„Ei, ich meinte nur was das Kirchhofgehen betraf,“ erwiderte gutmüthig der alte Mann,„ich weiß ebenſowohl wie jeder Andere, daß die Todten ſanft da unten, unter ihrer warmen Decke ruhen und Nachts nicht wieder herauf kommen werden, um ſich auf die kalten Hügel zu ſetzen und hinter den weißen Steinen Verſteckens zu ſpielen, aber ich vermeide auch gern jede unnütze Aufregung, die mir nachher immer nur Kopfſchmerz und Unwohlſein ver⸗
Blinden ⸗Anſtalt.
Zum Beſten obiger Anſtalt gingen im verfloſſenen Monat 383 fl. 21 kr. ein. Mit herzlichem Danke den edlen Gebern bringt dies der Unterzeichnete allen Freunden der Anſtalt mit dem Beifügen zur Kennt⸗ niß, daß am 1. d. Mts. der fünfte Zögling(ein Jüngl. aus Orten⸗ berg) eingetreten iſt. Neben dem erlaubt er ſich die Bitte, daß wer Roggenſtroh im Ueberfluß habe, ſolches mit Dank von der Blinden⸗An⸗ ſtalt zu Strohgeflechten angenommen wird.
Friedberg Anfang September 1850.
urſacht. Es hat etwas Unbehagliches für mich, mir in dem ſchwachen Dämmerlicht aus wehenden Trauerweiden und Büſchen, die bleiche Steine halb überdecken, Geſtalten mit weißen Gewändern und ringenden Händen herauszu— finden, und ich mag mich nicht in Einem fort umſehen, weil ich jeden Augenblick darauf ſchwören wollte, es käme Jemand hinter mir drein. Ebenſo ungern, und aus eben
J. P. Schäfer, Vorſteher der Blinden-Anſtalt.
Markt- Bericht. Friedberg, am 4. September 1850.
dem Grunde, ſitze ich Abends allein in einem Zimmer und f 3 mit dem Rücken einer Thüre zugedreht, die halb offen oder Aufgefahrenſ Verkauft[ Mittelpreiſe angelehnt iſt. Ich weiß dabei recht gut, daß ſich Niemand Gattung. wurden wurden. im andern Zimmer befindet, alſo auch Niemand von da(Mltr.)(Mltr.) feen zu mir herein kann, und dennoch läßt es mir, wunderlicher TWNaßgenn 91 77 8 0 Weiſe, keine Ruhe; ich muß mich entweder herumſetzen, Korn 10 5 5 30 oder die Thüre ſchließen.“ Gerfte 15¼ 13 4 25 5 e,, 25 15½ 2 56 (Fortſetzung folgt.) Eiben 23 177 5 35 Kartoffeln 137 5 1 40
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
Braunkohlen verkauf.
(1317) Mit Bezug auf die gemeinſchaftliche Bekanntmachung vom 7. Juni l. J. bringen die unterzeichneten Bergverwaltungen, nach erfolgter
höherer Genehmigung, zur öffentlichen Kenntniß, daß ſie zur Herſtellung eines gleichmäßigen Verfahrens eine Vereinbarung getroffen haben, nach welcher auf den ſämmtlichen unter ihrer Verwaltung ſtehenden Braunkohlen⸗ Bergwerken die Abgabe von Braunkohlen auf Credit unter nachſtehenden Bedingungen erfolgen ſoll:
1) Das Kalenderjahr zerfällt hinfichtlich des Creditgebens in zwei Perioden.— Die erſte läuft vom 1. Januar bis 30. Juni eines Jahrs, ver⸗ bunden mit einer Zahlungsfriſt bis Ende September deſſelben Jahrs, die zweite vom 1. Juli bis 31. Dezember, verbunden mit einer Zahlungs⸗ friſt bis letzten März des nächſtfolgenden Jahrs.
