Ausgabe 
24.1.1849
 
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delt, worüber nach Art, 35 des Geſetzes vom 6. Juni 1832 der Gr. Adminiſtrativ⸗Juſtiz⸗Hof zu erkennen hat, wonach Beſchwerdeführer zu bedeuten wäre. Wird einſtimmig angenommen. Der weitere Antrag aber: Das Geſuch der Reg.-Commiſſion zur nochmaligen Prüfung und wo möglich zur Gewährung zu empfehlen, abgelehnt, da Recurs an die zuſtändige i nehmen iſt.

9) Der Ausſchlag der ſ. g. repartirten Gelder. Der von Diehl ei der Uebergabe näher begründete Antrag wird nach dem Ausſchußbericht angenommen. Rautenbuſch: Der Antrag wird wohl in Bälde ſeine Erledigung dadurch n, daß die Kirche von dem Staat getrennt wird. Cretzſchmar: ieſe Sache iſt auch ſchon in der Kammer zur Sprache gekommen, und es ſind verſchiedenartige Beſchwerden eingelaufen. Kuhl macht Mittheilung über die Beiträge, welche der Kugelhausfond habe leiſten müſſen. Dieſelben hätten früher nur 155 fl. betragen, wären aber immer geſteigert worden. 1840 hätten ſie 534 fl. dann 700 fl. und 800 fl; 1848 868 fl. 59 kr. betragen. Der Kirchenvorſtand habe ſich ſchon öfters über dieſen Ausſchlag beſchwert, jedoch keine Hülfe gefunden. Die Gelder wür⸗ den jedesmal zu Anfang des Jahres gefordert, zu welcher Zeit die Fonds noch gar keine Einnahme hätten, und anſtatt daß man die Zahlungen direct leiſten ließe, wodurch Portoausgaben nicht entſtün⸗ den, da nach einem allgemeinen Vertrag die evangeliſchen Kirchen⸗ fonds⸗Gelder frei befördert würden, müßten ſie an die Steuerein⸗ nehmer abgeliefert werden, die hiervon Erhebgebuhren bezögen. Diehl hält die Repartition für ungleich, da beſonders die vermögen⸗ deren Kirchenfonds belaſtet würden. Der Ausſchußantrag wird ein⸗ ſtimmig angenommen. Schluß der Sitzung.)

Sſech ſte Sitzung. Friedberg am 9. Januar 1849.

0 Anweſend: 11 Bezirksräthe,(Emmerich abweſend ohne Entſchuldigung) und Gr. Regierungsrath Rautenbuſch.

f Das Protocoll der vorigen Sitzung wird verleſen und eine Berichtigung Cretzſchmars und eine des Regierungscommiſſärs in demſelben vorgenommen. Tagesordnung:

1) Voranſchlag der Gemeinde Gambach:

a) Der Ortsvorſtand will die Hirtenpfründe nicht in Rechnung

bringen, ſondern durch die Hirten ſelbſt erheben laſſen.

Auf Antrag des Ausſchußberichts Beſchluß wie früher bei Kirchgöns.

p) Geldvertheilung unter die Ortsbürger.

Es wird beabſichtigt, in der 2. Klaſſe 2184 fl. umzulegen und hiervon in der 1, Klaſſe 2000 fl. unter die Ortsbürger zu vertheilen. Auf Bericht des Ausſchuſſes: ablehnender Beſchluß wie bei Rommel⸗ hauſen.

c) Erhebgebühren des Gemeinde⸗Einnehmers.

Der Gemeinderath will die Erhebgebühren des Rechners von der ordentlichen Einnahme von 4 PCt. auf 2½¼ pCt. und von der außerordentlichen auf/ resp. auf ½ pCt. herabſetzen. Der Aus⸗ ſchußbericht ſpricht ſich in Bezug auf die früher gefaßten Beſchlüſſe, namentlich bei Bodenrod für ichtwillfahrung aus; es erſcheine jedoch bei der Einnahme von 5000 fl. eine Ermäßigung wünſchenswerth. Kuhl beruft ſich auf die früheren Beſchlüſſe und bemerkt, daß hier auch von ede der Erhebgebühren von der außerordent⸗ lichen Einnahme die Rede ſei, deren jedesmalige Beſtimmung dem

