Ausgabe 
20.1.1849
 
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Bezirksrath). Vierte Sitzung. (Schluß.)

5) Voranſchlag der Gemeinde Kirchgöns. Bei Aufſtellung des Voranſchlags hat der Ortsvorſtand verſchiedene Anſtände erhoben, die dem Bezirksrath zur Entſcheidung vorgelegt wurden. Der 1. Ausſchuß hat hierüber berichtet und es wurde folgende Berathung gepflogen:

a) Hirtenpfründe. Der Gemeinderath beſteht darauf, daß die Be⸗ ſoldung der Hirten nicht in Einnahme und Ausgabe durch Voranſchlag und Rechnung laufe, ſondern die Hirten ſich ſolche unmittelbar von den einzelnen Viehtreibenden erheben ſollen. Der Ausſchuß beantragt, daß wenn auch dagegen nichts einge⸗ wendet werden wolle, daß die Hirten ſich ihre Pfründen ſelbſt erhehen, ſo müßten dieſelben doch in Voranſchlag und Rechnung kommen, damit die Beſtreibung von Rückßänden gleich den übrigen Gemeindeinkraden erfolgen könne. 1

Stockhauſen: Es könne keinem Zweifel unterliegen, daß die Gebühren der Gemeindehirten, da ſie Gemeindeausgaben ſeien, nach Art. 66 der G.⸗O., welche alle Nebenrechnungen verbieten auch in den Voranſchlag aufgenommen werden müßten. Diehl: In, Münzenberg erheben ſich die Hirten ihre Pfründen auch ſelbſt und ſie ſind noch nie in Rechnuag gekommen. Oubrier: Es wird dies aus dem Voranſcplag wohl nicht erſichtlich ſein, denn ſonſt würde die vorgeſetzte Behörde ſchon früher darauf geſehen haben, daß es geſchehen wäre. Kuhl: Ich kann mir keinen andern Grund denken, weßhalb der Ortsvorſtand die Pfründe nicht durch die Rechnung laufen laſſen will, als den, daß der Rechner hiervon keine Hebgebühren erhalten ſoll. Wenn das Hebregiſter der Rechnung beiliegt, ſieht man nicht, wer die Früchte erhoben hat und der Rechner wird ſich Hebgebühren hiervon berechnen. Streb: In Rockenberg wird die Pfründe ſchon lange in der Rechnung verrechnet und wenn dies nicht geſchieht, ſo wird die Erhebung nicht pünktlich geſchehen und die Hirten müſſen dadurch in Nachtheil kommen. Holtzmann: Die Erhebung kann durch die Hirten ſelbſt geſchehen und der Rechner hat dann als von einem durchlaufenden Poſten Hebgebühren nicht zu beziehen. Cretzſchmar: Um den vielſeitigen Plackereien bei Erhebung der Pfründe vorzubeugen, haben wir die Beſoldung der Hirten in Geld verwandelt und es dürfte dies auch anderwärts zu empfehlen ſein. Der Ausſchußantrag wird ein⸗ ſtimmig angenommen.

b) Gehalt des Forſtſchützen. Der Ortsvorſtand will den Gehalt deſſelben von 120) fl. auf 60 fl. ermäßigen. Stockhauſen: Die Gemeinden ſollten ihre Selbſtſtändigkeit nicht auf die Weiſe ausbeuten wollen, daß ſie nunmehr die Gehalte ihrer Beamten ohne: Weiteres herabſetzen. Dies fromme ihnen nichts, denn ein redlicher Arbeiter ſei auch ſeines Lohnes werth und wenn man einem Forſtſchützen nicht ſo viel gebe, haß er vor Nahrungsſorgen geſichert ſei, würde die Folge davon ſein, daß der Forſtſchütz dabei Noth leide. Einſtimmiger

Beſchluß zur Verbindlichkeit der Zahlung von 120 fl.

c) Erhebung des Loosholzmacherlohns. Der Ortsvorſtand ver⸗ langt, daß der Accordant den Loosholzmacherlohn von den Be⸗ rechtigten ſelbſt erhebe. f

Dieſes den geſetzlichen Beſtimmungen entgegenlaufende Anfinnen, wird einſtimmig abgewieſen. 1 u

