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Beſoldung erhält. Sie will den in Rommelhauſen abſchaffen und dem in Oberau 26 fl. verwilligen. Der Ausſchuß beantragt in ſeinem Bericht in Bezug auf bereits früher gefaßte Beſchlüſſe, die frühere Ausgabe für beide Forſtſchützen paſſtren zu laſſen, gleichzeitig aber der Gr. Regierungs⸗ Commiſſion den Wunſch auszuſprechen, für Beſeitigung des Förſters, der bei einer Waldfläche von 270 Morgen nicht erforderlich ſein möchte, auf geeignete Weiſe Sorge zu tragen. Cretzſchmar: Es müſſe der Ge— meinde freiſtehen, auch nur einen Forſtſchüßen anzunehmen, denn der Ge meinderath müſſe am beſten wiſſen, ob ſie einen oder zwei nöthig habe. Rautenbuſch: Die Entlaſſung der Forſtſchützen ſteht der Oberforſtdirection im Einverſtändniß mit dem Gemeinderath zu. Ich bin damit einver⸗ ſtanden, daß eine Aenderung bewirkt werde. Der Dienſtkreis der Forſt⸗ ſchützen iſt mir nicht genau bekannt, wahrſcheinlich gehören noch, andere Orte dazu.— Es iſt zweckmäßig, wenn ſich der Ortsvorſtand mit der Behörde in Communication ſetzt, es wird dann vielleicht der eine Forſt⸗ ſchütze entlaſſen. Stockhauſen iſt mit dem Ausſchußbericht einverſtanden und führt ein Beiſpiel an, wonach eine Gemeinde dieſer Tage den Forſt⸗ ſchützen entlaſſen und den Forſtſchutz an den Wenigſtnehmenden verſteigert habe, wobei denn ein ſchon wegen Forſtfrevel zur Anzeige gebrachtes Individuum die Ausübung des Forſtſchutzes um 40 fl. erſteigerte. Der Ausſchußantrag wird mit 9 gegen 1 Stimme angenommen.
2) Voranſchlag der Gemeinde Burggräfenrod für 1849. Jagd⸗ pacht betreffend. In der Gemarkung Burggräfenrod beſitzt die Gemeinde die Geſammtherrſchaft über 300 Morgen zuſammenhaͤngendes Gelände, auf welchem ſie nach dem Geſetze die Jagd ausübt. Der Gemelnderath will, da er die Geſammtherrſchaft nicht doppelt beteiligt ſehen will, den Pacht der übrigen Jagd unter ſämmtliche Grundeigenthümer, mit Aus⸗ ſchluß der Geſammtherrſchaft, vertheilen Gr. Rentamt Friedberg hat mit Bezug auf das Geſetz hiergegen reklamirt, und der Ausſchuß hat dieſe Reklamation nach ſeinem Bericht für begründet erachtet und bean— tragt, das Verlangen der Gemeinde Burggrafenrod zu verwerfen. Cretzſchmar: Es iſt mir leid, daß die Gemeinde durch das Geſetz in einen Nachtheil kommt. Ich ſelbſt habe bei Berathung deſſelben ein Amendement geſtellt, daß der Erlss in der 1. Klaſſe verrechnet werden möge; es iſt aber durchgefallen. Ich mache übrigens darauf aufmerkſam, daß dieſer Nachtheil nicht ſo weſentlich ſein wird, denn die 3. Klaſſe wird aufgehoben werden. Ein Geſetzesentwurf dieſerhalb iſt ſchon in der 2. Kammer berathen und die Regierung erſucht worden, das Geſetz zu er— laſſen. Kuhl: Die größeren Gutsbeſitzer ſtehen hier in demſelben Ver— hältniß wie die Gemeinden, die den Pacht von ihren Waldungen über 300 Morgen auch nicht in der 2. Klaſſe, ſondern in der 1. Klaſſe ver⸗ rechnen. Rautenbuſch: Es wäre dies auch die Anſicht der Gr. Re— gierungs-Commiſſton geweſen, Gr. Miniſterium wolle dies den Gemeinden nach einem vorliegenden Reſcript jedoch geſtatten. Cretzſchmar würde hiergegen proteſtiren, wenn er nicht die Ueberzeugung habe, daß es mit der 3. Klaſſe in dieſem Jahre wohl noch anders werde. Der Ausſchuß⸗ antrag wird einſtimmig angenommen.
