Ausgabe 
19.1.1848
 
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A 22.

r ich zu Laubenheim für dieſe Stelle beſtätigt; 1. Dez. Dr. med. Seitz, derm. zu Offenbach, zum Aſſiſtenarzt der acad. chirurgiſchen Klinik zu Gießen; 3. Rentamtsvicar Moſer zu Oppenheim zum Rentmeiſter daß und Oberfinanzkammerſeerts.-Acc. Lyncker dahier zum Receptor der Receptur Vöhl ernannt; 7. der von dem Vormunde der Kinder des verſt. Frhrn. M. Löw von und zu Steinfurth für die evang Schullehrerſtelle zu Wiſſelsheim präſentirte Schulvicar Berz daß für dieſe Stelle beſtätigt;

9. dem für den Kreis Bingen pantentiſirten Geometer 1. Cl. Grosholz

aus Fürfeld das Patent als Geometer 1. Cl. für den Kreis Friedberg ertheilt.

Zur Warnung!

Indem wir nachſtehenden Correſpondenzartikel, der wohl auch in dem Bereiche unſeres Blattes, wo jetzt die großartigen Bauten der Main-Weſer-Eiſenbahn in vollem Betriebe ſind, geleſen zu werden verdient, aus der Gr. Heſſ. Zeitung abdrucken laſſen, erklären wir uns bereit, etwaige milde Gaben, welche uns übergeben werden, an Herrn Pfarrer Scheuermann beſorgen und ihren Empfang öffent⸗ lich beſcheinigen zu wollen.

Die Redaction.

Höringhauſen, Kr. Vöhl, 1. Januar.

Geſtern in den Nachmittagsſtunden ereignete ſich bei dem Neubau der Provinzialſtraße, welche durch hieſigen Ort in der Richtung nach Arolſen hinzieht, ein entſetzliches Unglück. Durch den Einſturz einer unterminirten mehrere hundert Centner ſchweren Erdmaſſe wurden drei Erdarbeiter ſo beſchädigt, daß der erſte, ein Kurheſſe, ſchon nach Ver lauf von wenigen Stunden verſchied, der zweite, auch aus dem Kurfürſtenthum Heſſen, heute in den Morgenſtunden den Geiſt aufgab, und die dritte Perſon, ein junges Mäd chen aus hieſigem Orte, mit aufgeriſſenem Unterleibe und zerbrochenen Beinen hoffnungslos da liegt. Möchte dieſes traurige Ereigniß und das Unglück, welches vorher auf derſelben Straßenſtrecke mehrere Erdarbeiter, unter dieſen am ſchwerſten die hieſigen Ortseinwohner Jacob Nußbaum, einen Hebräer, und Heinrich Gremſer, betroffen hat, zur Vorſicht

und die bei dieſem Neubau thätigen Aufſeher zur beſſeren Aufſicht ermuntern, damit durch Unterlaſſung des verbotenen Unterminirens ähnliche Unglücksfälle vermieden werden! Beiden iſt von einer eingeſtürzten Erdmaſſe ein Bein zer brochen worden. Wenn auch der erſtere ſeiner baldigen Wiederherſtellung entgegenſieht, ſo iſt er doch als Vater einer zahlreichen Familie bei ſeinen ärmlichen Vermögens verhältniſſen in demſelben Grade der Unterſtützung bedürftig, als der letztere, der, ein armer Taglöhner, ſchon über ein Vierteljahr zu Bette liegt, und ſeinen Fuß aus welchem von Zeit zu Zeit Knochenſplitter gezogen werden, noch eine ge raume Zeit hindurch nicht, vielleicht auch nie wieder ge brauchen wird. Es ergeht daher an alle edle Menſchen freunde die dringende Bitte, auch dieſen Unglücklichen milde Gaben zufließen zu laſſen. Zur Empfangnahme und Ver theilung derſelben unter die Betreffenden erklärt ſich bereit

Scheuermann, Pfarrer.

Eb des im Jahr 1847 zu Heldenbergen zum Fleiſch-Verkauf geſchlachteten Viehes und Vergleichung mit 1846:

Geſchlachtet Ochſ. Kühe Rind. 8 a a 8 2 . 4% en eee e i S 5 S 5 5 5 E S& D G 1847. 12 32.39 43 68 60 39 95 29 77 Zuſammen. 12 71 111 60 39 95 29 77 1846. 6 86 92 34 33 57 22 146 1847 mehr als in 1846 6 19 260 6 38 Weniger als in 1846. 15 69

Heldenbergen den 5. Januar 1848.

