Ausgabe 
20.5.1848
 
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166 1

Kurheſſiſche er Hagel⸗Verſicherungs⸗

Geſellſchaft

uͤr Deutſchland zu Caſſel.

(684) Dieſe auf Gegenſeitigkeit begründete, mit Korporations⸗Rechten verſehene, von einem Ge⸗ ſellſchafts⸗Ausſchuß kontrolirte und einem landesherrlichen Commiſſär beauffichtigte Anſtalt verſichert,

Halm und Hülſenfrüchte

zu 74

Oel⸗ und Handelsgewächſe 1% 0

Wein und Obſt Tabak und Hopfen

* 2 70 40

Statuten derſelben, ſowie Saatregiſter und Reverſe ſind bei dem unterzeichneten Agenten unentgeltlich zu haben, bei welchem auch der Rechnungs-Auszug des vorigen Jahres eingeſehen werden kann, und der auch bereit iſt, jede weitere zu wünſchende Auskunft und Anleitung zum Ver⸗

fichern zu geben. Friedberg den 16. Mai 1848.

Der Agent K. Heidt.

Maiweineſſenz

(685) aus friſchen Kräutern bereitet, wovon auf eine Flaſche verſüßten Trauben oder Aepfel⸗ Wein ein kleiner Theelöffel voll hinreicht, um den beliebten Maitrank herzuſtellen, iſt in Fläſch⸗ chen à 6 kr. und à 10 kr. vorräthig bei Friedberg im Mai 1848. Georg Groß. Empfehlung.

(686) Unterzeichneter empfiehlt ſich einem ge⸗ ehrten Publikum mit kurze und baumwollen Waaren, ſowie mit fertigen Kleidungsſtücken in jeder beliebigen Gattung und Größe, zu auf⸗ fallend billigen Preiſen und reellſter Bedienung. M. Grödel in Friedberg,

Judenſtraße Nr. 200.

Zum Verkaufen.

(687) Orei Achtel Morgen guten Klee hat zu verkaufen Fritz Müller 1.

Selſerbrunnen bei Okarben.

(688) Sonntag den 21. Mal iſt am hieſigen Mineralbrunnen gut beſetzte Harmonie und Tanzmuſik anzutreffen, wozu, mit der Verſiche⸗ rung billiger und prompter Bedienung, höflichſt einladet Havenecker. Berichtigung.

(689) Im Inkelligenzblatte Nr. 38 verſucht es der Gr. Bürgermeiſter Philippi von Fauer⸗ bach II., Namens des daſigen Ortsvorſtandes unter der Aufſchrift /zur Aufklärung /, den zwiſchen jener Gemeinde und den hieſigen ſ. g. Märkerei⸗ berechtigten entſtandenen Zwiſt, auf eine von dem wahren Thatbeſtande ſo abweichende Weiſe zu berichten, daß wir wenn das größere Publi⸗ kum in den Stand geſetzt werden ſoll, ſich ein unpartheiiſches Urtheil hierüber zu bilden vorerſt eine Radicalberichtigung des von Anfang bis zu Ende entſtellten Sachverhalts nothwen⸗ digerweiſe vornehmen uüſſen.

Unwahr iſt die uns zur Laſt gelegte Beſchul⸗ digung von gewaltſamen Eingriffen in das Eigen⸗ thüm der Gemeinde Fauerbach; wir ſind uns nur der Ausübung wohlbegründeter und uns ſeit Jahren zuſtehender Gerechtſame bewußt. Ebenſo unwahr iſt es, daß von unſerer Seite perſönliche Mißhandlungen und Angriffe auf die öffentlichen Diener ſtattgefunden haben; wohl aber ging ein Theil der Fauerbacher Ortsan⸗ gehörigen und unter ihnen der Herr Bürger⸗ meiſter in ſeiner Rohheit ſo weit, den armen Friedberger Hirten aufs Gröbſte und Sträflichſte zu behandeln, ihn ſogar ins Waſſer zu treiben. g 5

Den Märkereiberechtigten ſteht das Recht der Huth nicht auf einem Theile, ſondern auf der ganzen Weideffäche von der Hockenmühle an bis an den Uſaſteeg bei Fauerbach(und außerdem noch auf ohngefähr 400 450 Morgen Acker⸗ land) unbedingt zu, ohne erſt die Heuerndte vorübergehen laſſen zu müſſen. Von den be⸗

nannten Berechtigten iſt noch Niemand wegen Mißbrauchs des Huthrechts zur Strafe gezogen worden, einer derſelben, Müller Vor bach, wurde einmal denunciirt, aber nicht geſtraft; es können dieſelben ſo viel Vieh treiben laſſen, als ſie wollen, wenn ſie für jedes Stück mehr als nach der Berechtigung zuläſſig eine beſtimmte Zahlung jährlich an die Fauerbacher Gemeinde⸗ kaſſe leiſten. Es verſteht ſich nach dem Geſagten von ſelbſt, daß uns die Fauerbacher durch eine Heege keine Grenzſperre willkührlich auferlegen können, wie denn dies auch gerichtlich anerkannt worden iſt, da ſie im vorigen Jahre mit einer Denunziation, bei welcher ſie eine Strafe und Schadenerſatz von 320 fl. verlangten als grund⸗ los abgewieſen worden ſind.