d) Beſoldung des Polizeidieners. Der Gehalt des Polizeidieners

ſoll von 75 fl. 30 kr. auf 60 fl. herabgeſetzt werden. 1 Cretzſchmar: Iſt gegen das viele Polizeiweſen und wenn die Gemeinde Kirchgöns noch einen Gemeindediener habe, ſo wäre er mit dem Abzug einverſtanden, auch noch mit einem größeren. Kuhl: Kirchgöns hat kei⸗ nen beſonderen Gemeindediener, wie dies wohl in allen Dörfern der Fall ſein wird, denn ſeitdem jene in Uniform geſteckt worden find, heißen ſie Ortspolizeidiener. Da auch hierbei verſchiedene Beſchwerden einlaufen werden, könnte man ſich vielleicht über allgemeine Grundſätze bei der Feſt⸗ ſtellung des Gehalts der Polizeidiener ausſprechen. Streb: Da unter dem Gehalt von 75 fl. 30 kr. die Kleidung inbegriffen iſt, ſo halte ich dieſe Beſoldung noch für zu gering und ich würde, wenn wir hierzu be⸗ rechtigt wären, auf eine Erhöhung derſelben antragen. Der Ausſchuß⸗ antrag den Gehalt von 75 fl. 30 kr. zu genehmigen, wurde einſtimmig angenommen.

e) Herabſetzung der Hebgebühren des Rechners. Der Gemeinde⸗ rath will die Hebgebühren von 4 pCt. auf pCt. herab⸗ ſetzen. Der Ausſchuß beantragt wie vorher Belaſſung.

Holtzmann wünſcht Verſtändigung zwiſchen der Gemeinde und ihren Vedienſteten und empfiehlt Billigkeit auf beiden Seiten, dann würde wohl vielen Reklamationen vorgebeugt werden. pCt. Hebgebühren hält er für eine ſehr gute Bezahlung. Stockhauſen will den Rechtsboden nicht verlaſſen, glaubt daß die Hebgebühren zu hoch und will daß die Gemeinde, wenn kein Vergleich zu Stande komme, ſich an die Regierungs⸗ Commiſſion wende, welche den Rechner aus Gründen der Verwaltung entlaſſen möge, da wie der Gemeinderath angibt, andere tüchtige Männer

) Durch mehrfaches Anfragen ſehen wir uns veranlaßt, unſeren verehrlichen Leſern die Nachricht zu ertheilen, daß wir die Bezirksrathsverhandlungen möglichſt ſchnell in der ſeitherigen Ausdehnung vollſtändig liefern werden. Die Redaction.

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zur Uebernahme der Rechnerſtelle vorhanden ſein ſollen. Kuhl: Da * einigemal von der guten Bezahlung der Rechner die Rede geweſen ift, ſo will ich auch auf deren vielfällige Bemühungen aufmerkſam machen. Der Rechner ſoll 2 Erhebungstage n, er bedarf Schreibmaterialien, Formular zu den Geſchäftsbüchern und Rechnungen, hat eine ſehr ver wickelte Rechnungsſtellung, Kaſſenmangel ꝛc. und wenn er alles genau berechnet, ſo kann ihm bei Hebgebühren von 100 fl., wie wir es ſchon einigemal gehabt haben, nicht viel übrig bleiben. Der Ausſchußantrag wird mit 11 gegen 1 Stimme angenommen.

6) Bürgeraufnahme des Johann Heinrich Seifried von Helden⸗ bergen nach Vilbel. Der Ausſchußantrag, die Aufnahme nicht zu geſtatten, wird einſtimmig angenommen. 5

7) Burgeraufnahme des Abraham Sundheim von Fauerhach II. nach Rödelheim. Auf den Ausſchußbericht erfolgt die Frageſtellung durch den Vorſitzenden: Soll die Aufnahme Sundheims erfolgen, wenn er das geſetzliche Vermögen nachweiſt? und wird einſtimmig bejaht.

8) Bürgeraufnahme des Friedrich Schmidt von Inheiden, nach Birklar. Der Antrag des 2. Ausſchuſſes, daß die Aufnahme erfolgen ſoll, ſobald das gehörige Inferendum nachgewieſen werde wird von Köhler unterſtützt, da ihm Schmidt perſönlich bekannt, er ein rechtſchaffener Mann und nicht allein Leinweber ſondern auch Damaſtweber ſei und einſtimmig angenommen.

9) Burgeraufnahme des Heinrich Erb von Flenſungen nach Beien⸗ heim. Der Ausſchußbericht iſt für bedingungsweiſe Aufnahme. Exetz⸗ ſchmar: Die Bedingung, welche der Ortsvorſtand geſtellt, zerfalle von ſelbſt, weil die Kinder geſetzlich heimathsberechtigt in Melbach ſeien. Stockhauſen gibt vom rechtlichen Standpunkt aus nähere Erläuterung und bemerkt unter anderen, der Ausſchußbericht gehe von irrigen Voraus⸗ ſetzungen aus. Nur bedingungsweiſe habe der Ortsvorſtand von Beienheim ſich für Aufnahme ausgeſprochen, ſofern nämlich die unehelichen Kinder Erbs in Melbach heimathsberechtigt blieben. Daß dieſe Bedin⸗ gung aber in Erfüllung gehen werde, ſei höchſt unwahrſcheinlich. Der⸗ malen hätten zwar die Kinder, da ihre Mutter von Melbach gweſen, und uneheliche Kinder ihrer Mutter folgten, dort Heimathsrechte. Anders werde dies, wenn Erb ſie legitimire. Dies werde er gewiß thun und müſſe es thun, wenn er anders Gefühl für ſeine Kinder habe und ſeinen früheren Fehler wieder gut machen wolle. Dann würden die Kinder in Beienheim heimathsberechtigt ſein, und da nicht erwieſen ſei, daß er ſich mit dieſen Kindern redlich ernähren könne, ja ſogar das Gegentheil zu erwarten ſtehe, ſo ſtimme er gegen die Aufnahme. Der Ausſchußan⸗ trag wird einſtimmig verworfen..: un

