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Dieſelbe an die ſämmtlichen Großh. Herren Geiſtlichen und Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.
Betreffend: Die Aufnahme der Bevölkerung im Großherzogthum Heſſen nach dem Stande derſelben im Monat Dezember 1849. Unter Bezugnahme auf die in obigem Betreff höchſten Orts erlaſſene Beſtimmungen, namentlich auf die Inſtruction vom 4. April 1833,— auf das Miniſt. Amtsblatt Nr. 17 vom 24. März 1834,— auf das Miniſt. Amtsblatt Nr. 34 vom 31. Juli 1837,— auf das Miniſt. Amtsblatt Nr. 28 vom 2. Dezember 1841, beſonders aber auf das Miniſt. Amtsblatt Nr. 23 vom 7. Sep⸗ tember 1846 empfehlen wir Ihnen, wegen Aufnahme der Bevölkerung und Aufſtellung der Liſten I. und II., wozu wir Ihnen die nöthigen Formularien bereits haben zugehen laſſen, alsbald die erforderliche Einleitung zu treffen, und bei jenen Ar⸗ beiten die größt-möglichſte Pünktlichkeit und Genauigkeit, unter Beobachtung jener Vorſchriften, eintreten zu laſſen. Wir wiederholen Ihnen, daß die Aufnahme der Be— völkerung(Volkszählung) mit dem 3. Dezember l. J., als Normaltag, begonnen und die eigentliche Zählung, d. h. die erſte Ermittelung der vorhandenen Perſonenzahl von Haus zu Haus ununterbrochen fortgeſetzt und möglichſt am näm⸗ lichen, in volkreicheren Orten ſpäteſtens am dritten Tage vollendet werden muß, und daß dieſe Regel nur für die größeren Städte, auch hier jedoch nicht mehr als unerläßlich nothwendig, überſchritten werden darf. Es iſt hierbei übrigens genau darauf zu ſehen und zu halten, daß, wenn auch die Zählung an einem oder dem andern Orte, hiernach mehrere Tage dauern ſollte, doch die Bevölkerung immer nur nach dem Stande aufzunehmen iſt, wie ſie am 3. De⸗ cember, als Normaltag, war. Ihre Spezialliſten ſind in doppelter Ausfertigung laͤngſtens bis zum 15. Dezember l. J. an uns einzuſenden. Friedberg am 14. September 1849. Ouvrier.
Dieſelbe an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Einſendung der Voranſchläge der Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg für 1850.
Da bis jetzt nur einige Voranſchläge eingekommen ſind, ſo erinnern wir Sie binnen weiteren 8 Tagen an die Vorlage derſelben bei Meidung von Wartboten. Eine längere Friſt kann nicht nachgeſehen werden, da bis zum Zuſammentritt des Bezirksraths die Reviſion bereits erfolgt ſein muß.
Friedberg am 14. September 1849.
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Bekanntmachung. Betreffend: Das Mathilldenſlift.
Nach Beſchluß der Generalverſammlung ſollen von den Zinſenüberſchüſſen des Mathildenſtifts im laufenden Jahre gemäß§. 2. der Geſetze des Stifts 1000 fl. zur Vertheilung kommen, nämlich:
1) 666 fl. 40 kr. zur Unterſtützung für hochbetagte, min— deſtens 80 Jahre alte, ſittlich würdige Arme und
2) 333 fl. 20 kr. zur Belohnung braver treuer Dienſtboten, welche ununterbrochen wenigſtens 15 Jahre bei einer
Herrſchaft gedient haben, mit Ausnahme jedoch der⸗ jenigen, welche bei der letzten Vertheilung berückſich⸗ tigt worden ſind. 8 1 Diejenigen, welche ſich um die eine oder andere dieſer Unterſtützungen bewerben wollen, haben über die betreffen⸗ den thatſächlichen Verhältniſſe Zeugniſſe der Herren Buͤrger⸗ meiſter und insbeſondere über ihr Alter und ihre ſittliche Würdigkeit Beſcheinigungen der Herren Geiſtlichen ihrer Gemeinde bis zum 31. Oktober d. J. anher beizubringen. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berückſichtigt werden. Friedberg den 15. September 1849. Der Präſident des Mathildenſtifts Qu d eie x.
