Ausgabe 
15.8.1849
 
Einzelbild herunterladen

266

Zu Hauſe ſah Stephan die Großmutter immer mit einem Blicke voll Dank an. Sie hatte er als die Grund⸗ urſache ſeines Zurückbleibens in Noth angeſehen; und nun war ſie ihm zum Schutze vor viel höherm Elend gewor⸗ den.

Nach wenigen Tagen wurde der Lehrer wiederum frei; aber er erkannte nun auf's Neue, daß ſeine kärgliche Stellung untergraben, und auch er beſchloß gemeinſam mit Stephan auszuwandern. b

Stephan aber ſollte noch vorher eine ſchwere Buße und Sühne erleiden, für das böſe Sinnen, das früher in ſeinem Herzen aufgeſchoſſen war. 5

Eines Tages ſchlug er auf dem Speicher loſegewor⸗ dene Bretter feſt. Ehedem hatte er unbekümmert das Un⸗

ordentliche und Zerfallende mit anſehen können, da konnte

ein Dachladen ſich noch mühſelig in einer Angel halten, da konnte man hundertmal über die lockeren Bretter ſtol⸗ pern jetzt aber ſchlug er da und dort Alles feſt, es war als ob er auch ſein Haus feſt und geordnet zuſam⸗ menhalten wollte, ſeitdem er begonnen hatte, ſich ſelber in all' ſeinem Denken und Thun feſt zuſammen zu nehmen. Die Großmutter ſaß auf den Stufen der Treppe, die zum Speicher fuhrte, und ſpielte mit der Katze. Plötzlich ward ein durchdringender Schrei vernehmbar, die Großmutter ſtürzte jhlings herab. Stephan eilte herbei, und ſtand oben an der Treppe mit dem Hammer. Mehrere Nach⸗ baren waren herzugeeilt, ſie umſtanden die Herabgeſtürzte, die im letzten Röcheln auf der Steinplatte lag.

Todtenbleich ſtarrte Stephan auf die Lebloſe: da war nun endlich, was er ehedem ſo oft verborgen in der Seele gewünſcht hatte. Ein tiefer Schreck ergriff ihn, als hätte ſein Wünſchen das vollführt. Er wollte die Anweſenden entfernen und rannte wie von Sinnen umher, er wußte nicht was er thun ſollte. Da kam die Orts⸗ polizei und Stephan mußte mit in das Verhör.

Was er tief in dem geheimſten Winkel ſeiner Seele verborgen und ausgekämpft hatte, was er glaubte, daß nie eine ſterbliche Seele ahnen könne es lag ſo in dem Sinne Aller, daß man alsbald eine Anklage darauf ſtützte. Denn er war beſchuldigt, die Großmutter mit dem Ham⸗ mer herabgeſtuͤrzt und getödtet zu haben.

Der von Gewiſſensbiſſen heimgetriebene Herzog Lumbus, der ſich freiwillig der Todesſtrafe auslieferte, hatte ſolchem Verdacht in der Herzen der Menſchen leicht Raum gegeben. 3

Und doch hätte gerade dieſes grauſenhafte Ereigniß wieder gemahnen ſollen, daß es Jeden abſchrecken müſſe von einem ſolchen Verbrechen.

Wie empfand jetzt Stephan auf's Neue all' den Schauder ſeiner frühern Mordgedanken. Da lagen ſie nun offen in den Augen des Richters, als fluchwürdige, vollendete That. Er konnte und wollte nicht leugnen, was ehedem ſeine Seele belaſtet hatte; mußte aber das nicht ſeine Schuld als offenkundig und erwieſen darſtellen?

Margret, entſchloſſen wie ſie war, hatte ihren Mann als er von der Polizei abgeführt wurde, nur mit einem großen Blicke angeſehen; dann griff ſie raſch zu und un⸗ terließ keinen Belebungsverſuch an ihrer Mutter. Glück⸗ licherweiſe gelangen ſie; die Alte gewann die Sprache wieder, und jetzt, wie das ſo oft geſchieht, in der Stunde vor dem Tode, erlangte ſie die volle Kraft des Geiſtes und erzählte, daß ſie die Katze habe haſchen wollen, von ihr aber hinabgeriſſen auf den Boden geſtürzt ſei. Noch bevor ſie am Abende verſchied wurde Stephan frei.

