Aan.
ig u Sutzbach et 1848.
Intelligenz- Glatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
Mittwoch, den 19. Januar
1848.
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Auszuͤge aus dem Regierungsblatte.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 46. von 1847.)
1. Gr. Edict vom 28. Dez., welches, außer den in dem Edict vom 28. Mai 1821 unter Nr. 1— 4 und in der Bekanntmachung im Reg ⸗Bl. vom 11. Juli 1823 unter Nr. 4 der Dienſtnachrichten als blei⸗ bend bezeichneten Mitgliedern, für das Jahr 1848 folgende Perſonen als außerordentliche Mitglieder des Staatsrathes beruft: 1) Prä— ſident, wirkl. Geheimerath v. Arens, 2) Präſident Weller, 3) Geheime— rath v. Grolmann, 4) Miniſterialrath v. Lin delof, 5) Hofgerichts⸗ Director v. Hombergk, 6) Miniſterialrath v. Bechtold, 7) Geheimerath v. Kuder, 8) Miniſterialrath Dr. Breidenbach, 9) Miniſterialrath Fehr. v. Schenck.
11. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Inn. und der Juſt. vom 22. Dez., daß dem 1. Beigeordneten, Kaufmann J. G. Kahlert dahier die Generalagentur der Feuer-Verſicherungsgeſellſchaft „6 olonia“ für das ganze Großherzogthum übertragen und dieſe Ueber— tragung von gen. Miniſterium auf Widerruf beſtätigt worden iſt.— Zu⸗ gleich wird weiter zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der zum Spe⸗ cialdirector der Feuer⸗Verſicherungsgeſellſchaft„Colonia“ in dem Groß⸗ herzogthume ernannte Gr. Geheimerath v. Kuder und der Generalagent, 1. Beigeordnete J. G. Kahlert dahier, ihre reſpectiven Functionen als Specialdirector und Generalagent am 1. Januar 1848 antreten und daß ſomit die allerhöchſte Verordnung vom 26. v. M.(Reg.⸗Bl. Nr. 44) von demſelben Zeitpunkte an vollſtändig in Wirkſamkeit tritt.
III. Commiſſariſche Bekanntmachung des mit der Leitung einer nachträglichen Wahl zweier Abgeordneten des Adels zur 2. Kam⸗ mer der Stände beauftragten Er. wirkl. Geh. Raths ꝛe Frhrn. von Lehmann Exc., daß nachfolgende adelige Grundeigenthümer des Groß⸗ herzogthums die in den Art. 55 und 56 der Verfaſſungsurkunde vorge⸗ schriebenen Erforderniſſe zur Stimmfähigkeit und Wählbarkeit beſitzen, nämlich die Herren: 1) Kammerherr u. Hauptmann Frhr. v. Bellersheim gen. Stürzelsheim; 2) Gutsbeſitzer v. Firnhaber-Jordis auf dem Neuhofe; 3) Kammerherr und Oberſt Frhr v. Günderode zu Höchſt; 4) Kammerherr und Oberhofmarſchall Graf v. Lehrbach Excellenz zu
„) Während der Krankheit des Herrn Bindernagel wurde es ver— ſäumt, den Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 46 von 1847 im Intelligenzblatte abdrucken zu laſſen; wir geben ihn nächträglich noch der Vollſtändigkeit wegen.
Die Red.
Darmſtadt; 5) Legationsrath Frhr. v. Leonhardi zu Großkarben; 6) Kammerherr und Landg. Aſſ. Frhr. Löw v. u. zu Steinfurth zu Friedberg; 7) Kammerherr und Oberſt Frhr. Friedrich v. Nordeck zur Rabenau zu Darmſtadt; 8) Kammerherr und Oberforſtrath Frhr. v. Nordeck zur Raben au zu Darmſtadt; 9) Kammerjunker und Leg. Sec. Frhr. von Nordeck zur Rabenau zu Franffurt; 10) Kammerherr Frhr. Friedrich Riedeſel zu Eiſenbach zu Lauterbach; 11) Frhr. Georg Riedeſel zu Eiſendach auf Altenburg; 12) Kammerherr und Rittmeiſter Frhr. Ried⸗ eſel zu Eiſenbach zu Darmſtadt; 13) Hauptmann v Willich gen von Pöllnitz zu Darmſtadt und daß 14) Kreisrath v. Willich gen. von Pöllnitz zu Worms ſtimmfähig, jedoch nach Art. 14 der Wahlordnung vom 22. März 1820 nicht wählbar iſt.— Die unter den Nummern 3, 6, 8 und 11 genannten adeligen Grundeigenthümer können, da ſie bereits Mitglieder der 2. Ständerammer ſind, bei dieſer Wabl nicht gewählt werden.— Es wird noch die ausdrückliche Erklärung beigefügt, daß kein bei den Wahlen des Adels ſtimmfäbiger und wählbarer adeliger Grund⸗ eigenthümer dadurch, daß er ſich nicht unter den oben verzeichneten adeligen Grundeigenthümern befindet, in ſeinem Rechte gefährdet werden ſoll, und werden alle oben nicht verzeichnete adelige Grundeigenthümer des Groß⸗ herzogthums, welche ſtimmfähig und wählbar ſind, eingeladen, dem gen. Großherzoglichen Commiſſär die erforderlichen Nachweiſungen hierüber unverzüglich zukommen zu laſſen, damit noch frühzeitig genug eine deß⸗ fallſige öffentliche Bekanntmachung erfolgen, die Aufforderung zur Einſen⸗ dung ibrer Abſtimmung an ſie erlaſſen werden und die Einſendung ihrer Abſtimmungen vor dem zur Eröffnung der Wahlzettel beſtimmten Tage (15 Januar 1848) geſchehen kann.
Iv. Dienſtnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben gnädigſt ernannt: am 20. Januar den Frhrn. L. A. v. Haxthauſen— Detinghauſen und am 13 Juni den Hofljunker W. A. Frhrn. von Lehmann zu Kammerherrn; am 28. Febr. den Oberlieut. F. G. von Jungenfeld und am 8. Sept. den Lieut. W'᷑v. Ricou zu Kammer- junkern.— Am 16. Nov. wurde Kreisgerichtspräſident Stephani zu Mainz zum Präſidenten des Kreisgerichts zu Alzey und Kreisgerichts⸗ präſident Lebert zu Alzey zum Präſidenten des Kreisgerichts zu Mainz; 26. Geheimerath von Kuder dahier zum Specialdirector der Feuerver⸗ ſicherungsgeſellſchaft„Colonia“; der praktiſche Arzt Dr. Glenz zu Miche lſtadt zum Phyſicatswundarzt für die Pypſicatsbezirke Erbach und Michelſtadt ernannt; 30. dem Schullehrer Müller zu Lonsheim die 2. evang. Schullehrerſtelle zu Niederſaulheim, und dem Schulvicar Schwoö— bel zu Crumſtadt die neu errichtete 3Z evang. Schullehrerſtelle daſelbſt übertragen, ſodann der von dem Grafen von Schönborn ⸗Wieſentheid auf die 1. kath. Schullehrerſtelle zu Heuſenſtamm präſentirte Schulvicar Htin⸗


