur Forterhebung der Steuern in den letzten drei Monaten d. J. verſagt hat f
Nachdem Unſeren Ständen bereits im Jahre 1847 das Stagats— budget für die Jahre 184% vorgelegt worden war, hatten es die eingetretenen gußerordentlichen Exeigniſſe bis jetzt unmöglich gemacht, u der Feſtſtellung des Staatsvoranſchlags und zur Vereinbarung über ein neues Finanzgeſetz für die gedachten Jahre zu gelangen, und es war daher die Wirkſamkeit des früheren Finanzgeſetzes mehr⸗ mals und zuletzt bis zum erſten Oktober d. J. auf verfaſfungsmäßigem Wege verlängert worden. Unſere Miniſterlen waren während dieſer Zeit eifrigſt bemüht, den Staatshaushalt in geregeltem Zuſtande fortzuführen und überall Erſparniſſe eintreten zu laſſen, wo es ohne überwiegende Nachtheile für die Zwecke des Staats geſchehen konnte. Wenn demungeachtet die finanziellen Ergebniſſe der Staatsverwaltung