39) Voranſchlag der Gemeinde Ober- und Niederrosbach füs 1849. Ruhegehalt des Zehnt- und Speicherverwalters Bingmann. Die Gemein- den wollen dem Zehnt⸗ und Speiſcherverwalter Bingmann ſeinen Ruhe⸗ gehalt nicht mehr bezahlen. Die Regierungs⸗Commiſſion hat bemerkt, daß dieſer Gehalt auf einem Privatrechtstitel beruhe, und der Ortsvor⸗ ſtand könne deshalb durch bloſen Widerſpruch ſich der Verbindlichkeit zur Zahlung nicht entziehen. Der Ruhegehalt ware daher nach wie vor vor⸗ zuſehen. Der Gr. Bürgermeiſter habe dieſen jedoch nur mit ſperieller Genehmigung des Gemeinderatho, oder auf den Grund eines gerichtlichen Urtheils anzuweiſen. Der Ausſchuß beantragt in ſeinem Bericht, dieſe Verfügung vorerſt beſtehen zu laſſen, der Regierungs-Commiſſion aber den Wunſch auszuſprechen, eine gütliche Bellegung der Sache zu bewirken und, im Falle eine ſolche mißlinge, beiden Theilen anheim zu geben, ihre Anſprüche etwa im Wege Rechtens auszutragen. Rautenbuſch: Die Anſprüche Bingmanns beruhen auf dem Geſetze von 1816, die Verwand⸗ lung der fiscaliſchen Zehnten in Rente betreffend, nach welchem alle Be— iehungskoſten in Abzug kommen, und die Beſoldungen der Zehnterheber 'on den Pflichtigen getragen werden müſſen, und bei der Verwandlung in Abzug gebracht worden ſind. Der Ruhegehalt iſt auch ſchon ſeit 1818 an den 90 Jahr alten Zehntverwalter Bingmann bezahlt worden. Es würde dies wohl nicht geſchehen ſein, hätte derſelbe nicht irgend rechtliche Anſprüche hierauf. Cretzſchmar macht darauf aufmerkſam, daß nach dem Ablöſungsgeſetze die Pflichtigen nur die Hälfte der Koſten zu tragen hät— ten, und deßhalb die Beſoldung nicht ganz zahlen müßten. Rautenbuſch erläutert dies dahin, daß nach dem Geſetz über die Verwandlung der Privatzehnten vom Jahr 1824 die Pflichligen nur die Hälfte der Koſten zu tragen hätten, hier küme jedoch nur das Geſetz vom Jahr 1816 in Betracht. Kuhl if für Annahme des Ausſchußaßtrags, indem hierdurch beiden Theilen 10 vergeben werde, und hofft, daß die Gemeinden es nicht zu einem Prozeſſe werden kommen laſſen, und nach den gemachten Andeutungen nähere Unterſuchung darüber anſtellen, ob ſie nicht zur
Zahlung dieſes ſchon ſo lange entrichteten Gehalts verpflichtet ſind. Es
ſei zu beklagen, daß die Gemeinden jetzt oft Ausgaben beunſtandeten, ohne beſtehende Verbindliſhkeiten zu beachlen, und es würde dieſes wahrſcheinlich auch ein ſolcher Poöſten ſein. Der Ausſchußantrag wird einſtimmig an⸗ genommen.
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4) Voraͤnſchlag der Gemeinde Niederrosbach für 1849. Die Ge⸗ meinde will den Gehalt des Forſiſchützen Leonhard von 110 fl. auf 100 fl. herabſetzen und bemerkt, daß derſelbe früher mit einem geringeren Ge⸗ halt angeſtellt worden ſei, ſich auch andere taugliche Subjecte zur Ueber⸗ nahme des Forſtſchutzes in der Gemeinde vorfänden, dle der Qualification Leonhards nicht nachſtänden. Der Ausſchußberſcht ſpricht ſich in Bezug auf die früher gefaßten Beſchlüſſe dahin aus, das Geſuch vorerſt zu ver⸗ werfen; in Bezug auf die hier vorliegenden Verhältniſſe der Gr. Regie⸗ tungs⸗Commiſſion anheim zu geben, die Herabsetzung des Gehalts auf geeignetem Weg zu bewirken. Stockhauſen hält die Befoldung von 100 fl. für hoch genug und glaubt der Gemeinde empfehlen zu müſſen, die Entlaſſung Leonhards aus Gründen der Verwaltung zu beantragen, wenn ſich derſelbe nicht mit 100 fl. begnügen ſollte. Der Ausſchüßantrag wird einſtimmig angenommen.