So that eine edle deutſche ſürſtin. (Erzählung aus der Spinnſtube.
Als der jetzt regierende Herzog, Adolph von Naſſau, geboren worden war, wurde für ihn nach einer Säug⸗ amme im ganzen Herzogthume geſucht;— denn es ſollte eine reine, ſittige, junge Ehefrau ſein, von blühender Ge—⸗ ſundheit, unbeſcholtener Rechtlichkeit und ſanfter Gemüths⸗ art. Aus allen Aemtern des Herzogthums wurden geeignete Perſonen nach Weilburg gebracht, denn es hatten ſich gar viele gemeldet, da es ein ſchönes Stellchen war; aber nur Eine fand Beifall, und bei ihr traf auch ſo ziemlich Alles zuſammen, was man forderte; ja, was noch mehr war, gerade ihr wollte die liebende Mutter ihren Erſtge— bornen an die ernährende Bruſt legen mit vollem und ganzem Vertrauen. Das war viel; aber es war auch viel für eine Mutter, ihr Kind einer andern zu geben und ein fremdes an ihre Bruſt zu nehmen, ſich auf ein Jahr ganz loszuſagen von ihrem Gatten und ihren Kindern und gar keinen Umgang mit ihnen zu haben. Die Er⸗ wählte war ſehr arm; ihr Häuschen drohte einzuſtürzen und — mit ihrem Gehalte wollte ſie es bauen. ö
So wurde ſie denn des Erbprinzen Schenkamme, und das Prinzchen gedieh gar ſchön und geſund. Die all⸗ gemein geliebte Herzogin Louiſe, eine geborne Prinzeß von Hildburghauſen, hatte die Schenkamme ungemein lieb, und beſchenkte ſie gar reichlich, und hielt ſie recht in Ehren; aber das liebliche Weib blieb ſo wie ſie geweſen, ſtille, freundlich, dienſtbereit und demüthig. Gar oft ſprach die Herzogin mit ihr über ihre Verhältniſſe, und ſuchte ihr ſo ihren Kummer und ihre Wünſche herauszulocken. Da kam ſie denn dahinter, daß nur zwei Dinge das gute Herz be⸗ ſchwerten, nämlich eine Schuld von hundert Gulden und der baufällige Zuſtand ihres Hüttchens.
Je näher der Zeitpunkt der Rückkehr zu den Ihrigen kam, deſto froͤhlicher wurde ſie. Eine andere wäre traurig geworden, wenn ſie das gute Leben am Hofe hätte ver⸗ laſſen müſſen; aber es fiel ihr auf, daß ihr Mann und ihre Kinder, die ſie wohl alle paar Wochen Sonntags ein— mal ſah, ſchon lange nicht mehr da geweſen, und doch war Mehrenberg nur eine Stunde von Weilburg entfernt. Das tröſtete ſie, daß die gute fromme Herzogin immer ſagte, ſie ſolle nur ruhig ſein, ſie ſeien friſch und geſund— und dabei lächelte.
Endlich— es war im Herbſt— kam die Zeit, daß ſie wieder heimkehren ſollte. Mit heißen Thränen trennte ſie ſich von ihrem Säuglinge und von der guten Frau Herzogin, und doch ſchlug ihr Herz in ſeliger Luſt, daß ſie wieder zu ihren Lieben kommen ſollte nach ſo langer Trennung.
Ihre Kiſte war neu, war vollgepfropft von Leinwand und Kleidungsſtücken, die ſie alle neu erhalten hatte. Ihr Bett und alle das einfache, aber ſo ſchöne Geräthe ihres Zimmers ſchenkte ihr die edle Fürſtin.
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ſcheit heim
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