10) Geſuch des Schullehrers Herbſt zu Hauſen, um Vergütung von 20 fl. Ueberzugskoſten. Herbſt hat im Jahr 1847 ſeine erſte An⸗ ſtelluug in Hauſen erhalten und verlangt für ſeinen Ueberzug von Veits⸗ hain 20 fl, da nach der Verordnung vom 20. Juni 1788 unter andern auch den Schullehrern bei ihrer erſten definitiven Anſtellung die Ueber⸗ zugskoſten aus der Gemeindekaſſe zurückvergütet werden ſollen. Die Ge⸗ meinde verweigert die Zahlung und das Geſuch iſt höheren Orts abge⸗ ſchlagen worden, weil die gedachte Verordnung in der vereinigten Gemeinde Niederweiſel und Hauſen nicht publieirt worden ſei, wenigſtens eine Be⸗ ſcheinigung nicht vorliege. Der Bericht des 3. Ausſchuſſes trägt um ſo mehr als die Gemeinde Niederweiſel im Jahr 1817 ihrem Schullehrer Frees 36 fl. Transportkoſten vergütet haben ſoll, darauf an, nicht nur die Auszahlung der fraglichen 20 fl., ſondern auch die Erhöhung der 145 fl. betragenden Beſoldung der Regierungs⸗Commiſſion dringend zu empfehlen. Stockhauſen,: Möchten doch endlich die Gemeinden erkennen, wie wenig es in ihrem Intereſſe liegt, ihre ohnehin ſo gering beſoldeten Schullehrer noch mehr zu beſchränken; möchten ſie erkennen, daß von der guten Schule die Wohlfahrt des ganzen künftigen Geſchlechts abhängt. Ich kann deshalb nicht umhin, mein Bedauern auszuſprechen, daß dieſer Fall uns vorgekommen iſt, und kann nur ihn durch die Misverhältniſſe der Gemeinden Hauſen und Niederweiſel, und die angebliche Abneigung der erſteren Gemeinde gegen ihren Schullehrer erklären. Ich ſtimme deshalb dafür, daß wir ausdrücklich den Wunſch zu Protokoll niederlegen, es möge die Regierungs⸗Commiſſion nichts verabſäumen, um dem Schul⸗ lehrer Herbſt zu dieſer Ueberzugskoſten-Vergütung zu verhelfen, und die Gemeinden Niederweiſel und Hauſen möchten ſolche nicht länger verwei⸗ gern. Der Ausſchuß-Antrag wird einſtimmig angenommen und noch weiter beantragt, daß die erwähnte Verordnung noch nachträglich in den früher ſtandesherrlichen Orten publieirt werde.

11) Geſuch des Emmerich Gerhard zu Friedberg um Heirathser⸗

laubniß; der Bezirksrath erklärt ſich in dieſem Fall für incompetent.

Fünfte Sitzung.

Anweſend: Die ſämmtlichen Mitglieder des Bezirksraths(mit Ausnahme von Emmerich Köhler) und Reg. Rautenbuſch. 5

Das Protocoll der vorigen Sitzung wurde verleſen und nach einigen kleinen Berichtigungen genehmigt. Tagesordnung: J

1) Voranſchlag der Gemeinde Oberau für 1849, insbeſondere Forſtſchützengehalt. Die Gemeinde Oberau hat 2 Forſtſchützen, den einen in Oberau, der 21 fl. 10 kr.; den andern in Rommelhauſen, der 29 fl.

Stſoldung in Oberau in Bezug bede Zoff Comme. bei eignete 115 ft meinderat Rauten im Eine ſtanden, We f dafl. Bfholde l haze eil Ind führt ſchützen en habe, wo Iudividuu Ausſchußa 2 pacht det die Geſal auf welch will, dae Pacht der ſchluß de mit Bezu dieſe Rekl tagt, da Cretzſchn einen Nas Amendem moge; es daß dieset aufgehobe Kammer laſſen. hallniß 9% Mor lachnen. glerungs. nach einen liergegen der 3. Kl Antrag wi 3 Ruhegeha den wolle Rehalt uit daß dieſer and knn Zahlung! zuſchen.