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den Beſtimmungen der Verordnung vom 18. Nov. 1816, Art. 29. zu bethätigende Abſchätzung des Brandſchadens leiten. 5 f
Gleichzeitig ſind die Gerichte angewieſen, da die Be⸗ zirksverwaltungsbeamten ſich bei kuͤnftigen Branden nicht mehr auf der Brandſtätte einfinden werden, ihre Nachforſchungen auf die Brauchbarkeit der Löͤſchanſtalten zu erſtrecken und der Bezirksverwaltungsbehörde durch die entſprechende Mitthei⸗ lung von den hiebei zu Tag kommenden Mängeln und Mißſtänden Kenntniß zu geben. N„
Indem wir Sie von dieſer Miniſterial-Verfügung andurch in Kenntniß ſetzen, weiſen wir Sie an, von allen in Jyren Gemeinden vorkommenden Bränden unverzügliche Anzeige hierher zu machen und in den geeigneten Fallen die Aufmerksamkeit des auf den Brandſtaätten erſcheinenden Gerichtsperſonals auf die ſich bei den Löſchanſtalten erge— benden Mängel und Gebrechen zu lenken.
Butzbach den 11. Februar 1849. 5
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Regierungsblatt⸗Auszüge. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 3 von 1849.
1) Verordnung vom 29. Dezember v. J., die(Aufhebung der) Fanggelder bei Jagd und Fiſchereifreveln betreffend. 2) Verordnung vom 6. Januar, die Wahl der Geſchwornen für das Jahr 1849 in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen betreffend. 3) Bekanntmachung, die Wahl eines Bisthumverweſers(Domcap. Casp. Grimm) und eines Verwalters der biſchöflichen Dotation(Domdec. Tob. Hofer) betreffend. 5) Ernennung des ord. Prof. der kath. Theologie Dr. Leopold Schmid zu Gießen, zum Stellvertreter des kath. Landesbiſchofs in der erſten Ram⸗ mer der Stande. 6) Promotionen zur juriſtiſchen Doctorwürde auf der Großh. Landesuniverſitat Gießen vom 25. Juli bis 28. Dezember 1848: A. Büchner aus Darmſtadt, G. Sieglitz aus Mainz, C. Jung aus Mainz, E. Prätorius aus Alzei, B. Jaup aus Darmſtadt, E. Klein aus Gießen. 7) Die nſtnachrichten: Am 22. Dezember wurde dem Schulvicar Lang zu Diebach am Haag, Reg.-Bez. Nidda, die evang. Schullehrerſtelle daſ. übertragen; am 24. wurde der Acceſſiſt bei der Ealculatur der Oberbaudirection Michels zum Calculator bei derſelben ernannt. 8) Dienſtentlaſſungen: Am 28. October wurde dem 2. evang. Pfarrer Bogen zu Beerfelden, Reg.-Bez. Erbach, die nachgeſuchte Entlaſſung ertheilt; am 16. Dezember wurde der Diſtrictseinnehmer Formhals zu Beerfelden ſeines Dienſtes entlaſſen. 9) In den Ruhe⸗ ſtand ſind verſetzt worden; am 13. Dezember in Folge der Aufhebung des Univerſitätsmarſtalls zu Gießen der Bereiter bei dieſem Marſtalle, charact. Univerſitäts⸗Stallmeiſter Gremp von Freudenſtein und 2 Reitknechte; am 24. Dezember in Folge der Aufhebung des ſtandesh. Conſiſtoriums zu König, der Conſ.⸗Director Dingeldey, der Conſ.⸗R. Weyprecht und der Conſ.⸗ Rev. Sommerlad daſ. 10) Erledigt find: die evang. Pfarrſtelle zu Wirhauſen, Reg.⸗Bez. Darmſtadt, mit jährl. Gehalte von 1378 fl., wobei dem anzuſtellenden Geiſtlichen die Ver⸗ pflichtung obliegt, die nunmehr von Wixhauſen getrennte evang. Pfarr⸗ ſtelle zu Erzhauſen gegen jährl. Remuneration von 100 fl. und Bezug der Accidenzien ſo lange mitzuverſehen, bis nach Erbauung eines Pfarr⸗ hauſes zu Erzhauſen auch die daſige Pfarrſtelle definitiv beſetzt werden kann; die evang. Pfarrſtelle zu Oberramſtadt, Reg.⸗Bez. Dieburg, mit jährl. 1957 Gulden.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 4 von 1849.
