Ausgabe 
24.1.1849
 
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nannt. Am 30. wurde der Aſſeſſor m. St. an dem St.⸗G. dahier, L. Purgold, in gleicher Eigenſchaft an dag L.⸗G. Freienſtein zu Beerfelden, ver Aſſeſſor m. St. an dem erwähnten Landgerichte, Ad. v. Hombergk, in gleicher Eigenſchaft an das St.⸗G. Darmſtadt und der Aſſeſſor m. St. an dem L.⸗G. zu Michelſtadt, G. Ad. Lichtenberg in gleicher Eigenſchaft an das L.-G. Lorſch verſetzt, ſodann der L.-G.⸗Aſſeſſor m. St. Dr. Th Breidenbach zu Darmſtadt zum Aſſeſſor m. St. an dem St.⸗G. daſelbſt und H.⸗G.⸗Seer⸗Acceſſiſt Dr. H. Müller zu Fürth zum Aſſeſſor m. St. bei dem L.⸗G. Michelſtadt ernannt. Am 8. Nov. wurde der Geh. Juſtizrath C. L. v. Helmolt zu Gießen zum 2. Director bei dem Hofgerichte daſelbſt und der H.⸗G.⸗Secretär F. Wörner zu Gießen zum Aſſeſſor m. St. bei dem daſigen St⸗G. ernannt; ferner wurden der außerord. Prof. Dr. Fr. Knapp zu Gießen zum ordentl. Prof. bei der philoſof. Facultät, die Privatdocenten Dr, med. Al. Winther und Dr. med. H. Ad. Bardeleben daſ. zu auserord. Profeſſoren bei der medic. Facultät und der Privatdotent Dr. med et phil. H. Hoffmann daſ. zum außerord. Prof. bei der philoſ. Facultät der L.⸗U. ernannt. 13) Dienſtentbindung. Am 13. Nov. wurden in Folge der neuen Or⸗ ganiſation der Regierungsbehörden die den Provinzial⸗Commiſſären zu Gießen, Darmſtadt und Mainz zur Begutachtung allgemeiner ſanitäts⸗ polizeilicher Maßregeln und Anordnungen beigegebenen Medicinalbeamten, nämlich Geh.⸗R. Dr. F. F. A. v Ritgen zu Gießen, Med.⸗R. Dr. J. N. Leidhecker dahier und Hofr. Dr. C. Simeons zu Mainz von den erwähnten Functionen vom 1. Nov. d. J. an entbunden. 14)

oncurrenzeröffnungen. Erledigt ſind: die 1. evang. Schullehrer⸗ stelle zu Kaichen, RB. Friedberg, mit jährl. Gehalt von 470 fl.; die evangel. Pfarrſtelle zu Pohlgöns, R.⸗B. Friedberg, mit jährl. Gehalte von 547 fl.; die 2. durch einen Theologen zu beſetzende Lehrerſtelle an der evangel. Garniſonsſchule zu Darmſtadt, womit zugleich die Verpflichtung zu einer beſtimmten Anzahl von Predigten und zu ſonſtiger Hülfeleiſtung an der Garniſons⸗Kirche verbunden iſt. Mit dieſer Stelle iſt ein jährl. Gehalt von 500 fl. aus der Kriegskaſſe, freie Wohnung oder ſtatt derſel⸗ ſelben weiter 100 fl. an Geld, und der Bezug von 15 Stecken Buchen⸗ ſcheitholz mit der Verpflichtung zur Heizung eines Schulzimmers, oder 11 Stecken ohne dieſe Verpflichtung, verbunden. Geſuche um Uebertra⸗ gung dieſer Stelle, müſſen binnen 14 Tagen bei Großh. Miniſterium eingereicht werden. nein

Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 69 von 1848.

1) Verordnung, Repräſentationsgehalte betreffend. Ludwig III. Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Wir verordnen hierdurch, daß die Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 26. Juni 1821 über Re⸗ e auch auf Offiziere und Militärbeamten, in ſo weit es nicht bisher ſchon der Fall war, hinſichtlich aller vom heutigen Tage an zu verwilligenden Gehalte und Gehaltszulagen in Anwendung kommen ſollen. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrück⸗ ten Staatsſiegels.

Darmſtadt den 14. Dezember 1848. f

(L. S.) Ludwig. Graf Lehrbach.