Der Fleiſchbeſchauer Ant on Pa u lg.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

a

Edietalladung.

(410 Es entliehen Conrad Wolf zu Bruchen⸗ brücken 100 fl. am 9. September 1818 von Amtskeller Cunz zu Aſſenbeim und Georg Schnell Witwe von Bruchenbrücken 10 fl. am 12. Mai 1800 von der Kirche zu Bruchen⸗ brücken. Dieſe beſcheinigtermaßen abgetragenen Hypotheken können zur Löſchung nicht vorge⸗ legt werden, wesbalb auf geſtellten Antrag alle, welche Ansprüche aus denſelben noch ber leiten wollen, zu deren Geltendmachung binnen 2 Monaten unter dem Rechtsnachtheil auf gefordert werden, daß ſonſt gedachte Hypo theken für getilgt erachtet und die Einträge in den Hypotbekenbüchern gelöſcht werden. Friedberg den 31. Dezember 1847. Großh. Heſſ. Gräfl. Iſenvurg Wächterbach' ſches Landgericht w.

Immobilien-⸗Verſteigerung.

(15) Donnerſtag den 27. Januar, Morgens um 10 Ubr, werden in hieſigem Rathhauſe die Peter Möbus'ſchen Immobilien(ſiehe

Intelligenzblatt Nr. 77 u. 79, Inſerat 1647 von 1847) mit dem Anfügen meiſtbietend ver⸗ ſteigert, daß die Hofraitbe erſt in zwei Abthei lungen, dann im Ganzen zum Ausgebot ge⸗ bracht, und daß unter Ausſchluß jeglichen Nachgebots der Zuſchlag erfolgen wird. Friedberg am 10. Januar 1848. In Auftrag Großherzogl. Heſſ. Landgerichts Friedberg: Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.

Verſteigerung.

(40) Die zum Nachlaſſe des Papierfabri⸗ kanten Dornemann dahier gehörigen Im mobilien, beſtebend in einer im Jahr 1822 neu erbauten Papiermühle mit Oeko⸗ nomie⸗ und Nebengebäuden und dem unmit⸗ lelbar daran gelegenen mebrere Morgen hal tenden Obſt⸗ und Gemüsgarten, ſowie mehrere Morgen Aecker und Wieſen ſollen Montag den 24. Januar d. J., Morgens 10 Ubr,

in hieſigen Stadtwirthsbauſe öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert und bei annehmbaren Ge boten der Zuſchlag ertheilt werden.

Die Müble, welche mit Nebengebäuden und Gärten auch aus freier Hand verkauft werden kann, iſt beſtändig reichlich mit Waſſer ver⸗

ſehen und enthält außer einer ſehr bequemen

Wohnung noch weitere Räume in denen 2 Holländer, 2 Büͤtten, 2 Hand- und 1 Waſſer⸗ preſſe, ein Lumpenſchneider aufgeſtellt ſind. Die zu verkaufenden Gegenſtände können jeden Tag vor dem Verſteigerungstermin ein⸗ geſehen und von den beiden Vormündern, Stadtrechner Wabl und Kaufmann Alt da⸗ hier, die nöthige Auskunft ertheilt werden. Lauterbach den 4. Januar 1848 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter ie r

Edictal ladung.

(37) Jobannes Stein Ar, Heinrichs Sobn, zu Stumpertenrod und ſeine Ebefrau Anna Maria, geb. Schleuning, baben lt. Verſteige⸗ rungsprotocoll vom 27. November 1846 ihre jämmtlichen in Stumpertenröder, Köddinger ſowie Unterſeibertenröder Gemarkung be⸗ legenen Immobilien veräußert und um Be⸗ ſtätigung der Kaufbriefe gebeten. Da dieſelben gehörige Eigentbumsurkunden nicht beſitzen, die verkauften Immobilien aber ſämmtlich in den Grundbüchern nach den vorgelegten Ex⸗ tracten den Verkäufern zugeſchrieben ſind, ſo werden biermit alle di jenigen, welche Anſprüche irgend einer Art an dieſe in den vorgelegten Grundbuchsaus zügen, deren Einſichtnabme bei Gericht geſtattet wird, enthaltenen Immobi⸗ lien bilden zu konnen glauben, aufgefordert,