5) Voranſchlag der Gemeinde Rommelhauſen für 1849. Der Gemeinderath will von dem Erlös des Heu⸗ und Grummetgraſes von 1849 an jährlich 450 fl. unter die Ortsbürger vertheilen; dieſes weiſ't die Regierungs-Commiſſion zurück, weil in 2 Klaſſe eine Umlage von 383 fl. erforderlich iſt. Der Ausſchuß beantragt in ſeinem Berichte die Verwerfung des vorgebrachten Geſuchs unter dem Bemerken, daß um den Ortsbürgern eine Unterſtützung zu gewähten, es wohl keinem Bedenken unterliegen könne, wenn das noch zur Vertheilung geeignete Holz den Ortsbürgern abgegeben werde. Eretzſchmar: Der Gemeinderath hat erklärt, daß noch Ueberſchuß vorhanden ſei und es wäre dann dieſer das Holz zu vertheilen da die Umlage 373 fl. betrage, blieben jedenfalls 67 fl. übrig. Stoll: Da auch hier wieder die Vertheilung geſchehen ſoll, um die Aermeren zu unterſtützen, ſo wäre es wohl am beſten, denſelben ihre Rückſtände nachzulaſſen. Ueberhaupt ſtelle ich den Antrag, daß zu Proto⸗ coll gegeben werde, der Bezirksxath wünſche, daß da, wo es nur irgend geſchehen könne, die vorhandenen Rückſtände Unbemittelter niedergeſchlagen würden. Der Ausſchußantrag wird einſtimmig angenommen. Ebenſo der Antrag Stolls.—
(Schluß folgt.)
Eingegangene Geldbeitrüge für Robert Blum's Familie.
Transport laut Nr. 94 d. Blis. 3 fl. Bei Ehr. Hecht: durch Hrn. Lehrer Belz in Wiſſelsheim von einer Geſellſchaft daſ. 2 fl. 4 fr., von R. W.
1 fl. 10 kr., von einem Ungenannten 24 kr, „Cand. Schaub: von Fr. Müller 30 kr., von einem
Ungenannten 1 fl. mit dem Motto:
„Der Freiheitskämpfer ſiel— die Reihe ward gelichtet Doch wird durch ſolche That die Freiheit nicht vernichtet,
Der eine Kämpfer fällt und tauſend ſtehen auf
4 fl. 15 kr.
Und unaufhaltſam iſt der Freiheit Sleges lauf!—“ 1 fl. 30 kt. „ J. Steinhäußer: von C. 24 kr., von J. St. 1 fl. 1 fl. 24 kr. „Textor: von V. T. 1 fl., von P. H. 2 fl, von K. 24 kr. 3 fl. 24 kr. „ Ph. Vogt: von einigen Gerbern beim Frühſtück ge⸗ ſammelt 1 fl. 30 kr mit dem Motto: „Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb.“— Von Schlottner in Södel durch die Red. des Wett. Volksblattes 2 fl. 27 kr., von einer Unge⸗ nannten 1 fl. 4 fl. 57 kr.
—ͤ— . Zuſammen 18 fl. 30 kr. Herzlichen Dank den edlen Gebern. Friedberg den 18. Januar 1849. Namens des Bürgervereins: Namens des deutſchen Volksvereins: J. Steinhäußer. Ami. P h. Vogt. Von Mitgliedern des vaterländiſchen Vereins beider Heſſen aus der Gemeinde Buͤdesheim durch Rechner Iſer 6 fl. 24 kr. Namens des vaterländiſchen Vereins beider Heſſen e: N 1 N Schaub. i Kirchenbuchsauszuͤge vom Oktober, Novem⸗ 9 5* ber und Dezember. Butzbach. October, Getraute: Keine. l Getaufte; 1. Eine uneheliche Tochter, Anna Dorothea, geb. den 9. September. f 8. Dem Bürger und Bäckermeiſter Conrad Becker ein Sohn, Ludwig, geb. den 19. Sept.
12. Dem Bürger und Metzgermeiſter Jacob Ronſtadt eine
Tochter, Anng Dorothea, geb. den 25. Sept. 15. Dem Bürger und Zimmermann Johannes Jung ein Sohn, Karl, geb. den 2. Okt.


