Ausgabe 
18.3.1848
 
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Nin. Gießen, da, 11. Män

A Nidda

9 71 774

8

Intelligenz- Blatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke

im Beſonderen.

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1

M 23.

Sonnabend, den 18. Maͤrz

1848.

A

b Zur Beachtung.

Bei Einſendung von Inſeraten für unſer Blatt wolle man gefälligſt nicht vergeſſen, dieſelben zu unterzeichnen, indem wir ohne Vergewiſſerung der eigenhändigen Namensunterſchrift des Einſenders Anzeigen nicht aufnehmen können.

Die Redaction des Int.⸗Bl.

Auszüge aus dem Regierungsblatte.

Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 6 von 1848.

1. Ueberſicht der im Jahr 1847 durch die Gr. Gendarmerie geſchehenen Arreſtationen und Denunctationen. A. Arreſtationen: enländiſche Deſerteure 11, ausländiſche 34. Brandſtifter 3, Falſchmünzer 1, des Raubmords Beſchuldigte 2, des Mords 2, der Brandstiftung 15, des Straßenraubs 14, des Diebſtahls 58, Betrüger 35, Pagverfälſcher 8, wegen Diebſtahls 338, Wilddieberei 10, Meineids 2, Mitwiſſens an einem Mord 4, Beihülfe an einer Tödtung 1, Fälſchung 15, Mißhand⸗ lung 8, Ungehorſams 103, Widerſetzlichkeit 15, Exceſſe 35, Straßen⸗ und ſſonſtiger Polizeivergehen 55, Mangels an Patenten 8, an Transport⸗ iſcheinen und ſonſtige Defraudanten 39, verbotswidrigen Handels 6, Man⸗ gels an Legitimation 300, an Subſiſtenzmitteln 46, verbotner Wanderſchaft ün's Ausland 20, Verwundung 10, Nothzucht 2, unerlaubten Aufenthalts 68, Bettelns 598, Beleidigung 14, Entweichens aus Arreſt 2, nächtlichen Einſteigens 16, Geiſtesſchwäche 2, Strafverbüßung 138, unfittlichen Zuſammenlebens 8, Verbreitung falſcher Kaſſeſcheine 1, unſchicklichen Be⸗ tragens und Trunkenheit 19, Quackſalberei 1, Pfandveräußerung 8, Um⸗ tgehung der Stempelabgabe zur Betreibung eines Gewerbes 11, Entfernung ohne Urlaub aus der Heimath 7, zweckloſen Umher iehens 196, ſonſtiger Vergehen 562, zahlungsunfähige Forſtfrevler 774, Jagdftevler 13, Forſt⸗ freveler 187, Feldfrevler 226, Vagabunden 237, wegen Kindesausſetzung 1, zuſ. 4289. B. Denuneiationen: wegen Umgehung der Trankſteuer rund Zapfgebühren 8, der Salzregie 2, des Chauſſeegeldes 168, der Jagd⸗ waffenpäſſe⸗Abgaben 22, der Stempelabgaben zur Betreibung eines Ge⸗ werbes 348, von öffentlichen Darſtellungen und Beluſtigungen 40, Ab⸗ gaben von Hunden 184, des ſtädtiſchen Octrois 4, Jagdfrevler 12, Forſt⸗ evler 101, Feldfrevler 17, wegen Jagd⸗Polizeivergehen 14, Forſt⸗ 7, Feld⸗ 26, Straßen⸗ 838, Feuer⸗ 575, Sitten⸗ 52, ſonſtiger Polizeiver⸗ gehen 5647, verbotswidrigen Handelns 268, Mangels an Transport- ſcheinen 29, Verwundung 5, Exceſſe 32, Entwendung 5, Beleidigung gegen Behörden 3, verbotner Wanderſchaft in's Ausland 139, unerlaubten Aufenthalts 8, unerlaubten Beherbergens 253, verſäumter und vernach⸗ läßfigter Nachtwache 295, Verbreitung verbotener Lotterielooſe 17, Beein⸗ trächtigung der Briefpoſt 5, Quackſalberei 3, Mitnahme von Perſonen auf dem Briefkarren 3, Führung falſchen Maaßes und Gewichtes 213, Diebſtahlsverdachts 3, Unterſchlagung 1, Verbreitung falſchen Geldes 1, Kindesausſetzung 1, zuſ. 9349. In Allem 13,638 Verhaftungen und Denunciationen.

VIII. Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens: dem Gr. Geſchäftsträger zu Wien, Legationsrath von Biegeleben, für das Ritterkreuz des gr. bad. Zähringer Löwenordens.

IX. Namens veränderungen. Es wurde geſtattet: am 1. f

Febr. dem Karl Auguſt Ril ſch, gen. Morell, zu Caſtel künftig den Fami⸗ liennamenMorell und am S. Fobr. der Marie Krauß, Stieftochter des Kaufmanns Joſeph Kößler zu Offenbach, künftig den Familiennamen Kößler/ zu führen.(Schluß folgt.)

Ueber die Maikartoffel.)

Obwohl die vortreffliche Maikartoffel ſchon bekannt iſt, ſo kann ich doch nicht unterlaſſen, zum allgemeinen Beßten auf die Vorzüge derſelben in Nachſtehendem aufmerkſam zu machen.

1) Dieſe neue Kartoffelſorte iſt entſchieden die fruͤheſte, indem ſie bei früher Pflanzung bereits Anfangs Juni zur Reife kommt und iſt ſolche, wenn auch das Kraut noch grün ſein ſollte, dennoch reif, wodurch ſie ſich vor allen andern Kartoffeln ſpecifiſch unterſcheidet und ſich auch durch eigenthümliche Farbe des Krauts auszeichnet.

2) Da ſie kleines Kraut treibt, ſo können ungefähr An⸗ fangs Mai zwiſchen den Reihen der Länge nach andere Früchte, z. B. Zwergbohnen und dergleichen, auch ſelbſt gut erhaltene Mutterkartoffeln gepflanzt werden, und wird daher zur zweiten Ernte eine Pflugart er ſpart; jedoch muß ich bei dieſem Verfahren erwähnen, daß die Aberntung der erſten Früchte durch das Zwiſchen pflanzen freilich erſchwert wird, um die Zwiſchenpflanzen nicht zu beſchädigen, weßhalb die erſten Früchte vom Acker getragen werden muͤſſen; allein die Erfahrung hat die Ausführbarkeit gelehrt und der doppelte Gewinn die Mühe außerordentlich gut belohnt; will man aber dies nicht, ſo kann man nach Aberntung der Kartoffeln und dem wiederholten Pflügen deſſelben Ackers zum zweiten Mal Mutterkartoffeln oder Runkelrüben und verſchiedene Kohlarten bauen, wenn nicht etwa das Land zur Winterung zugerichtet werden ſoll.

) Herr Samenhändler Michael Jung iſt bereit die Beſorgung in ubernehmen.