1) Geſetz, die Aufhebung der Perſonalſteuerfreiheit des activen Militärs, in Beziehung auf Offiziere und im Offiziersrang ſtehende Militär⸗ beamte betreffend. Ludwig III. ꝛc. ſtimmung Unſerer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie
folgt: Art. 1. Die im Artikel 10, Ziffer 3 des Geſetzes vom 15. Juni
1827, über die Einführung einer gleichförmigen Perſonalſteuer im Groß⸗ herzogthum, ausgeſprochene Befreiung des activen Militärs von der Per⸗ ſonalſteuer iſt bezüglich aller Offiziere und im Offiziersrang ſtehenden Militärbeamten vom 1. Januar dieſes Jahres an aufgehoben.— Art. 2. Sobald Offiziere und Militärbeamte im Offiziersrang im Felde ſtehen, ſind ſie von der Perſonalſteuer befreit, und es hört deren Beitrag mit dem Ende des Monats auf, in welchem der Ausmarſch ſtattgefunden hat. Die Perſonalſteuer für die Zeit ihres Aufenthalts im Felde wird von Unſerer Oberfinanzkammer 1. Section in Ausgabe decretirt.— Art. 3. Unſer Miniſterium der Finanzen iſt mit der Vollziehung dieſes Geſetzes beauftragt. Urkundlich ꝛc. Darmſtadt den 16. Januar 1849.
Ludwig. F. v. Schenk,
Wir haben mit Beirath und Zu⸗
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2) Ediet, die Mitglieder des Staatsraths für 1849 betreffend. Ludwig III. ꝛc. Nachdem wir beſchloſſen haben, daß zu Unſerem Staatsrathe außer den in dem Edict vom 28. Mai 1821 im Artikel X
unter Nummer 1— 4 als bleibende bezeichneten Mitgliedern für das
Jahr 1849 folgende Perſonen als außerordentliche Mitglieder berufen ſein ſollen: 1) der Praſident Weller, 2) der Geheimerath v. Grolman, 3) der Miniſterialrath v. Lindelof, 4) der Geheimerath v. Hombergk, 5) der Miniſterialrath Maurer, 6) der Oberappellations- und Caſſationgerichts⸗
rath Heſſe, 7) der Oberappellations- und Caſſationsgerichtsrath Schenck,
ſo iſt ſich hiernach gebührend zu achten. Urkundlich ꝛc. Darmſtadt am 18. Januar 1849. Ludwig. Jaup.
3) Bekanntmachung des Gr. Finanzminiſteriums vom 11. Januar 1848, die Vereinigung der Gr. Oberfinanzkammer 2. Section mit der Gr. Oberforſtdirection zu einer Behörde betreffend. 4) Bekanntmachung, den Heppenheim-Miltenberger und Heppenheim-Erbacher Poſtwagen be— treffend.— 5) Bekanntmachung, den(ermäßigten) Porto-Tarif für Ver⸗ ſendungen von Grundrentenſcheinen im Großh. Heſſen(auf die Entfernung von 1—33 Meilen für Beträge von 9— 100 fl. Porto von 1—22 kr.). — 6) Summariſche Ueberſicht über den Beſtand der Hospitaliten im Großh Landes⸗-Hospital Hofheim im Jahre 1848.— 7) Bekanntmachung der Ergebniſſe der Verwaltung des allgemeinen evangeliſchen Kirchenfonds vom Jahre 1847.— 8) Dienſt nachrichten: Am 18. Dezember 1848 wurde der prov. Lehrer der Chemie an der Realſchule zu Mainz Dr. Th. Buchner, definitiv zum Lehrer der Chemie und Mineralogie an
dieſer Lehranſtalt und am 24. der Conſiſtorialſecretär Müller zu König
zum Reviſor bei der 2. Abtheilung der Juſtificatur der Rechnungskammer ernannt. Am 25. wurde dem Pfarrverweſer Paul zu Bingen die neu errichtete evang. Pfarrſtelle daſelbſt, ſodann am 27. dem Schulvicar Link zu Crumbach, Reg.-Bez. Gießen, die evang. Schullehrerſtelle daſelbſt übertragen,— und wurde der Mahnbote Becker zu Lichtenberg zum Rentamtsdiener bei dem Rentamte zu Reinheim beſtellt. Am 29. wurde dem Schulvicar Funk zu Ulrichſtein, Reg.-Bez. Nidda, die evang. Schul⸗ lehrerſtelle übertragen. Am 30. wurde der Gerichtsacceſſiſt Ur. Cre izenach von Mainz zum Advocat-Anwalt bei den Gerichten zu Mainz ernannt. Am 2. Januar wurde dem Schulvicar Lanz zu Bieben die evang. Schul⸗
lehrerſtelle zu Schwarz, Reg.⸗Bez. Alsfeld, übertragen.— 9) Erledigt
iſt: die evang. Pfarrſtelle zu Dorndürkheim, jährl. Gehalte von 511 fl. 56 kr.
