Ausgabe 
2.11.1850
 
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Intelligenz-Blatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

M 86.

Sonnabend den 2. November

1850.

Amtlicher Theil.

Einladung zu dem landw. Unterrichte für Söhne von Landwirthen der Provinz Oberheſſen zu Darmſtadt im Winter 18.

Der ſeit zwei Jahren ertheilte Unterricht für Söhne von Landwirthen ſoll wegen ſeines guten Erfolgs auch in dieſem Winter fortgeſetzt werden, und es ſind zu dieſem Behufe von dem Ausſchuſſe des landw. Vereins von Ober heſſen 150 fl. vorgeſehen worden.

Es ergeht nun unter Anfügung des Statuts für die ſen Unterricht an diejenigen, welche an demſelben Theil nehmen wollen, die Aufforderung, dieſe ihre Abſicht ſpäte⸗ ſſtens bis den 16. November d. J. dem Büreau des landw. Vereins dahier ſchriftlich anzuzeigen.

Laubach den 21. Oktober 1850.

Der Präſident des landw. Vereins von Oberheſſen Otto, Graf zu Solms⸗Laubach.

Statut

des Unterrichts für Söhne von Landwirthen der Provinz Oberheſſen in der Landwirthſchaft.

Art. 1. Aufnahmebedin gungen.

u) Alter, nicht unter 18 Jahren, als Regel.

b) Ausſicht des jungen Mannes auf dereinſtigen eigenen Gutsbeſitz.

c) Gewißheit darüber, daß derſelbe ein Gewerb- oder landw. Schule doch nicht beſuchen würde, wenn auch der Verein mit ſeinem Unterrichte nicht eingetreten wäre.

Art. 2. Eintheilung des Unterrichts.

a) Ueber den Anfang des Unterrichts wird den Theil nehmern noch beſondere Nachricht zugehen.

b) Unterricht wird ertheilt: über Bodencultur und Vieh⸗ zucht, die wichtigeren Punkte der Verbeſſerung der vaterländiſchen Landwirthſchaft und Erläuterung der Gr. Heſſ. Landesculturgeſetze.

Sodann haben ſtatt: Arithmetiſche Uebungen, Körper und Flächenberechnungen, Uebungen im Schön- und Rich⸗ igſchreiben, im Styl und im ſchriftlichen Geſchäftsverkehr.

Vorſtehender Unterricht hat blos des Vormittags ſtatt; er Nachmittag wird benutzt zu den Ausarbeitungen darüber,

zu practiſchen Demonſtrationen, zum Beſuche intereſſanterer gewerblicher Anſtalten und Betriebe ꝛc. Art. 3. Koſten des Unterrichts. Dieſe ſämmtlich übernimmt der landw. Verein, ſo daß

alſo die Theilnehmer an dem Unterrichte blos für Koſt und Logis auf eigene Rechnung zu ſorgen haben.

Das Heinzelmännchen. Eine Geſchichte.

Wo ſeid ihr doch ſo lange geweſen? ſagte Velten, als der Schmied-Jacob eines Abends in die Spinn⸗ ſtube trat, wo er ſeit acht Tagen gefehlt hatte. Wir haben alle Abend geſagt: Wär' er nur wieder da!

Nun, nun, ſagte darauf der Alte, es iſt ja doch auch keine halbe Ewigkeit, daß ich fort war; und man ſah's ihm an, daß es ihm gar wohl gefiel, daß ſie ihn ſo ver mißt hatten.

Ich war endlich einmal zu Nußdorf bei meinem alten Kriegstameraden, dem Jacob Pinkert, der ein ehrſamer Schuſter iſt. Das Nußdorf iſt ein ſchönes Dorf meiner Treu'! Manches Städtchen müßte roth werden, wenn es ſich mit dem Dorfe vergliche; aber eins hat mich ge⸗ ärgert, als ich in das Dorf hineinging, nämlich, daß trotz einem braven Schulmeiſter und Pfarrer noch ſoviel Aber glauben herrſcht.

Der Alte konnte, wenn ihm ſo etwas begegnete, fuchswild werden. N

Da ärg're ſich einer nicht, rief er aus, heutzutage noch ſolchen Aberglauben zu finden, wo die Leute ſo ſuper klug ſind, daß ſie den lieben Herrgott meiſtern, und meinen, ſie hatten's beſſer gemacht, als er, wenn ſie die Welt ein zurichten gehabt hatten.

Das hätt' auch eine ſchöne Wirthſchaft gegeben, ſagte der Gevatter.

Ich mein's auch! rief der Schmidtjacob.

Aber wo ſteckt denn der Aberglauben? fragte der Gevatter.

In der großen Zeh wahrlich nicht, Gevatter, ſagte eifrig der Schmiedjacob, ſondern im Kopf. Doch ich ſehe, ich muß Euch die Geſchichte erzählen.

Als ich in Spanien mit den Franzoſen war, da diente mit mir in derſelben Compagnie der Jacob Pinkert von Nußdorf, ein kreuzbraver Menſch. Er war ſeines Zeichens ein Schuſter, und auf der Wanderſchaft, als er heim mußte. Da hatte er nun weder Sand, noch Land, weder Haus,