Ausgabe 
28.2.1849
 
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daſeld daſelbſt

Nam ernannt. A du crang. Schul⸗

dereeuſadt

des Sitinal⸗

Ihauſſee

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einſtimmig

ſe mit ihnen denſelben Zweck erreichen, wie mit einer förmlich aus gefertigten Urkunde: dieſes ſei aber der Fall, da die Steuerkommiſſäre kuf ſolche Auszüge hin ohne Anſtand ab- und zugeſchrieben. Ebenſo zlaube er, daß nach klarer Beſtimmung der Stempel- und Taxord⸗ zung zu Kaufbriefen, wenn das Kaufobjekt nicht einmal einen Gulden werth ſei, kein Stempel genommen werden dürfe, da nur bei Ver ſrägen, deren Gegenſtand einen Werth von 1 bis 30 fl. habe, 45 kr. Stempel zu adhibiren ſei. Es wird auch ſonſt dahin kommen, daß ſolche Grundſtücke außer Verkehr kämen, und es liege auch eine Härte darin, daß zu der Urkunde ein höherer Stempel verwendet werden ſolle, als der Gegenſtand, worüber paciscirt worden, ſelbſt Werth ſei. Jedenfalls müſſe Gleichheit des Verfahren bet allen Untergerichten ſtattfinden, und das Juſtizminiſterium werde ſolche auf dieſe Anregung auch eintreten laſſen. Wird einſtimmig angenommen. Deſſelben, die Aufhebung des Verbots wegen des durch den Zauwald nach Ebersgöns führenden Wegs. Auf Erklärung des Regierungskommiſſars, daß wegen dieſer Sache beſondere Verhand zungen anhängig ſeien, die dermalen der Regierungskommiſſion zur Zeſchlußnahme vorlägen und wonach es, ſo viel ihm bekannt ſei, inem Anſtand nicht unterliegen würde, daß der fragliche Weg als Fußpfad benutzt werden könne, nahm der Antragſteller ſeinen An⸗ rag unter dem Erſuchen zurück, daß die Regierungskommiſſton die Sache möglichſt beſchleunige.

Anfrage Stolls: Hat die Regierungskommiſſion nichts da⸗ zegen zu erinnern, wenn die Ortstafeln ganz, oder wenigſtens die auf denſelben befindlichen Inſchriften, welche die Orte als ſtandes herrliche bezeichnen, entfernt werden? Ouvrier: Das letztere bat keinen Anſtand;z wenn ſie jedoch ganz entfernt werden ſoll en, ſo müßte Entſchließung Gr. Miniſteriums eingeholt werden.

Zehnte und letzte Sitzung. Friedberg, am 13. Januar 1849.

Anweſend: 10 Bezirksräthe,(abweſend.: Emmerich und Cretzſch mar) und die Gr. Regierungsräthe Ouvrier und Rautenbuſch.

Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verleſen und ange nommen.

Tagesordnung:

1) Geſuch der Gemeinde Södel um Vertheilung von 1370 fl. 10 kr. unter die Ortsbürger. Der Ausſchußbericht ſpricht ſich, da noch über 1000 fl. Schulden vorhanden und in wenigen Jahren, namentlich in dem letzten, mehrere tauſend Gulden vertheilt worden ſind, in Bezug zuf die früher gefaßten Beſchlüſſe gegen das Geſuch aus. Muth: Ich glaube, daß hier beſondere Verhältniſſe obwalten und bei den Tüheren Geſuchen waren ſie nicht ſo günſtig als hier, es haben früher ſchon Vertheilungen ſtattgefunden und es dürfte auch noch der bean⸗ tragte Reſt zur Vertheilung zu genehmigen ſein. Rautenbuſch: Es müßte auch hier, da noch Schulden und Umlagen vorhanden ſind, das Geſuch abgeſchlagen werden. Ergibt es ſich demnächſt, daß die Demeinde wirkliche Ueberſchüſſe hat, ſo kann deren Vertheilung un⸗ deanſtandet geſchehen. Der Ausſchußantrag wird mit 9 gegen 1 Stimme angenommen.

. 2 Antrag Muths auf Aufhebung: a) des Inſtituts der Gemeindebaumeiſter und Wegaufſeher,

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b) der Steuereinnehner, c) der Landgerichtsdiener ꝛc.

