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Intelligenz Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
M31.
Sonnabend, den 14. Oktober
1848.
Amtlicher Theil.
f Die Großherzoglich Heſſiſche 14 Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Erwerbung des Ortsbürgerrechts.
Nachſtehendes Ausſchreiben theilen wir Ihnen zur Nachricht und Nachachtung hierdurch mit.
Friedberg den 10. Oktober 1848. Duvrier.
Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern an fämmtliche Großherzogliche Regierungs-Commiſſionen.
Wir finden uns veranlaßt, Sie wegen der ortsbür— gerlichen Aufnahme der Juden und der übrigen ſogenannten Tolerirten auf folgende geſetzliche Beſtimmungen aufmerk— ſam zu machen:
Die Gemeindeordnung kennt nur zwei Arten der Er— werbung des Ortsbürgerrechts, nämlich vermöge der Ge— burt(Artikel 41— 45.) und durch beſondere Aufnahme Artikel 46— 52.). Vermöge der Geburt ſind die Juden, auch nach dem Erſcheinen des Geſetzes vom 2. Auguſt laufenden Jahrs, die religiöſe Freiheit betreffend, ſowie die übrigen Tolerirten, nur dann die ortsbürgerliche Aufnahme zu verlangen berechtigt, wenn ihr Vater ſchon Ortsbürger war oder die Beſtimmungen des Artikel 45. der Gemeinde ordnung Anwendung auf ſie leiden; im anderen Falle müſſen ſie, wenn ſie Ortsbürger werden wollen, ſich be— ſonders aufnehmen laſſen und ſomit den Erforderniſſen genügen, welche die Artikel 46—52. der Gemeindeordnung vorſchreiben. Von dieſen Artikeln iſt aber jetzt der Artikel 48. durch den Artikel 2. des Geſetzes vom 2. Auguſt laufenden Jahrs geändert, indem hiernach alle inländiſchen Juden das Staatsbürgerrecht beſitzen und den chriſtlichen Inländern gleich ſtehen; die beſondere, ſeither auf den Grund des Artikels 15. der Verfaſſungsurkunde ſtattge— fundene Ertheilung des Staatsbürgerrechts an Juden zum Behuf der ortsbürgerlichen Aufnahme iſt alſo nicht mehr erforderlich. Dagegen müſſen die übrigen Bedingungen zur Aufnahme, namentlich guter Ruf, Erfüllung der Kriegs— vienſtpflicht en fade ſowie der Beſitz des erforderlichen Infstendums ſowohl bei Juden, wie allen
. 4) Ertheilung eines Patents.
Uebrigen, welche nicht vermöge der Geburt die ortsbürgerliche Aufnahme verlangen können, beſonders nachgewieſen werden.
In Folge der Miniſterialverfügung vom 6. Februar 1825, die Erforderniſſe zur ortsbürgerlichen Aufnahme und hiernächſtigen Verheirathung für Tolerirte betreffend, ſind bisher bezüglich der ortsbürgerlichen Aufnahme der Tolerirten Ausnahmen geſtattet worden, welche jedoch, da die Gemeindeordnung einen Unterſchied zwiſchen ſogenannten Tolerirten und andern ortsfremden Perſonen nicht kennt, geſetzlich nicht begründet und künftig nicht mehr zur An⸗ wendung zu bringen ſind. Wir nehmen daher die erwähnte Miniſterialverfügung hiermit ausdrücklich zurück.
Sie wollen den Inhalt dieſes Ausſchreibens in Ihren Bezirken auf die übliche Weiſe gehörig bekannt machen.
Darmſtadt am 23. September 1848.
Jau p. v. Lehmann.
Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 49 von 1848.
1) Verordnung, den Vereinszolltarif für die Jahre 1846, 1847 und 1848 betr.(Von jetzt bis Ende Dezember l. J. zu entrich⸗ tende Zuſchlagzölle verſchiedener Höhe für beſtimmte ſeidene Jeug⸗ und Strumpfwaaren, Gold⸗ und Silberſtoffe, Waaren aus Wolle ꝛc.)— Am 7. Sept. wurde dem Louis von Orth zu Wien für den ganzen Umfang des Großherzogthums und auf die Dauer der nächſten 10 Jahre ein Patent auf den von ihm er- fundenen Feuerungsapparat ertheilt.— 5) Dienſtnachrichten. Am 21. Auguſt fernere Beſetzung der Amtsdienerſtellen bei den Reg.-Com- miſſionen: am 29. Auguſt wurde dem Pfarrverweſer H. H. Fink zu Götzenhain die evang. Pfarrſtelle zu Bauſchheim, R. B. Darmſtadt, und dem Pfarramts⸗Candidaten F. Stein zu Leeheim die evang. Pfarr⸗ ſtelle in e R. B. Friedberg, übertragen, ſowie der von dem G.⸗M. und O.⸗H.⸗Marſchall Gr. v. Lehrbach auf die evang. Pfarrſtelle zu Lehrbach, R. B. Alofeld, präſentirte Pfarrvicar C. L. Lüdeking zu Hammelbach für dieſe Stelle beſtätigt; am 1. September wurde der ge⸗ weſene Bundestags⸗Geſandte G.⸗R. v. Lepel dahier zum ſt. Mitgliede und Ref. des Staatsraths ernannt; am 6. wurde der Steulercommiſſär Pückel zu Bingen zum Steuercommiſſär für den St.⸗B. Büdingen,— der Acceſſiſt bei der Steuercontrole und Calculatur der 1. S. der Ober⸗ finanzkammer, W. Langsdorf dahier zum Steueresmmiſſär für den St. B. Kirterf,— der O. F. K. Sec. Acceſ. L. Pfannmüller aus Salzhauſen zum Steuercommiſſär für den St. B. Bingen— und der O. F. K. Sec. Acceſ. Ludwig Repp aus Darmſtadt zum Steuercom⸗ miſſär für den St. B. Umſtadt ernannt; am 7. wurde der Reviſor bei O. F. K. II. Sec. Möller dahier zugleich zum Seeretär und Regiſtra⸗ tor bei der Civildiener-Wittwenkaſſe-Commiſſion ernannt, und der von den Frh. v. Riedeſel auf die evang. Pfarrſtelle zu Hopfmannsfeld, R. B. Alsfeld, präſ. Pfarrverweſer J. Rodemer zu Engelrod für dieſe Stelle beſtätigt.— 6) Dienſtentlafſungen,(am 21. Auguſt) bisheriger Kreis- und Landgerichtsdiener.— 7) Concurrenz⸗ Eröffnungen. Erledigt ſind: 1) die evang. Pfarrſtelle zu Kirtorf, R. B. Alsfeld, mit


