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Hebruar.
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tadtkirch:
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1
Lurgfirche:
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Intelligenz-Vlatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
M. II.
Mittwoch den 6. Februar
1830.
Das„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ wird im Jahre 1850, ebenſo wie im Jahre 1849, wöchentlich zweimal 0 85 1 85 und Samſtags) ausgegeben.— Das„Jutelligenz⸗Blatt“ wird nach wie vor die amtlichen Bekanntmachungen der Staats⸗ und
okalbehörden mittheilen und Anzeigen und Inſerate jeglicher Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung 3 1 fl. 12 kr., für /½ Jahr 40 kr.— Bei allen Poſtverwaltungen
Semeſter 4
u entrichten iſt, beträgt bei der Expedition, wie bisher, für 1 Jahr des Großherzogthums Heſſen pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr.
6* Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile oder deren Raum 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte
und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet.— Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei
der Expedition eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine
Aufnahme; alle Inſerate, welche von dem Montag Morgen an bis den
Mittwoch Abend eingehen, werden in das Samftags erſcheinende Blatt aufgenommen.—
Friedberg.
Die Expedition des Intelligenzblattes.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Die Jahrmärkte zu Crainfeld werden den 20. und 21. März und den 2. October d. J. abgehalten, was zur offentlichen Kenntniß gebracht wird. Friedberg den 30. Januar 1850. Großh. Heſſ. Regierungs-Commiſſion des Regierungsbezirk Friedberg Ouvrier.
Reſcript an die Gr. Bürgermeiſter des ehemaligen Kreiſes Friedberg. Betreffend: Die Landwirthſchaft.
Durch die Ereigniſſe der letzten zwei Jahre war die Thätigkeit des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins in den Hintergrund getreten. Die Landwirthſchaft läßt noch ein großes Feld von Verbeſſerungen offen und bei den erhöhten Anſprüchen an den Boden erſcheint es angemeſſen nichts zu verabſäumen, was die Landwirthſchaft im Allgemeinen fordert und den Bodenertrag erhöht.
Auf beſonderes Erſuchen des landwirthſchaftlichen Be— zirks⸗Vereins des ehemaligen Kreiſes Friedberg glauben wir Ihnen empfehlen zu müſſen, mit dem Gemeinderath und ſonſtigen tüchtigen Landwirthe über Mängel und vorzuneh⸗ mende Verbeſſerungen in der Landwirtſchaft in Ihren Ge— meinden zu berathen und das Reſultat hierher mitzutheilen.
Friedberg am 30. Januar 1850.
Duve, x,
Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.
Betreffend: Die Ertheilung der Jagdwaffenpäſſe.
Es iſt ſeither häufig vorgekommen, daß die Ausfer— tigung von Jagdwaffenpäſſen auf den Grund des alten hin verlangt werden, ohne daß das nach Art. 5 des Geſetzes vom 28. Juni 1827 vorgeſchriebene Zeugniß des Bürger— meiſters auf Stempel zu 6 kr. vorgelegt worden.
Sie werden daher angewieſen, ſtets das erforderliche Zeugniß nach Maasgade des angezogenen Artikels 5 des Geſetzes vom 28. Juni 1827 zu ertheilen und die Jagdlieb— haber zugleich zu bedeuten, daß für die Folge keine Päſſe erneuert würden, wenn nicht die fragliche Beſcheinigung mit der Quittung übeügeben werde.
Friedberg den 28. Januar 1850.
Sm bfrrice u.
Dieſelbe an dieſelben.
: Die von der Königlich Sächſiſchen Regierung beſchloſſene Gewerbeausſtellung in Leipzig während der Oſtermeſſe 1850. Unter Bezugnahme auf unſer Ausſchreiben vom 31. Dezember v. J. in Nr. 2 des Intelligenz-Blattes von dieſem Jahr, theilen wir Ihnen nachſtehend die Bekanntmachung der Ausſtellungs-Commiſſion zu Leipzig vom 10. l. Mts. mit dem Auftrag mit, auch hiernach den Gewerbtreibenden Er— oͤffnung und ſie insbeſondere auf ein in Nr. 9 und 10 den Ausſtellern zugeſicherten Portofreiheit mit konigl. ſächſiſchen Poſten und Frachtvergütung aufmerkſam zu machen. Friedberg den 29. Januar 1850. Dunne
Betreffend