Aus freundnachbarlichen und humanen Rück⸗ ſichten haben wir früher, der in ihren finanziellen Verhältniſſen nicht ſehr glänzend daſtehenden Gemeinde dadurch eine Erleichterung gewährt, daß wir derſelben eine Heege nachgegeben und beachtet haben, damit durch den jährlichen Gras⸗ erlös der Gemeindekaſſe eine nicht unbeträcht⸗ liche Summe zufließen konnte. So wie nun die Gemeinde Fauerbach die Schäfereiberech⸗ tigung von dem Grafen Solms-Roͤdelheim in Anſpruch genommen und wieder erlangt hat, ſo wird es uns doch wohl geſtattet ſein dürfen, auch unſer Recht wieder in Anſpruch nehmen zu können; wir erfordern es um ſo mehr, daß ſich die Gemeinde darin füge, als ſie ſich andern falls gegen unſer humanes Benehmen um ſo undankbarer zeigt, als ihr durchaus kein Heegrecht, uns dagegen im ausgedehn teſten Maaße das Huthrecht zuſteht.

Indem wir der jenſeitigenAufklärung dieſe Berichtigung folgen laſſen und dadurch beweiſen, daß wir keine gewaltſamen Eingriffe ausführen wollen, geben wir der Hoffnung Raum, daß ſich die Ortsangehörigen unſerer Nachbargemeinde Fauerbach unter der Leitung ihres Bürgermei⸗ ſters künftighin nicht mehr ſolcher ungeſetzlichen Mittel, als dies ſeither vorkam, bedienen, durch welche der Friede und das ſeitherige gute Ein⸗ vernehmen zweier Nachbargemeinden getrübt wird, da die Beſeitigung des fraglichen Streites durch vermittelnde gütliche Uebereinkunft oder auf ge⸗ richtlichem Wege, nicht aber durch unmännliches und undeutſches Benehmen erzielt werden muß.

Friedberg den 16. Mai 1848.

Die Märkereiberechtigten.

Frankfurter Gold- Cours vom 30. März.

fl.] kr. Neue Louisd'or 11 5 Friedrichsd'or 9 58 Holländiſche 10 fl. Stücke 10 Rand⸗Ducaten 5 37 20 Frankſtücke 9 39 Engliſche Souverains 121

A

Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Sonntag Cantate den 21. Mai 1848. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Diaconus Baur. a Vormittags predigt in der Stadtkirche: Herr Diaconus Baur. Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Stadtpfarrer Sell. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Crößmann. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Müller.

1

Fruchtpreiſe.

Gattung. Fried⸗ Die⸗

. berg Mainz burg fl. kr... H tr.

Waizen pr. Malter] 9 57 9 50 930 Koen 6231 6 361 67/20 Gerſte 5 33 548 55 e 41351 41271 3150

p p r

Polizei Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 20. bis 26. Mai 1848.

2 5 Fried⸗ Butz⸗ S Brod⸗Preiſe. berg. bach. 85 kr. pf. kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 2119 2 21 7. 443 4 3 44 9152492 Lth. Eth.

Milchbrod 14%] 1 5

Waſſerweck 145 ¼¼

Gemiſchtes(Tafel⸗/ Brod 1/5 15% Fleiſch-Preiſe. pf. pf.

1 Ochſenfleiſch 12 12 1 gemäſtetes 10 410 Kühfleiſch ee eee a gemäſtetes 8 1 8

1 Rindſteiſc ungemäſtetes Nee Kalbfleiſch 5 6 64 Schweinenfleiſch 134 13 Hammellleiſch 98 Schaaflleiſch 5 1 5 Wurſtvon blos Schweinen 16 16 Gemiſchte Wurſt 40g Bratwurſt 181 18 Schwartenmagen 181 18 Geräucherter Speck 28 28 Schinken 20 20 Saen e 21 21 an 27 27 unausgelaſſen 24 24

Nierenfett 24 24 Hammelsfett i Der Gr. Heſſ. Kreisrath d K. Friedberg

a Küchler.

Gedruckt und verlegt unter Verantworllichkell von Car! B indernagel in Friedberg.

17. Mai. 12. Mal. 10 Mal.

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