Als die Großmutter begraben wurde ſtand er weinend an der offnen Grube; es waren die letzten Thränen die er auf heimiſchem Boden weinte; denn mit unerſchütter⸗

licher Ruhe bereitete und vollführte er ſeine Auswanderung. Er war ſtark geworden im Kampfe mit ſich und der Welt. Er war aus der ſchwerſten Verſuchung errettet wor⸗

den, hatte in harten Prüfungen ſich ſelbſt und die Seinigen

kennen gelernt, und war nun einig mit ſich und den Sei⸗ nigen. Mit verjüngtem Muthe konnte er dem neuen Le⸗ ben entgegen ſteuern.

Der Lehrer und Stephan hatten nun noch ein neues

Band, das ſie vereinigte: ſie hatten nun auch noch die

Gefängniſſe des Vaterlandes kennen gelernt. Stephan hatte den Auswanderungsplan fort und fort in ſich ge tragen, aber nur ſo wie er an jenem erſten Abende, da wir ihn kennen lernten,, weil er ſich's einmal vorge⸗ nommen hatte, und ohne etwas davon zu ſchmecken; jetzt kam ein neues Reizmittel hinzu, er hatte eine öffentliche Buße erfahren für einen Kampf in ſeinem Herzen.

Stephan und der Lehrer mit ihren beiderſeitigen Fa⸗ milien gehörten zu den Erſten, die von dem Schutzvereine für Auswanderer, der ſich raſch gebildet hatte, unterſtützt, nach Amerika auswanderten. f

Von der Heimath bis zu ihrem Beſtimmungsorte wurden ſie aus einer guten Hand in die andere gegeben, und oft gedenken ſie ſtillſegnend derer, die ohne Eigennutz, aus reiner Menſchenliebe ihnen den traurigen Weg der Auswanderung ebneten.

Das jüngſte Kind Stephans, welches den Namen der Großmutter trug, lernte in der That erſt auf ameri⸗ kaniſchem Boden laufen, und er liebte es, das Kind Groß⸗ mutter zu nennen und dabei der Verſtorbenen zu gedenken.

(Berthold Auerbach.) Schulverſdumniſſe betreffend.

Zu unſerm lebhaften Bedauern hat in der letzten Ver⸗ gangenheit eine größere Anzahl nicht entſchuldigter Schul⸗ verſaͤumniſſe, als ſolche fruͤherhin vorgekommen, in einzelnen Klaſſen unſerer ſtädtiſchen Schulen und von Seiten ein⸗ zelner Kinder Statt gefunden. Die fuͤr das Großherzog⸗ thum Heſſen beſtehende Schulgeſetzgebung(Edict vom 20. Juni 1832, Abſchn. III, Art. 21) verfügt 1) fur ſolche Kinder, welche die Schule ohne genügende Gründe ver⸗ ſäumen, eine Abholung zu derſelben durch den Ge⸗ meindediener, welcher für dieſe Bemühung 2 kr. von den Eltern ꝛc. in jedem einzelnen Falle zu erhalten hat; 2) fur ſolche Kinder, welche ohne Wiſſen der Eltern verſäumen, geeignete Strafen zu ihrer Beſſerung von Seiten des Lehrers; und 3) für ſolche Kinder, welche daſſelbe thun auf Geheiß oder mit Wiſſen der Eltern ꝛc. und bei welchen eine Abholung nicht thunlich iſt, eine von Letzteren zu ent⸗ richtende Geldſtrafe von 3 kr. für jede Verſäum⸗ niß, in Wiederholungsfällen von 6 kr., mit der Beſtim⸗ mung, daß dieſe Strafbeträge auschließlich zum Beſten armer Schüler verwendet werden ſollen. Zugleich wer⸗ den die Eltern, dafern ſie aus offentlichen milden Fonds Unterſtützungen erhalten, mit dem Verluſte derſelben bedroht, wenn ſie es verſäumen, ihre Kinder zum Schulbeſuche anzuhalten.

Indem wir uns nun veranlaßt ſehen, dieſe geſetzlichen Beſtimmungen Denjenigen unſerer Mitbürger, welche es angeht, zur Nachachtung hiermit in's Gedächtniß zu rufen, heben wir noch beſonders hervor die in der Natur der Sache ſelbſt begründeten weit ſchlimmeren Nachtheile, welche ein ungeregelter Schulbeſuch ohne ernſte Gewiſſenhaftigkeit, Pflichtliebe und Gehorſam gegen das wohlthätige Geſetz nicht nur der mühevollen und verantwortlichen Wirkſamkeit der Lehrer, ſondern auch einer gedeihlichen Ausbildung der ſchulpflichtigen Jugend, und ſomit der Wohlfahrt ihrer Familien und der Geſammtheit ſelbſt nothwendig bereiten muß; und es geht daher unſere angelegentliche Bitte an