Ortsvorſtande vorzubehalten; und wäre deſſen Beſchluß daher anzu:

nehmen. Der Rechner habe ihm übrigens gelegentlich bemerkt, daß er auf ein ½ pCt. Gebühren von der ordentlichen Einnahme frei⸗ willig verzichten wolle. Cretzſchmar: Es iſt immer von definitiver Anſtellung die Rede, und ich weiß nicht, wie die Herabſetzung der Erhebgebühren bewirkt werden ſoll, wenn es nicht durch den Bezirks⸗ rath geſchieht. Der Gemeinderath will Herabſetzung, die Regierungs- Commiſſion hält ſich zur Entſcheidung nicht befugt und legt die Sache dem Bezirksrath vor; dieſer muß deßhalb auch entſcheiden können. Stockhauſen verweiſ't namentlich auf die Verhandlungen wegen des Rechners von Stammheim, wonach der Gemeinderath auf Ent⸗ laſſung aus Gründen der Verwaltung antragen könne, wenn andere tüchtige Ortsbürger zur Uebernnhme der Rechnerſtelle vorhanden ſeien. Der Ausſchußantrag wird in Bezug auf die Gebühren von der ordent⸗ lichen Einnahme einſtimmig angenommen. Ebenſo wird die Beſtim⸗ mung des Ortsvorſtandes in Bezug auf die Gebühren von der außer⸗ ordentlichen Einnahme, nachdem der Regierungscommiſſär bemerkt hatte, daß die deßfallſigen Anträge der Ortsvorſtände berückſichtigt werden würden, einſtimmig gu die Erklärung in's Protocoll ſich bei Annahme der Gemeinved dung wahren mochten, damit ſo

zulegen: daß die Ortsvorſtände wegen Herabſetzung der Beſol⸗ iltige Reclamakfonen nicht mehr

heißen. Cretzſchmar beantragt,

pen Dieſer Antrag wird auf die Bemerkungen des Schrift ührers: daß dies wohl ſchon in den vorhergehenden Protocollen enthalten ſei, und die Reclamationen ſich auch nur auf die Rechner und Forſtſchützen bezögen, und

des Vorſitzenden:

er beabſichtige bei dem Schluß der Verhandlungen eine deprge an die Ortsvorſtände zu richten in Vorſchlag zu ringen,

noch beſonders einſtimmig ange nommen.

2) Voranſchlag der Gemeinde Oberrosbach: Forſtdienerbeſol⸗ dung. Der Antrag des Orksvorſtandes, den Gehalt von 150 fl. auf 125 fl. herabzuſetzen, wird nach Ausſchußbericht in Bezug auf die früher gefaßten Beſchlüſſe einſtimmig verworfen.

3) Voranſchlag der Gemeinde Niederbeſſungen. Bei Berathung des Voranſchlags iſt bei Ord. Nr. 116, 158 und 159,Wegarbeiten und Entwäſſerungsanſtalten folgende Bemerkung gemacht:

Hier iſt nichts zu wahren, da die Arbeiten, die hier etwa ole ſollten, durch die Ortsbürger verrichtet werden ollen /.

Die Regierungs⸗Commiſſion bemerkt hierzu:wenn nicht alle Betheiligten zugeſtimmt und ſich feſt und klagbar zur Leiſtung ver⸗ bindlich gemacht haben, ſo iſt bei Weigerung die Gemeinde im Nach⸗ theil. Auch iſt der Vortheil dieſer neu einzuführenden Gemeindefrohnde nur ſcheinbar, da bei Ausſchlägen ſolcher Arbeiten, die geringer be⸗ güterten Bewohner der Gemeinde ſich leicht durch Arbeit ſo viel, als ſie zu zahlen haben, und noch mehr verdienen können. Der Aus⸗ ſchußbericht äußert ſich:Geſtützt auf die Ausführungen der Regie⸗ rungs⸗Commiſſion und da alle Frohnden geſetzlich aufgehoben find, beantragen wir, das vorgebrachte Geſuch zu verwerfen und die er⸗ forderlichen Leiſtungen in den Voranſchlag aufzunehmen. Wird ein⸗ ſtimmig angenommen.

J) Voranſchlag von Oberhörgern. Auch hier will der Orts⸗ vorſtand die Hirtenpfründe in dem Voranſchlag nicht vorſehen. Dieſes Anſinnen wird in Bezug auf den Ausſchußbericht wie bei ähnlichen Fällen einſtimmig abgewieſen.

(Schluß folgt.)

Auf ru f!

Der Bürgerverein und der deutſche Volks ver⸗ ein in Friedberg haben am Schluſſe v. J. eine Aufforde⸗ rung zu Beiträgen für die Familie Robert Blum's ergehen laſſen. Da nun viele Bewohner hieſiger Stadt glauben ſollen, es werde eine Sammlung von Haus zu Haus veranſtaltet, ſo ſehen ſich die Unterzeichneten genö⸗ thigt, dieſes Gerücht zu widerlegen und ſprechen die Hoff⸗ nung zu den Bürgern Friedbergs aus! daß ſie die Familie eines Mannes, der unter der Zahl der Kämpfer für deutſche Freiheit einer der erſten war, nach Kräften zu unterſtützen bereit ſind. 6 g

Wir werden Beiträge für dieſen Zweck, und ſeien ſie noch ſo klein, bereitwillig bis Ende Januar entgegen nehmen.

Friedberg den 12. Januar 1849.

Namens des Bürgervereins: Namens des deutſchen 5 Volksvereins:

Krach. Schaub. J. Steinhaͤußer. H. Bes. Textor. Ph. Vogt.

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