Bezirksrath. 5 Neunte Sitzung. l Schluß.) 12) Vorſtellung des Gemeinderaths zu Niederwöllſtadt. a) die Uebernahme der Unterhaltungskoſten des Vicinal⸗ wegs nach Rodheim von Seiten des Staats; b) die Weganlage von Seiten der Eiſenbahnbauverwaltung Stoll: Der bezeichnete Weg hat für Niederwöllſtadt und die um⸗ liegenden Orte wenig Vortheil, er wird hauptſächlich von in der Nahe von Frankfurt wohnenden Müllern gebraucht und es iſt nicht mebr als billig, daß dieſelben Chauſſeegeld bezahlen; es würde dies am beſten dadurch erreicht werden, wenn der Staat die Chauſſee übernähme. Den zweiten Punkt anlangend, halte ich es für unrecht, daß die Techniker bei Anlegung der Eiſenbahn nicht mehr die land— wirthſchaftlichen Intereſſen berückſichtigen, und nur ſtets den Vortheil der Eiſenbahn im Auge haben. Der Ausſchußbericht wird einſtimmig angenommen. Schluß der Tagesordnung. 5 Antrag Kuhls auf gleichmäßiges Verfahren bei Verwendung
Reg⸗Bez. Mainz, mit
des Stempels zu Erbvertheilungen und Verkäufen. Wird ſogleich in
Berathung zu nehmen beſchloſſen. Nau: Es iſt mir ſehr auffallend, daß bei dem Landgericht Butzbach das bezeichnete Verfahren ſtatt— findet. Es iſt Niemand gehalten, ſich einen Looszettel fertigen zu laſſen, es genügt vielmehr ein Auszug aus dem Theilungsreceß, nur iſt in jenem zu bemerken, daß er aus der gerichtlich beſtätigten Ur⸗ kunde ausgezogen worden ſei. Hierauf hin hat der Steuerkommiſſär das Ab- und Zuſchreiben immer unbeanſtandet vorgenommen. Ich bin nun ſchon 20 Jahre an dem hieſigen Landgerichte, und trotz viel⸗ fachen Wechſels iſt es noch keinem Richter eingefallen, zu Verkäufen unter 1 fl. einen Stempelbogen zu verwenden. Stockhauſen: Den dem Landgericht Butzbach gemachten Vorwurf weiſe er von ſich zu⸗ rück, indem er der Anſicht ſei, wie ſie der Berichterſtatter entwickelt. Was namentlich die Einreichung von Theilungsreceſſen auf Stempel zu 3 fl. und die Geſtattung von Auszügen aus denſelben anlange, ſo ſei ſeines Wiſſens in Starkenburg dürchgehends und in Oberheſſen vielleicht mit einziger Ausnahme der Landgerichte Butzbach und
Hungen dieſes zugelaſſen worden; auch in Butzbach ſelbſt habe dieſes
dei 3 früheren Landrichtern unbeanſtandet ſtattgefunden, während der dermalige Dirigent, und zwar mit Genehmigung des Hofgerichts, es anders gehalten wiſſen wolle. Das Hofgericht in Darmſtadt, die
Viſitationskommiſſion für die Landgerichte und, ſo viel er wiſſe, das Miniſterium des Innern und der Juſtiz habe früher jenes Verfahren ausdrücklich gebilligt. Er glaube auch nicht, daß es den Betheiligten verwehrt werden konne, ſich mit ſolchen Auszügen zu begnügen, wenn
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