Ausgabe 
20.5.1848
 
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Nitttlprtiſ

den 5. Mal, (wichen dem

) nachſirhende

ar Qualität,

dnatzwald und 6 balb neun

* zuſammen⸗ A Haunbuche. I p

3077 Stecken buchen Scheitholz erſter Qualität, 36%

8 Prügelholz, 29% X Stockholz, 3 Reisholz,

2% eichen Prügelholz, 17 1 Stockholz, Reisholz, 19 Cubikfuß Stammholz, 17 Stecken linden Reisholz, 3 ſahlweiden Reisholz, 1 kiefern Stockholz, 6 Reisholz, 84 Cubikfuß Stammholz, 732 Stangenholz

verſteigert.. Der Anfang der Verſteigerung iſt präcis 9

Uhr und die Zuſammenkunft am Bingenheimer

Forſthaus. 1 Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſchaft wird bis

Ende September Zahlungsfriſt geſtattet.

Bingenheimer Forſthaus den 17. Mai 1848. v. Gall,

Großh. Revierförſter.

Holz ⸗Verſteigerung. (673) Donnerſtag den 25. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſoll in dem Rodheimer Gemeindewald, Diſtriet Voderwald und Grauenberg nachſtehen⸗ des Gehölz:

1 Stecken buchen Scheitholz,

nadel

4buchen Prügelholz, 1 nadel Prügelholz, 9buchen Stockholz,

12. nadel 1 16332 buchen Wellen,

2000 kiefern und weiche Laubholzwellen, öffentlich meiſtbietend an Ort und Stelle ver⸗ ſteigert werden.

Die Zuſammenkunft iſt im Voderwald bei dem Steinbruch.

Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine wird Zahlungsfriſt bis den 1. Nobr. d. J. geſtattet.

Rodbeim den 17. Mai 1848.

Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Sac bl.

Gras ⸗Verſteigerung.

(6˙70) Der diesjährige Grasertrag von den Gräben und Böſchungen der Chauſſeen des hie⸗ ſigen Bezirks, ſoll in nachſtehenden Terminen

auf Ort und Stelle an die Meiſtbictenden öffent⸗

lich verpachtet werden:

1) Freitag den 26. Mai, auf der Straße von Lindenſtruth über Grünberg bis Nro. 100, zunächſt der Kreuzburg. Anfang Vormit⸗ tags 8 Uhr bei Lindenſtruth.

2) Samſtag den 27. Mai, auf der Straße von Grünberg nach Schellnhauſen. Anfang Vormittags 8 Uhr bei Nro. 100, am ſog. Kammerwald. 1

3) Montag den 29. Mai, auf der Straße von Grünberg nach Hungen, ſowie auf der fiskaliſchen Wieſe bei der Neumühle. An⸗ fang Vormittags 8 Uhr vor Grünberg.

40 An demſelben Tage, auf der Straße von Hungen nach Bärſtadt. Anfang Nachmit⸗ tags 2 Uhr vor Hungen.

5) Dienſtag den 30. Mai, Straße von Lich

a 55. Anfang Vormittags 8 Uhr or Lich.

6) Freitag den 2. Juni, Straße von Grünberg über Londorf bis zur kurheſſiſchen Grenze. Anfang Vormittags 8 Uhr vor Grünberg.

7) Samſtag den 3. Juni, Straße vom Heſ⸗ ſenbrücker Hammer über Laubach gegen Schotten. Anfang Vormittags 8 Uhr am Knotenpunkt, zunächſt dem Heſſenbrücker Hammer.

8) Montag den 5. Juni, Straße vom Heſſen⸗ * Hammer nach Lich. Anfang wie ad 7.

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9) An demſelben Tage, Straße von Steinbach

über Lich nach Hungen. Anfang Nachmit⸗ tags 2 Uhr bei Nro. 40, unweit Steinbach.

10) Dienſtag den 6. Juni, Straße von Grün⸗ berg nach Homberg. Anfang Vormittags 8 Uhr bei der Kreuzburg.

11) Mittwoch den 7. Juni, Straße von Rup⸗ pertenrod im Ohmthal bis zum Einſchnitt in die Straße von Schotten nach Herbſtein. Anfang Vormittags 8 Uhr vor Rupper⸗ tenrod.

12) Donnerſtag den 8. Juni, Straße von Flen⸗ ſungen über Freienſeen bis zur Straße bei Laubach. Anfang Vormittags 8 Uhr bei Flenſungen.

Indem man Vorſtehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden zugleich die Gr. Bür⸗ germeiſter erſucht, dieſes im Intereſſe ihrer Ge⸗ meinden durch die Schelle veröffentlichen zu laſſen.

Grünberg den 17. Mai 1848.

Der Gr. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Grünberg Neo ak, Vicar.

Bekanntmachung.

(675) Aus dem Freiherrlich von Löw'ſchen Steinbruch dahier, können Mauer- und Chauffir⸗ ſteine verkäuflich abgegeben werden. Florſtadt den 17. Mai 1848. Der Rentmeiſter Müller.

rr

Privat Bekanntmachungen.

Ein Logis (667) mit Möbel für einen einzelnen Herrn iſt zu vermiethen bei Joh. Frick in der Vorſtadt. 5 Anzeige. (676) Zwei ſchwarze Pferde, unter vier die Wahl, ſtehen zu verkaufen bei

Karl Berg, in Friedberg.

Eine Säugamme

(677) ſucht eine Stelle als ſolche. Näheres bei der Expedition dieſes Blattes.

Geſchäftseröffnung.

