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e Intelligenz-Olatt
r da 1 Nd krionen n für die n ertſt 3* . Provinz Oberheſſen * fraß im Allgemeinen, t in de Snͤdtfiche ö N 5 unt den Regierungsbezirk Friedberg dt Oarghirche d. ag dann an im Beſonderen. ———— reife 90. Mittwoch, den 15. November 18438. Weer., J. Nobr. ba.* 2 A mtlich er T 0 eil welche für die Intereſſenten zum Gebrauch des Heimath⸗ dez Naim 1 1 ſcheins außerhalb des Großherzogthums nach dem Ver⸗ Terre* langen der auswärtigen Behörden erforderlich werden möchte. 6508007 Die Großherzoglich Heſſiſche Darmſtadt am 14. Oktober 1848. l 109 6. 5 Regierungsbezirks 5 n 12 rledberg 1 a f b f 2 0 8 i ösblatte. — n die Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. FFC te betreffend: Die Ausfellung und Beglaubigung der Heimathſchelne. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 56 von 1848.
Von dem nachſtehenden Miniſterialausſchreiben ſetzen 9 bir Sie zur Nachachtung und ſachgemäßen Bedeutung 1 een Ws, ler Intereſſenten in Kenntniß. Friedberg den 31. Oktober 1848.
a 7. 0 Siu orie r.
ile UA Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern
n. in ſämmtliche Großherzogliche Regierungs-Commiſſionen. 0 5 f 16 In Betracht, daß die Beſtimmung, wonach Heimath⸗ 1605 0 ſcheine, welche vom Bürgermeiſter ausgefertigt ſind, zum i e Gebrauch außerhalb beſtimmten Bereichs durch Beglaubi⸗ 11 fung von Seiten der Gr. Bezirksbehörde erſt Gültigkeit 475 16% belangen ſollen, ohne weſentlichen Nutzen iſt, dagegen Be⸗
dd 1 lrſtigungen zur Folge hat, welche mit der Erweiterung
ist 110 der Bezirke zunehmen müſſen, wird die deßfallſige Vor⸗
n h ſhrift im Ausſchreiben vom 26. Juni 1833 Nr. 46. des
„ 0% Amtsblattes hiermit aufgehoben. a g
rt +7 Die in das Formular aufgenommene, die Ausführung 10— ener Vorſchrift bezweckende Stelle:„Gegen wärtiger nec. *— hs ꝛc. genehmigt iſt/ iſt zu ſtreichen, es wird dieß beim
. Es bleiben übrigens bis zu weiterer Beſtimmung die I Lorſchriften der Verordnung vom 30. Mai 1838 Nr. 24.
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3 0: 5 N „ Druck weiterer Formularien berückſichtigt werden.
5— 1 60.47% s Regierungsblatts in Bezug auf die beurlaubten Sol—
7= sten hierbei ganz unberührt und in Kraft. f Ea„ Den Bürgermeiſtern iſt bei dieſem Anlaſſe jedoch 4 n ne hechſte Vorſicht zu empfehlen, damit ſie nicht durch
%% Ausſtellung eines Heimathſcheines einem Nichtberechtigten um Schaden der Gemeinde Heimath zugeſtehen; es iſt ihnen „ berlaſſen, beim Zweifel den Heimathſchein vor der Abgabe
1- ter Regierungs⸗Commiſſion zur Prüfung der Verhältniſſe
1 6 rorzulegen, deren Entſcheidung dann durch Beglaubigung
in tder deren Ablehnung erfolgen kann. ö f e Von ſelbſt verſteht es ſich auch, daß die Regierungs⸗ . lommiſſionen in keinem Falle die Beglaubigung verweigern, 1
1) Nachtrag zu der Verordnung vom 28. Juni 1827, die Jagd⸗ wafſenpäſſe betr.)— 2) Verordnung, die polizeiliche Aufſicht über die Main⸗Weſer⸗Elſenbahn in der Provinz Oberheſſen betr.— 4) Dienſt⸗ nachrichten. Am 15. Sept. wurde der Ergänzungsrichter am Kreis⸗ gerichte und Subſtitut des Unterſuchungsrichters zu Mainz, Gerichtsae⸗ ceſſiſt W. Mohrmann, zum Subſtituten des Staatsprocurators bei dem Kreisgerichte zu Alzei ernannt; ferner wurde dem Friedensgerichts⸗ ſchreiber J. E. Cyre zu Worms die Stelle eines Gerichts ſchreibers bei dem Friedensgerichte zu Alzei, dem Friedensgerichtsſchreiber F. C. Vogt zu Bingen die Stelle eines Gerichts ſchreibers bei dem Friedensgerichte zu Worms und dem Kreisgerichtsboten J. P. Meſſing zu Oberingelheim die Stelle eines Gerichtsſchreibers bei dem Friedensgerichte zu Bingen übertragen. Am 17. Sept. wurde der Gerichtsacceſſiſt G. Barthel zu Mainz zum 2. Ergänzungsrichter bei dem Friedensgerichte zu Wörrſtadt ernannt; am 22. wurde dem Pfarrer K. F. Touton zu Eppelsheim die evang. Pfarrſtelle zu Flonheim im Regierungsbezirk Mainz, ſodann dem Lehrer an der 1. evang. Knabenſchule zu Lampertheim L. F. Ufinger die 3. evang. Schullehrerſtelle zu Wimpfen a. B. und dem Lehrer an der 3. evang. Schule zu Wimpfen a. B. Ph. Ehrbahr die 1. evang. Knabenſchullehrerſtelle zu Lampertheim übertragen; am 23. wurde dem Schulvicar W. Beyer zu Sprendlingen, Reg.⸗Bez. Mainz, die 2. evang. Schullehrerſtelle daſebſt übertragen; am 27. wurde der Prof. Dr. A. Rénaud, bisher zu Bern, zum ordentlichen Profeſſor der Rechtswiſſen⸗ ſchaft an der Landes univerfität Gießen ernannt und in der gedachten Eigenſchaft berufen.— 5) Coneurrenzeröffnung. Erledigt iſt: die evang. Pfarrſtelle zu Lindenfels, Reg.-Bez. Heppenheim, mit einem jährl. Gehalte von 974 fl.
Wie es einem ehrlichen Manne gehen kann!
Wer am achten Mai des Jahres 1844 im goldenen Lamm zu Föhrenbach ſich befunden hätte, der würde ſeine Herzensfreude an dem luſtigen Treiben und Singen und Tanzen der jungen ſowohl, als alten Leute, die da ver⸗ ſammelt waren, gehabt haben. Und wäre Einer auch der ärgſte Murrkopf geweſen, ſo hätte er zuletzt doch das nächſte beſte Bauernmädchen bei der Hand genommen und hätte ſich mit den Andern im raſchen Kreiſe gedreht!
Es war aber auch eine Hochzeit, wie man lange Zeit keine mehr im Dorfe geſehen, denn der alte Maier— bauer, der Vater des Bräutigams, und der nicht viel jüngere


