Ausgabe 
1.6.1850
 
Einzelbild herunterladen

ungs. Co dt es Deuun⸗ digen weiteren

Schullehrer.

mundi

zei ge.

enen und bei Friedderg, inblungen zu

rgemäßen e

nenwelt.

fraft

-Atzutien, nel gegen

0 enſchlichen

ntelligenz-Vlatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

M 42.

Sonnabend den 1. Juni

1850.

Amtlicher Theil.

Einladung zur Hauptverſammlung des landwirthſchaftl. Vereins . der Provinz Oberheſſen.

Die diesjährige Hauptverſammlung des landwirth⸗ ſchaftlichen Vereins von Oberheſſen wird

Donnerſtag den 20. Juni, Vormittags. Uhr

in der Gaſtwirthſchaft der Frau Seum Wittwe in Salzhauſen abgehalten werden, wozu nicht allein die verehrlichen Mitglieder, ſondern auch, da die Verſammlungen des landwirthſchaftlichen Vereins für die Folge öffentlich ſein ſollen, die Freunde der Landwirthſchaft hiermit ergebenſt eingeladen ſind.

Auch werden die Beſitzer von ſchönen jungen Zucht ſtieren eingeladen, dieſelben wohl gefeſſelt gelegentlich dieſer Hauptverſammlung nach Salzhauſen zu bringen, damit wo möglich mit dieſen in Zukunft regelmäßig im Monat Juni abzuhaltenden Hauptverſammlungen des landwirtbſchaſtlichen Vereins von Oberheſſen, ein Faſelmarkt in Verbindung ge bracht werde, auf welchem wegen der alsdann ſtattfindenden Vereinigung von Sachkennern der An- und Verkauf preis würdiger Zuchtſtiere erleichtert werden würde. Da dies der alleinige Zweck des Auftreibens von Zuchtſtieren ſein ſoll, ſo bittet man ſolche nur bis zu dem Alter von zwei Jah ren am Tage der diesjährigen Hauptverſammlung(20. Juni) nach Salzhauſen zu bringen.

Laubach am 24. Mai 1850. Der Präſident des landw. Vereins von Oberheſſen Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Bekanntmachung.

An die Gr. Bürgermeiſter des ehemalig. Kreiſes Friedberg.

Unter Bezugnahme auf die in Nr. 35 dieſes Blattes unterOeffentliche Nachricht bekannt gemachten Beſchlüſſe der jüngſten Generalverſammlung des Mathildenſtifts, welche mit dem 1. k. M. in Wirkung treten, deren Durchführung indeſſen ohne aufmerkſame und pflichtmäßige Beihülfe der Ortsvorſtände nicht möglich ſein würde, mache ich Sie hierdurch darauf aufmerkſam, wie es im Intereſſe Ihrer Gemeinden liegt, kuͤnftighin bei Ausſtellung von Beſcheini gungen zum Zweck der Erlangung von Darlehen Folgendes ſtrenge zu beachten:

1) daß die Perſon des Schuldners ſtets genau bezeichnet und namentlich bei ledigen Perſonen und Auszügern, die keine eigene Haushaltung mehr haben, der Namen der Eltern oder Deſſen, der die Haushaltung führt, mit angegeben werde.

2) Daß da, wo bereits ein Darlehen auf Bürgſcheine einem Glied derſelben Familie gegeben wurde, dies angeführt und der Anleiher ſofort zurückgewieſen werde, wenn das beabſichtigte anderweite Anlehen nach den Statuten offenbar unzuläſſig erſcheint.

3) Daß bei der Angabe des Vermögens der Burgen be reits geleiſtete Buͤrgſchaft berückſichtigt, und daß über haupt bei Ausfüllung der den Schuldſchein-Formula rien beigefügten Atteſtationen bei eigener Verant wortung genau verfahren und kein größeres Ver mögen angegeben werde, als der Bürge wirklich beſitzt. Friedberg den 27. Mai 1850.

Der Dirigent der Gr. Heſſ. Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg als Präſident des Mathildenſtifts Du nr i ſe.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

rr

Edietalla dung.

(698) Nicolaus Winterling, ein Sohn des Johann Georg Winterling zu Obererlenbach, am 4. Januar 1779 geboren, iſt ſeit beinahe 50 Jahren abweſend und ſein Aufenthaltsort unbekannt. Derſelbe oder ſeine etwaige Leibes⸗ erben, oder ſonſtige Erbprätendenten werden hiermit aufgefordert, ſein bisher curatoriſch ver⸗

waltetes Vermögen im ungefähren Betrage von 250 fl., nach vorheriger Legitimation, binnen drei Monaten dahier in Empfang zu nehmen, gegenfalls er für verſchollen erklärt und das Vermögen ſeinen bereits legitimirten Seitenver wandten ausgeantwortet werden wird. Großkarben am 1. Mai 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Jagen

Bekanntmachung.

(799) Es wird hlermit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß, nachdem der Bürger und

Kaufmann Ludwig Langsdorf dahier, die Stelle eines Stadtrechners freiwillig niederlegte, der hieſige Bürger Karl Heidt als Einnehmer be ſtellt und dieſen Dienſt bereits angetreten hat, mit dem Anfügen, daß von jetzt an nur gültige Zahlungen an gedachten Karl Heidt geleiſtet werden können. Schließlich werd noch angeführt, daß der neue Rechner wöchentlich drei Zahltage beſtimmte, nämlich: Dienſtag, Donnerſtag und Samſtag. Friedberg den 27. Mai 1850. Der Großh. Heff. Bürgermeiſter Bender.