2) Im Laufe einer Creditperiode erhält ein Braunkohlenkäufer nur einen einmaligen Credit in ſo lange die vorher bezogenen Kohlen nicht bezahlt ſind.— Ebenſo wird erſt dann in der zweiten Periode ein neuer Credit geſtattet, wenn die betreffenden Einleger durch Quittung die Bezahlung etwa früher eingelegter Bürgſcheine nachgewieſen haben.
3) Die Abgabe von Braunkohlen auf Credit kann nur gegen das gemeinſchaftliche angenommene Bürgſcheins⸗Formular, welches in der C. Bin⸗ dernagel'ſchen Buchdruckerei zu Friedberg zu haben iſt, erfolgen.
4) Die Bürgſcheine dürfen nur auf einen Empfänger und auf einen Braunkohlen⸗Bezug von mindeſtens 25 Centner ausgeſtellt ſein.
Aufgenommen am 17. Auguſt 1850. Für die Bergverwaltungen der Braunkohlen⸗Werke zu Dorheim, Bauernheim, Weckesheim und Wölfersheim und Dornaſſenheim. S L. Sto rech Kießling, Fr. Schmidt, Großh. Berginſpector. Bergverwalter. Fürſtlicher Rentamtmann, als Bergrechner. Bergverwalter.
* Braunkohlen verkauf.
(1318) In unſerer Bekanntmachung vom 7. Juni d. J. iſt bis auf weitere Beſtimmung eine Zahlungsfriſt für ſeitdem eingelegte Bürgſcheine bis zum 31. Dezember geſtattet worden.
1 Um die in der vorſtehenden Bekanntmachung gemeinſchaftlich gefaßten Beſchlüſſe wegen gleicher Creditperioden in Ausführung zu bringen wird bemerkt, daß für die bereits eingelegten und bis zum 31. September noch eingelegt werdenden Bürgſcheine eine Zahlungsfriſt bis zum 31. Dezember d. J. beibehalten wird, daß aber vom 1. October an die in der vorſtehenden Bekanntmachung feſtgeſetzten Creditperioden Giltigkeit erhalten.
Braunkohlenabnehmer, welche noch Kohlen auf bereits eingelegte Bürgſcheine zu beziehen haben, werden erſucht dieſelben bis Ende Sep⸗ tember abzufahren, da vom 1. Oktober ab auf früher eingelegte Bürgſcheine keine Kohlen mehr verabfolgt werden.
Den 17. Auguſt 1850.
Für die Verwaltungen der Braunkohlenwerke zu Dorheim, Bauernheim und Dornaſſenheim. r L. Storch, Fr. Schmidt, Großh. Berginſpector.
Bergverwalter. Bergverwalter.
Schäfereiverpachtung zu Rendel.
(1379) Freitag den 13. September d. J., Morgens 8 Uhr, wird in dem Gemeindehauſe zu Rendel die fiscaliſche Schäferei⸗ und Pferch⸗ berechtigung in der dortigen Gemarkung, von Petritag künftigen Jahres an auf 3 oder 6 Jahre, und zwar mit voller Rückſicht auf das in dem vorjährigen Großherz. Regierungsblatt bekannt gemachte Geſetz vom 7. Mai v. J.,
betreffend die Aufhebung, Verwandlung und Ab⸗ löſung der Weideberechtigungen auf landwirth⸗ ſchaftlichem Boden, verpachtet. Friedberg am 27. Auguſt 1850. Der Gr. Heſſ. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Beu ß.
Verſteigerung. (1377) In Auftrag des Herrn Peter Bou⸗
temp dabier werden Montag den 9. September l. J., Morgens 9 Uhr anfangend, in deſſen Wohnung einer freiwilligen meiſtbietenden Ver⸗ ſteigerung ausgeſetzt, als: Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Eiſen, Bettung, Weißzeug, Holzwerk, be⸗ ſtehend in Tiſchen, Schränken, zwei Mehlkaſten, Kiſten ꝛc. ꝛc., Fäſſer von verſchiedener Gattung. Friedberg am 29. Auguſt 1850, 5 Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.