Nach dem Ausſchußbericht iſt der 1. Antrag in Folge der Erklärung der Regierungskommiſſion, wonach das fragliche Inſtitut nicht mehr beſteht, erledigt; der 2. Antrag wird zur möͤglichſten Berückſichtigung empfohlen und der 3. an den Ausſchuß zu verweiſen vorgeſchlagen. Ueber den 2. Antrag äußern ſich: Stockhauſen kann ſich mit dem Antrag nicht einverſtanden erklären. Die Geſchäfte der Steuerein nehmer ſeien, namentlich was die indirecten Abgaben anlange, oft ſehr complieirt und nicht an allen Orten ſeien ſolche Orts- oder Ge meinde⸗Einnehmer, welche dieſe verſehen könnten. Er halte eine Verrechnung der Staats- und Gemeindegelder durch eine Perſon nicht fur zweckmäßig, auch würde die Beaufſichtigung und Contro lirung erſchwert. Rautenbuſch: Die Regierung iſt auf möglichſte Erſparniſſe bedacht und ſchon damit beſchäftigt eine Aenderung bei den Kaſſebeamten eintreten zu laſſen. Es werde hierbei der Ge ſchäftskreis der Steuereinnehmer erweitert und die Rentämter auf gehoben werden. Kuhl: Daß die Steuer- und Gemeinde-Einneh- mehreien verſchmolzen werden könnten, möchte nicht zu bezweifeln ſein, auch habe der Antragſteller ſchon bemerkt, daß es im Art. 56 der Gemeindeordnung heißt:Das Amt eines Gemeinde-Einnehmers iſt vereinbarlich mit dem Amte eines Steuereinnehmers, wodurch denn für beide Theile ein Erſparniß eintreten könne. Es fehlen aber noch an vielen Orten tüchtige Gemeindeeinnehmer und unter den vorliegenden Verhältniſſen konne dermalen wohl nicht eine Ueber weiſung der Steuereinnehmereien an die Gemeinde- oder Ortsein nehmer erfolgen. Die Steuereinnehmer ſeien aber nicht vollſtändig beſchäftigt und es könnte in den betreffenden Verwaltungszweigen der Steuereinnehmereten, Rentämter und Obereinnehmereien füglich eine Aenderung eintreten, wodurch vieles erſpart würde und in Bezug hierauf ware der Antrag der Staatsbehörde zu empfehlen. Nau: Iſt gegen die Uebertragung an die Ortseinnehmer. Bei den Steuer- einnehmern könnten aber, indem ſich mehrere, welche Gelder von der Eiſenbahn zur Verrechnung hätten übertragen bekommen, ſehr hoch geſtanden, auch Erſparniſſe eintreten. Hierauf wurde der An- trag mit 8 gegen 2 Stimmen verworfen. Der 3. Antrag wird in Bezug auf den Ausſchuß bericht verworfen; nachdem in einer längeren Verhandlung hervorgehoben worden war, daß die Beſorgung von Vorladungen durch die Bürgermeiſter reſp. Polizeidiener, ſowie die Beſtellung von Pfandmeiſtern unzweckmäßig erſcheine. Hierbei wurde der Wunſch ausgeſprochen, daß die Gebühren des Pfandperſonals bei den Landgerichten ermäßigt und gleichmäßig beſtimmt würden, da ſie bei dem einen 35 kr., dem andern 45 kr. und 50 betrügen. Eine Gebühr von 15 kr. für den Gerichtsdiener wurde, von der Mehrheit hinreichend befunden und beantragt den Bürgermeiſtern und Polizeidienern jedem nur 5 kr. oder gar keine Gebühr zu bewilligen.

3) Antrag Strebs die Anlegung neuer Gräben um den Ge⸗ meindewald zu Södel zum Nachtheil der darauf ſtoßenden Gemeinde Steinfurt. Der Antragſteller hält ſeinen Antrag in Bezug auf den Ausſchußbericht, nach welchem bereits Verhandlungen zwiſchen den Ver⸗ waltungsbehörden gepflogen worden find und es der Gemeinde Stein⸗ furt unbenommen dleibt, ihre Beſchwerde auf gerichtlichem Wege zu

verfolgen, für erledigt. 0(Fortſetzung folgt.)

deren Vermögen der Concurs erkannt iſt, haben ehre Forderungen ſo gewiß Donnerſtag den 19. April, Morgens 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, und zwar Berſönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, Alsſonſt ſie von der Maſſe ohne weiteres aus geſchloſſen werden. 5 Bei dem im Termin zu machenden Güte⸗ werſuch, Wahl eines Curators und Gläubiger⸗ Ausſchuſſes werden die nicht perſönlich Anweſen⸗ wen als den Beſchlüſſen der Mehrheit beitretend angeſehen. Laubach den 3. Februar 1849. Groß. Heſſ. Landgericht Brumhardt.

Holz⸗Verſteigerung. 1281) Donnerſtag den 1. März l. J., von

200 eichen 350 kiefern 325 lärchen 50 erlen

8 1400 buchen Wellen,

*

*

22 eichen-, 58 fichten-, 55 lärchen-, 10 erlen- und 5 buchen Werk- und Nutzholzſtangen, 5

öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Auf genügende Bürgſcheine hin wird Zah

lungsfriſt bis zum 1. September l. J. ver⸗

willigt. Schloß Ilbenſtadt den 21. Februar 1849. Gräfl. v. Leiningen⸗W. Rentei daſ. Bernhards.

Brod lieferung.

3 1 Stecken erlen Prügelhol raths auf dem Soumiſſionswege an den Wenigſt⸗ Bekanntmachungen von Be⸗ 1 7 15 lärchen. 921 1 nehmenden in Accord gegeben, und können die hörden erg 1 Lieferungsbedingungen von heute an in oben⸗

0 6) 56buchen Stockholz, genanntem Büreau eingeſehen werden.

E d N e n g e Friedberg den 26. 2 1849.

1 f ie N n Auftrag: 217) Die Gläubiger der Johann Heinrich 8 5 9 en 7 Ramſpeck, Seren e Immelt III. Eheleute, von Freienſeen, über 100 Waagen 4

Holz-Verſteigerung.

3) Donnerſtag den 1. März werden in 0 Gemeindewald 158 Stämme eichen Bau- und Werkholz verſteigert. Der Anfang iſt um 10 Uhr Vormittags.

Lindheim den 21. Februar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter F Kp.

Holz-Verſteigerung. (304) Mittwoch den 6. März ſollen auf dem Mollenbeckſchen Speicher die 1848r Früchten zu Berſtadt; 1) 12 Malter Waizen,

e Korn, D 0 Gerſte, 4) 12 Hafer

Morgens 10 Uhr an, ſollen im Diſtriete Jung⸗ fernwald, nahe bei Ilbenſtadt: 1) 15 Stecken buchen Scheitholz, 22 Prügelholz,

(302) Montag den 5. März d. J, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, wird die Brodlieferung für die Garniſon dahier, aufs 2. Quartal d. N in dem Büxreau des Bataillons-Verwaltungs

verſteigert werden. Berſtadt den 24. Februar 1849. Der Mollenbeck'ſche Veywalter Glenn