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Intelligenz-Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Uegierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
M. 3.
Mittwoch den 9. Januar
1850.
Das„Jutelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ wird im Jahre 1850, ebenſo wie im Jahre 1849, wöchentlich zweimal (Mittwochs und Samſtags) ausgegeben.— Das„Intelligenz-Blatt“ wird nach wie vor die amtlichen Bekanntmachun S. n one und Anzeigen 11 1 jeglicher Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen. 9 unge e er Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei der Expedition, wie bisher, für 1 Jahr Ifl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr.— Bei allen Poſtverwaltungen des Großherzogthums Heſſen pr. Jahr 1 fl. 24 kr. N
Semeſter 46 kr.
Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile oder deren Raum 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte
und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet.— Alle Inſerate, welche von dem Donnerſt der Expedition eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, w Mittwoch Abend eingehen, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen.—
Friedberg.
ag Morgen bis den Sonntag Abend bet elche von dem Montag Morgen an bis den
Die Expedition des Intelligenzblattes.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirk Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.
Betreffend: Die einzuſendenden Jahresberichte für 1850.
Sie werden umgehend Ueberſichten uber die in Ihre Gemeinden aus dem Ausland Ein- und umgekehrt aus dem Großherzogthum in das Ausland Ausgezogenen anher einſenden.
Friedberg am 28. Dezember 1849.
Du v rie r.
nnn aſch ün g,
die Leſeholznutzung in den Grßh. Domanialwaldungen des Reviers Oberrosbach betreff.
Zur Ausführung der allerhöchſten Verordnung vom 1. Oktober 1848 und der Bekanntmachung vom 3. ejsd.
in Nro. 57 des Regbl. werden zu Leſeholztagen für 1850
beſtimmt: Der 14. Januar, 11. Februar, 11. März, 8. April, 6. Mai, 3. Juni, 1. Juli, 5. Auguſt, 2. September, 7. Oktober, 4. November und 2. Dezember, welche Tage jedesmal auf Montag fallen.
Von der Leſeholznutzung ſind ausgeſchloſſen: im Frauenwald die Schläge Nr. VII, VIII, IX, X, XI, XII und XIX; im Burgwald die Schläge Nr. I, II, III, IV, V, VI, VII und XXIV; in Mainzerhecken die Schläge Nr. I, II, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XIIz im Weſterfeldſchenwald die Schläge Nr. III,
IV, V, VI, VII, VIII, IX und X; im Kellerberg die Schläge Nr. XXII, XXIII und XXIV, und endlich die Parzelle Schwarzſcheidt.
Beſtimmen die Ortsvorſtände— in Folge§. 9 der oben angefuhrten Bekanntmachung, für ihre, den Domanial— waldungen unmittelbar angrenzenden Gemeindewaldungen weniger Leſeholztage wie die oben genannten oder laſſen noch andere Beſchränkungen bei der Leſeholzuutzung ein— treffen, ſo finden für die Angehörigen dieſer Gemeinden in Beziehung auf die Tage und die Leſeholznutzung in den un— mittelbar angrenzenden Domanialwaldungen dieſelben Be— ſchränkungen ſtatt.
Die Gr. Bürgermeiſter werden erſucht, ſowohl das Vorſtehende als auch die Beſtimmungen der oben angeführten Bekanntmachung, unter welchen die Leſeholzunutzung über— haupt nur geſtattet iſt, in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Oberrosbach den 29. Dezember 1849.
Der Grßh. Revierförſter des Reviers Oberrosbach Bing mann.
Lina. Erinnerungen aus der Vergangenheit. Novelle von Franz J. Englert.
1.
In einem der letzten Jahre des verfloſſenen Decen— nimus ſaß gegen Ende des Monats April im„Rheiniſchen Hofe“ zu Mainz ein junger Mann nachdenkend an der Tafel. Er war der Sohn eines reichen Gutsbeſitzers aus Oſtpreußen, der vor wenigen Tagen das elterliche Haus verlaſſen hatte, um ſich vor der Uebernahme ſeiner väter— lichen Güter auf der Hochſchule zu Heidelberg einige Zeit der Wiſſenſchaft zu widmen. Noch nie war er von dem Gute ſeiner Eltern längere Zeit entfernt geweſen; er hatte.