2) Bekanntmachung des Großh. Staats⸗Miniſteriums vom 10. Dezember, den Eingabeſtempel betr., des Inhalts: daß wirklich Arme die Befugniß haben, ihre Wünſche und Beſchwerden auf freiem Papier den Staatsbehörden ſchriftlich vorzutragen, unter glaubhafter Beſcheinigung ihrer Armuth; andere Perſonen müſſen ſich zu ihren Eingaben des geſeß⸗ lichen Stempelpapiers bedienen. Im Unterlaſſungsfall erfolgt keine Ver⸗ fügung auf ihre Eingaben. f

3) Bekanntmachung des Großh. Miniſteriums d. J. vom 1. De⸗ zember, die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Heſſen betreffend. 4) Bekanntmachung des Großh Miniſteriums d. J. vom 12. Dezem⸗ ber, die Leitung der Recrutirungsangelegenheiten betreffend. 5) Be⸗ kanntmachung des Großh. Miniſt. der Juſtiz vom 2. Dezember, die Auf⸗ hebung des ſeither bei Großh. Hofgerichte dahier beſtandenen Extrajudicialſenats betreffend. 6) Bekanntmachung, die Verlegung des Rentamtſitzes von Lichtenberg nach Rheinheim betreffend. 7) Bekanntmachung, die Er⸗ gebniſſe der Verwaltung des allgemeinen evangeliſchen Kirchenfonds vom Jahre 1846. 8) Bekanntmachung, die Botenpoſt⸗Verbindung zwiſchen Herbſtein und Lauterbach betreffend. 11) Concurrenzeröffnung für die evang Schullehrerſtelle zu Sickenhofen, Reg.⸗Bez. Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 375 fl. 48 kr. u. 30 fl. für die Heizung der Schulſtube. 12) Sterbfälle: am 6. Okt. der Schullehrer H. F. Chr. Brück zu Haarbach, Reg.⸗Bez. Gießen; am 28. der evang. Pfarrer L. F. C. Stahl zu Fr ⸗Crumbach, Reg.-Bez. Dieburg; am 3. Nov. der Schullehrer K. Chr. Mörler zu Leuſel, Reg.⸗Bez. Als⸗ feld; am 10. der penſ. Reg.⸗R. F. L. Reuling zu Darmſtadt; am 23. der Kreisbaumeiſter J. A. Waibler zu Worms.

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30 Metzlos, zum Dißrictsſteuereinnehmer für den E.⸗D. Mörlenbach er⸗

ſchäfte hier redlich ernähren könne.

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5(Schluß.)

6) Geſuch der Gemeinde Heldenbergen um Geldvertheilung ꝛc. unter die Ortsbürger. Die Gemeinde Heldenbergen hat das Erſuchen geſtellt, jedem Ortsbürger 25 fl. zu vertheilen unter der Bedingung, daß mit allen denjenigen, welche Schuldigkeiten an die Gemeindekaſſe zu entrichten hatten, hierauf abzurechnen ſei. Dieſe Sache hat bereits Gr. Miniſterium des Innern vorgelegen und es hat daſſelbe Anſtand genommen dem gefaßten Beſchluß zu willfahren, weil die Mittel zur Vertheilung nicht nachgewieſen ſind. Dies iſt dermalen auch noch der Fall, indem die Mittel aus einem 25,000 fl. betragenden Be⸗ triebskapital ane und, nach einem vorliegenden Verzeichniß, 10 Vertheilung unter 311 Oxtsbürger noch baar 2,854 fl. zuzulegen

