Ausgabe 
28.11.1849
 
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3Die Gr oßherzoölch mende dee 1 waere des Halbebehet Friedb erg 40 dle Gr. N ſowie an die Gi. Gens, darmerie des Regierungsbezirks. 5 Betreffend: Diel mittel Erdrechens der Opferbüchßen in der Kirche zu Niederwöllſtadt.

Am 3. dieſes Monats wurden die Opferbüchſen in det Kirche zu Niederwöllſtadt erbrochen gefunden, und es wird das daraus Entwendete auf ohngefähr 5 fl. geſchätzt; weßhalb wir Sie beauftragen, bezüglich des noch unermüttel⸗ ten Thäters genaue Nachfor ſchungen anzuſtellen und uns von einem etwaigen Erfolge zu benachrichtigen.

Friedberg am 20. November 1849.

D u v r i e r.

zune Verkündigung, die Wahlen zum Landtage betreffend.

a Von allen Seiten erheben ſi ſich Stimmen, um auf die bevorſtehenden Wahlen in gutem oder in ſchlmen Sinne einzuwirken!

Groß iſt die Ausdehnung der Rechte, welche das neue Geſetz! den Staatsbürgern gewährt. Die Wahlen zur zweiten Kammer ſollen nicht mehr durch Vermittelung von Bevollmächtigten und Wahlmännern, mit zum Theil hoher Steuerzahlung, ſondern unmittelbar und ohne Rück⸗ 125 auf Steuerzahlung ſtattfinden. Auch die Mitglieder er 7 05 Kammer ſollen nunmehr von den Staatsbürgern

wählt werden, und das Geſetz ſichert einer ſehr großen ahl. derſelben die Theilnahme an dieſer Wahl.

Dieſe inhaltſchweren Aenderungen können nur durch die Vorausſetzung e ſe in, daß die Mehrheit der Wähler Einſicht, redlich en Willen und Selbſtſtändigkeit genug beſitzt, um pon den ſo erweiterten Rechten einen für das 3 fentliche Wohl förderlichen Gebrauch zu machen.

sb iſt nun an den Wählern zu, 1 das Vertrauen welches Regierung un Stände un ſie geſetzt haben, 75 wohl begründetes war. Mögen alle Einſichtigen und Wohldenkenden

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nit vereinter Kvafe dahin ſtreben, 509 zum Ruhme des Heſſüf chen Volkes, 9 Beweis Series werde.

Eine gtoßartige Umänderung dor öffentlichen Zaßbände in Ocutſchland hat ſtattgefunden. Aber Bedeutendes muß noch geſchehen, um den begonnenen Bau im gemeinſamen, im Deutſchen, und im Heſſiſchen Vaterlande zu vollenden! Soll dieſer Bau Beſtand haben, ſo darf er vor Allem dor Grundlage nicht entbehren, welche durch unſere Verhält⸗ niſſe und durch die Erfahrung aller Zeiten geboten iſt. Feſt ſtehe zum Heil des Vaterlands das Recht und das An⸗ ſehen des Landes fürſten, anerkannt durch die laut aus geſprochene Geſinnung der weit überwiegenden Mehrheit des deutſchen Volks, und geſchützt durch wiederum bewährte Heſſiſche Treue. Feſt ſtehen die Grundlagen unſcrer Ver⸗ faſſung, des gemeinſamen Werks eines hochſinnigen Für⸗ ſten und ehrenwerther Volksvertreter. Die Verbeſſerungen, welcher die Verfaſſung bedarf, empfange ſie nur nach reif⸗ licher allſeitiger Mürdigung der gegebenen Verhältniſſe, Heilig bleibe überall Recht und Eigenthum.

Auch bei Ausübung edeß Wahlrechts herrſche Ord⸗ nung und gute Sitte. Der Wahltag iſt des Volkes Ehren⸗ tag. Reiner Wille, Beſonnenheit, Unabhängig⸗ keit nach jeder Seite hin, ſei der Schmuck der Wähler ſowohl als der Gewählten. Dann wird, was geſchaffen wird, dem Vaterland zur Ehre und zum Glück gereichen.

Dieſer würdige und Glück irh Gang iſt hef⸗ tigen Angriffen ausgeſetzt. Träumer und Schwärmer ſind voll Begierde, Verſuche anzuſtelleu, deren ſchwere Koſten das Vaterland zahlen ſoll. Verwegene Parteimänner tra- gen kein Bedenken, durch Verheißungen aller Art die ver derblichſten Leidenſchaften aufzuwühlen, um uber Verwirrung und Umſturz zur Herrſchaft zu gelangen, indem ſie das An⸗ ſehen des Laudesfürſten und der Obrigkeit in den Staub ziehen und deren heilſame Gewalt in ein wirkungsloſes Schattenbild verwandeln wollen; indem ſie die willkürliche Entziehung wohl erworbener Rechte zum Vortheil des Einen, zum Nachtheil des Andern verheißen; indem ein nach ihrem Sinn gebildeter Landtag auch Umgeſtaltungen vornehmen ſoll, welche gar nicht in ſein Bereich gehören,(wie die in⸗ nere Verfaſſung der Kirche, über welche ein aus allen Con: feſſionen zuſammengeſetzter Körper offenbar nicht beſtimmen kann.)

Um ihre Zwecke izu erreichen, ſcheuen ſie ſich nicht, durch offene und geheime Verbindungen die Selbſtſtändigkeit ihrer Anhänger zu unterdrücken. Selbſt die Abgeordneten