Ausgabe 
20.1.1849
 
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1

Intelligenz-Blatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

9 im Allgemeinen,

den Regierungsbezirk Friedberg

5 im Beſonderen.

*

1 6.

Sonnabend den 20. Januar

189.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Wahl der Erſaßmänner der Bezirksräthe tm Regie⸗ N rungsbezirk Friedberg. 8

Nach nunmehr vollzogenen Wahlen der Erſatzmän⸗ ner der Bezirksräthe wird hierdurch zur offentlichen Keunt niß gebracht, daß die Bürger, und zwar für den

Iten Diſtrikt: Gr. Pfarrer Brentano zu Obererlenbach,

Aten Gr. Bürgermeiſter Moſcheroſch zu Burg⸗ f gräfenrod,

Iten 1 Conrad Narz zu Petterweil,

Aten Lehrer Groß von Ockſtadt,

öten. Georg Emmerich zu Niederwoͤllſtadt, öten 1 Jakob Meininger von Heldenbergen, 7ten 1 Johannes Krauß von Butzbach,

Sten 1 Bürgermeiſter Haub von Niederweiſel, ten Balthaſar Fenchel J. von Griedel, 10ten 5 Förſter Weigand von Florſtadt,

Iten. Bürgermeiſter Herget von Wohnbach, 12ten 7 Bürgermeiſter Zimmer von Villingen,

als Erſatzmänner der Bezirksräthe erwählt und auch die Wahlen als geſetzlich vollzogen vom Bezirksrath erkannt worden ſind. Friedberg den 13. Januar 1849. 2 Die Gr. Regierungs-Commiſſion des f Regierungsbezirks Friedberg nr er eim.

Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.

Betreffend: Die Verhandlungen des Bezirksraths des Regierungs- bezirks Friedberg.

Die Verhandlungen des Bezirksraths en Sitzun⸗ gen vom 3. bis 13. Januar erſcheinen bei itz Kuhl zu Butzbach im Drucke. Daß dieſe Verhandlungen nicht allein für, die Gemeindevorſtände, ſondern auch für die übrigen Gemeindeangehörigen von großem Intereſſe ſind und den Ge⸗

meindevorſtänden eine Norm und Richtſchnur in vielen ihrer Amtshandlungen abgeben können, brauchen wir kaum zu erwähnen,und erſcheint es daher ſehr angemeſſen, daß die Vorſtände die Anſchaffung auf Koſten der Gemeinde be jchließen, da dieſe Koſten auch gering ſind; wir konnen Ihnen daher dieß nur empfehlen. Friedberg den 14. Februar 1849. Ouvtrie r.

Regierungsblatt⸗Auszüge. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 65 von 1848

enthält auf Bogen das Geſetz, die Einführung des münd lichen und öffentlichen Srafverfahrens mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen betreffend. Zu⸗ gleich wird von dieſem hochwichtigen Geſetze eine Separatausgabe in Octav veranſtaltet, welche in den nächſten Tagen erſcheinen und in der Verlagsbuchhandlung der Gr. Invalidenanſfalt in Darmſtadt(Hofbuch⸗ händler G. Jonghaus) für 30 kr. zu haben ſein wird.

Bei dieſer Gelegenheit wird es vielleicht den Leſern intereſſant ſein, genau zu erfahren, von welchem Zeitpunkte an, die öffentlich mündliche Strafrechtspflege mit Schwurgericht auf dem linken Rheinufer(den ehe⸗ mals ſogenannten vier neuen Departementen: Donnersberg, Mainz, Saar, Trier, Rhein und Moſel, Coblenz, Roer, Aachen) eingeführt worden iſt. Dieſe Einführung, beziehungsweiſe Einſetzung hatte Statt am 1. Ventose VI.= 19. Februar 1798, vermöge Verordnung vom J. Pluviose VI.= 23. Januar 1798 und einige Monate ſpater traten dieſe Anſtalten in's Leben. Ein halbes Jahrhundert iſt indeſſen verfloſſen, bis wir derſelben volksthümlichen Geſetzespflege theilhaftig wurden.

Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 67 von 1848.

Epiet, die von der proviſoriſchen Centralgewalt für Deutſchland angeordng; Vermehrung der deutſchen Streitmacht betreffend. Ludwig I. Großhe von Heſſen und bei Rhein ꝛc. 10. In Folge der von der proviſoriſchen Centralgewalt für Deutſchland angeordneten Vermehrung der deutſchen Streitmacht bis zur Höhe einer Leiſtung von zwei Procent der gegenwärtigen Bevölkerung haben Wir, auf den Grund des Artikels 38 des Recrutirungsgeſetzes vom 20. Juli 1830, verordnet und verord nen ßierdurch, wie folgt: Art. 1. Für das Jahr 1849 werden die ſämmt⸗ lichen Aufrufsfähigen der erſten Klaſſe der Dienſtpflichtigen, mit Ausnahme des Oepots, zur Ergänzung und Vermehrung der Feldtruppen aufgerufen. . Art. 2. Die wirkliche Abgabe zum Militärdienſt erfolgt in drei Auf geboten, welche nach der Ordnung der bei der Muſterung von 1848 ge zogenen Loosnummern gebildet werden. Das erſte Aufgebot enthält die jenigen 1700 Aufrufsfähigen, welche die niedrigſten Loosnummern in den verſchiedenen Bezirken gezogen haben; das dritte Aufgebot den Reſt der erſten Klaſſe, mit Ausnahme des Depots. Art. 3. Die Miniſterien des Innern und des Kriegs ſind mit der Vollziehung des gegenwärtigen Ediets beauftragt. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels.

Darmſtadt den 22. November 1848.

Ludwig. Jaup.

Graf Lehrbach