(678) Einem verehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich mich hierorts etablirt habe und mit Anfertigen aller in's Putz- und Modewaa⸗ rengeſchäft einſchlagender Artikeln beſchäftige und mit der geſchmackvollſten Arbeit billigſte Preiſe und reellſte Bedienung verbinden werde. Friedberg im Mai 1848. Maria Steitz, geborne Schmidt, Ludwigsſtraße Nro. 469 bei Kaufmann Schleuning.

an,

(679) Ein gebrauchter einſpänniger und ein

zweiſpänniger Wagen, eine einſpännige Chaiſe,

zwei Kühkarren, ein Stoßkarrn, eine eiſerne

Egge, eine Winde, mehrere Kleiderſchränke, ſind

billig zu haben bei Salomon Schwab in Friedberg.

Wohnungs⸗Vermiethung.

(680 Der zweite Stock meines Hauſes, be⸗ ſtehend aus 3, auf Verlangen auch 5 Zimmern, nebſt Küche, Keller und Holzplatz, ſteht zu ver⸗ miethen bei Michael Jung.

Anzeige und Empfehlung.

(681) Für hieſige, ſowie auswärtige Eltern es nochmals in Erinnerung bringend, daß der neue Curſus in der höheren Töchterſchule

den 19. Juni beginnt, bitte ich zugleich Diejenigen, welche ihre Töchter derſelben zu übergeben ge⸗ ſonnen find, innerhalb der nächſten acht Tage dem Herrn Kreisrath Küchler und Hrn. Dr. Curtmann oder mir ſelbſt davon Anzeige machen zu wollen. Zu näherer Auskunft über die Verhältniſſe der höheren Töchterſchule find beide Herren, ſowie der Unterzeichnete bereit. Friedberg den 19. Mai 1848.

ar Vorſteher der höheren Töchterſchule. Veröffentlichung.

(682) Da die in dem Intelligenzblatte Nro. 36 aufgeforderten Gemeinderaths mitglieder von Obermörlen gegen einige von mehreren Bürgern daſelbſt mündlich wie ſchriftlich gemachten dienſt⸗ lichen Beſchuldigungen bis jetzt weder öffentlich noch auf dem Wege des Rechts vertheidigten, ſo wird angenommen, daß ſie ihre Schwächen anerkannt haben.

Obgleich wir in dieſem Inſerat das Thun dieſer Gemeinderäthe nicht ganz veröffentlichen wollen, indem wir die Hauptpoſten einer höheren Behörde zur Unterſuchung übergeben haben, kön⸗ nen wir jedoch nicht umhin, einige Fragen an das verehrte Publikum zu richten.

1) Iſt es recht, daß der Gemeinderath, ohne vorerſt die Bürger davon in Kenntniß zu ſetzen, Kuh⸗, Schwein⸗ und ſonſtige Hirten zu ernennen und ſich bei Ernennung der⸗ ſelben von genannten Hirten mit Speiſe und Trank bewirthen zu laſſen, daß den⸗ ſelben bei Empfangnahme ihres vierteljäh⸗ rigen ſauer verdienten Lohns, 8 fl. 20 kr., von dem Rechner(welcher allerdings dazu aufgefordert war) abgezogen wurde?

2) Iſt es ferner recht, da aus verſchiedenen Gründen ſich keiner finden wollte, welcher das Amt eines Gänshirten übernehmen wollte, daß der Gemeinderath beſchloß, von nun an keinem, ſelbſt lahmen, blinden, alten, mit einem Worte, würdigen Armen eine Unterſtützung aus der Gemeindekaſſe mehr zukommen zu laſſen und manche un⸗ würdige Taugenichtſe, wo man keinen Mangel daran hat, mit dieſen gleichſtellt?

Das ſind wirklich Gemeinde-Vertreter.

Mehrere Bürger aus Obermörlen.

Aus der Wetterau.

(683) Alles hat ſeine Licht⸗ und Schattenſeite, ſo auch die Preßfreiheit. Es iſt eine ſchöne Sache, daß man jetzt ſeine Meinung frei und ungehindert verbreiten kann; aber es iſt ein ſchimpfliches Thun, daß man hier und da mit den allergemeinſten Ausdrücken gegen Sachen und Perſonen ſich ausläßt. Wer ſich davon überzeugen will, der nehme nur denjüngſten Tag zur Hand, und er wird meine Ausſage vollkommen beſtätigt finden. Wie nun leider jede gute Sache ihre Auswüchſe hat, ſo hat ie auch dieſe. Auch giebt es jetzt ſchon Leute, die ſich dem Geſchäfte Andere auf die roheſte und gröbſte Weiſe herunter zu machen, ganz hingegeben haben und dadurch ſehr be rüchtigt ſind; man kann ſolche gerade mit den Banditen Italiens und Spaniens vergleichen(da man dieſe jetzt auch für Geld dingen kann), nur mit dem Unterſchiede, daß jene gegen das Leben, dieſe aber gegen die Ehre Anderer gedungen werden könnten und können. Und ſo wie es Niemand leicht einfallen konnte, ſich mit ſolchen zu meſſen, die es auf das Leben Anderer abge⸗ ſehen hatten, weil ſie mit den ſchlechteſten Waffen kämpften, ſo fällt es auch jetzt nicht leicht Jemand ein, gegen ſolche, die es auf die Ehre Anderer abgeſehen haben, aufzutreten. Man kann gerade mit dem Juden, der bei einigen Verbrechern Wache thun ſollte, ſich aber weigerte aus Furcht, ſie möchten ihm Schaden thun, reden:Wer kann ſie näſſer machen, als ſie ſind.

SAE 5