nd. Der Ausſchuß ſpricht ſich in ſeinem Bericht hiernach gegen

die Vertheilung aus, um ſo mehr, als der Haushalt der Gemeinde Heldenbergen nicht der geregeltſte zu ſein ſcheine. Cretzſch mar iſt gegen den Ausſchußbericht und wünſcht, dem Geſuch zu willfahren, wenn die Mittel vorhanden. Es wütden hierdurch viele Rückſtände niedergeſchlagen, und der Haushalt könne hierdurch geregelter werden. Kuhl: Ich bin auch für die Vertheilung, wenn die Miktel vorhanden ſind. Hieruber liegt aber keine Gewißheit vor. Es ergibt viel⸗ mehr aus dem vorliegenden Verzeichniß, daß 2,850 fl. fehlen, und wenn dieſe nicht vorhanden ſind, konnen wir auch nicht für die Ver⸗ theilung ſtimmen, oder müßten. eh Ne nehmigung zu einer Kapitalaufnahme geben; denn ſonſt würde das ald gsweſen noch ungeregelter werden, wenn die Gemeinde Schuldnerin der Ortsbür⸗ ger werden würde. Ob die Gemeinde zur Herauszahlung des Mehrbetrags im Stande iſt, darüber kann uns unſer College Dott, der Rechner von Heldenbergen iſt, wohl den beſten Aufſchluß ertheilen, und ich wollte denſelben erſuchen, dieſen 1 eben. Stoll: Es iſt ſchon ſo oft don Kapitalaufnahmen und aüßekordentlichen Holzhieben die Rede geweſen, und es kann wohl zu keinem beſſeren Haushalte für die Folge führen, wenn denſelben allen willfahrt wird. Es wäre wohl beſſer, man dächte mehr daran, wie die vorhandenen Schulden abgetragen werden könnten, als daß noch neue gemacht würden, und iſt gegen Bewilligung. Dott: Ich muß allerdings geſtehen, daß in der Gemeindekaſſe kein Geld vorhanden iſt, und daß ſie ſomit außer Stande, dermalen Herauszahlungen zu leiſten. Hierauf ſtellte der Vorſitzende die Frage: 95 f e

Beſchließt der Bezirksrath, daß dem Geſuche der Gemeinde Heldenbergen in der vorliegenden Weiſe nicht ſtattgegeben werden könne, 1 86.0 naldsgnu:

und nach Cretzſchmars Antrag weitenr; daß aber dann, wenn Ueberſchüſſe vorhanden, folche ver⸗

theilt werden können? 0 11: gits

Wird einſtimmig angenommen. 1 14 912402128

) Geſuch des Abraham Schloß von Fauerbach II. um Auf⸗ nahme als Ortsbürger nach Friedberg. Dem Petenten iſt die Auf⸗ nahme nach Friedberg verweigert worden. Der Ausſchuß begntragt in ſeinem Bericht die Aufnahme zu geſtatten, wenn Petent noch ein Leumundszeugniß erbracht und das erforderliche Vermögen nachge⸗ wieſen haben werde. Stockhaufen iſt für unbedingte Aufnahme

und 95 1 nicht, daß man dieſelbe an die von dem Ausſchuß geſtell⸗

ten Bedingungen knüpfen dürfe. Der Friedberger Stadtvorſtand hat gegen den Leumund und das Vermögen des Abraham Schloß keine Einwendung erhoben, er beſtreitet nur, daß er ſich von ſeinem Ge⸗ Dies iſt aber durch das beige⸗ brachte Zeugniß widerlegt. Cretzſchmar: Ich gehöre zu dem berichterſtattenden Ausſchuß, bin aber in der Minorität geblieben und bin ebenfalls für unbedingte Aufnahme. Streb Deren auß, hat geglaubt, die früher beobachteten Grundſätze beibehalten 5 müſſen. Rautenbuſch: Man ſolle wenigſtens dem Stadtvorſtand noch ein⸗ mal wegen des Leumunds- und Vermögenszeugniſſes Mittheilung machen, um ihm zu etwaigen Einwendungen Gelegenheit zu geben. Stockhauſen iſt dagegen. Es ſei nicht Sache des Bezirksrathes den Stadtvorſtand auf Einwendungen aufmerkſam zu machen, ſondern nur zu berückſichtigen, was der Stadtvorſtand beanſtanvet. Wollten wir die Sache noch einmal zurückgeben, ſo würde ſie in dieſer Seſſion nicht mehr entſchieden werden können, und es ſei dann den Ortsvor⸗ ſtänden Gelegenheit zu Chikanen gegeben. Holtzmann beruft ſich auf eine frühere Abſtimmung bei einer Aufnahme nach Rödelheim. Kuhl für die Aufnahme, weil der Stadtvorſtand nichts gegen das Vermögen eingewendet habe. Stoll wünſcht vorerſt Einforderung des Vermögenszeugniſſes. Der Bezirksrath beſchließt unbedingte Auf⸗ nahme mit 8 gegen 1 Stimme. 0

8) Beſchwerde des Cornelius Schmiegel von Kleinkarben wegen verweigerten Loosbolzes. Der Ausſchußbericht hält den Bezirksrath nicht fur competent, da es ſich nicht um ortsbürgerliche Aufnahme, ſondern um Berechtigung am Genuſſe des Gemeindevermögens han⸗

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