5 andern, edlen deutſchen Fuͤrſten, der ſich eben ſo chriſtlich⸗ edel gegen das Kind eines Verruchten bewieß, der ſeine Hand gegen das theure Leben erhoben hatte. Gott ſegne Ihn! ruf ich freudig aus. Und warum ich ſo aus Herzens⸗ grunde ausrufe— ich will's Euch gerne ſagen: ich bin ein Preuße!)
Baumfrevel. (Eingeſendet.)
Heute bin ich am Friedhofe vorbeigegangen und habe mit wahrer Entrüſtung bemerkt, daß von den Bäumen, die längs der Mauer deſſelben gepflanzt ſind, eine Frevler⸗ hand vielleicht den dritten Theil, vielleicht noch mehr, durch Abſchälen der Rinde in dem Grade beſchädigt hat, daß die Bäumchen auf jeden Fall als Opfer der an ihnen begangenen Uebelthat fallen werden.— Iſt das Bildung? iſt das Eiviliſation?—
Einſender dieſes kann begreifen— obgleich es ihm naturlicherweiſe nicht einfallen kann, es zu entſchuldigen, aber er kann begreifen, daß ſich Jemand durch Eigennutz und Rachſucht verleiten laſſen kann, die Bäume, von denen er einen Nachtheil für ſein Eigenthum befürchtet(3. B., wenn ſie ihren Schatten auf ſeinen Acker werfen), oder die Bäume ſeines Todfeindes— wie übrigens ein rechtſchaffener Chriſtenmenſch gar nie einen hat— zu beſchädigen und zu verderben; aber die Rohheit, deren Zeichen die Baumpflan⸗ zung am Friedhofe zu Friedberg trägt, liegt ganz aus dem Bereiche ſeiner bisherigen Erfahrungen. Die Bäume ſind gepflanzt ſo ziemlich von Oſten nach Weſten, wie auch der Weg zieht, ſie werfen alſo ihren Schatten Morgens und Abends auf die Landſtraße,— nördlich von ihnen liegt der Kirchhof, der während des Tages ihren Schatten empfängt, — wem waren nun dieſelben ſchädlich? wem wären ſie jemals ſchädlich geworden?— die Bäume ſind gepflanzt zum Schmuck des Ortes, wo viele Stadtbewohner ihr Lieb— ſtes geborgen haben, des Heiligthums, wo die Todten der Urſtänd harren,— wer konnte ſo herzlos, ſo ohne alles Gefühl, wie gegen die Todten, ſo gegen die Lebendigen ſein, daß er hier freveln mochte? welcher Mann— denn ein Mann muß nach der Höhe, in welcher ſich die Beſchä⸗ digungen befinden, der Thäter ſein— welcher Mann war der Bube, der an dieſem Orte ſeiner Mannheit vergaß und in bübiſcher That ein bübiſch Gelüſte kühlte?— Pfui aber dem, der es geweſen! und wenn es mehrere waren: Pfui über ſie! und wenn es wieder Einer thut: Pfui über ihn von Herzensgrund, wenn ihn auch der Arm der weltlichen Gerechtigkeit nicht erreichen kann. Erreicht er ihn aber, ſo kann er nach den Artikeln 425 und 364 Nr. 6 des Straf⸗
) Wir find keine Preußen, aber auch wir ſagen: Gott ſegne Ihn— nemlich den König von Preußen, der den Händen des Mörders Tſchech entging, darauf die Tochter deſſelben großmüthig unterſtützte und überhaupt eine große Hoffnung Deutſchlands in mehr als einer Beziehung von Anfang an war und noch iſt.
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geſetzbuches auch ohne Wirth ſeine Rechnung machen. Dieſe Artikel lauten:. g
Art. 425. Correctionshausſtrafe bis zu 4 Jahren tritt ein, wenn die vorſätzliche Eigenthumsbeſchädigung durch einen der nachfolgenden Umſtände ausgezeichnet iſt:
1) wenn die That mittelſt Einbrechens u. ſ. w., 2) wenn die Zerſtörung oder Beſchädigung an Gr. oder
öffentlichen Gebäuden u. ſ. w., Friedhöfen u. ſ. w.,
3) wenn die Zerſtörung oder Beſchädigung an einem der
im Art. 364 Nr. 6 genannter Gegenſtände verübt
wurde. U. ſ. w.
Dieſe Gegenſtände ſind aber
Art. 364 Nr. 6 Obſtbäume, Bäume auf oder neben Chauſſeen oder öffentlichen Wegen, oder auf öffentlichen Plätzen, Bäume in Garten-, ſowie öffentlichen Anlagen und Reben.—
Möchte dieſes kurze Wort etwas dazu beitragen, künf⸗ tig ähnlichen Dingen, wie dem hierbeſprochenen, vorzubeu⸗ gen; eine andere Abſicht hat der Einſender mit demſelben nicht erreichen wollen.
Einige beſcheidene Fragen.
Muß es denn am Fauerbacher Thore— dem von den Stadtbewohnern, des Kirchhofs wegen, am meiſten durch⸗ ſchrittenen— in der Stadt und außerhalb derſelben ſo ſchmutzig ſein, als es wirklich iſt? gehören denn die Straßen und Wege der Stadt nicht in das Aufſichtsbereich der Polizeibehörden? es gibt doch Zeiten, wo Straßen und Wege gefegt werden, warum ſind ſolche Zeiten nicht immer? ſteht der Schmutz das einemal weniger häßlich, als das andere— mal? oder iſt es Einem zu jenen Zeiten nur um den Schein der Reinlichkeit zu thun, nicht um dieſe ſelbſt? kann die Eiſenbahnverwaltung von Seiten der Polizei nicht erſucht werden, das Wegverderbniß, das von ihren Arbeitern her⸗ rührt, auch wieder zu beſeitigen? und wenn ſie dem Er⸗ ſuchen, ein Fall übrigens, der wohl kaum angenommen werden durfte, wenn ſie dem Erſuchen nicht entſpricht, darf ſich die Stadt das Kothaccidenz nicht allen Ernſtes verbitten und könnte jene Verwaltung nicht förmlich ange⸗ halten werden, die Wege, ſoweit ſie zu den Eiſenbahnar⸗ beiten gebraucht werden, reinigen zu laſſen? werden dieſe Fragen etwas nützen?— 5
Bekanntmachung, die Muſterſchule zu Fried berg betreffend.
Der Unterzeichnete beehrt ſich hiermit, das Publikum von der am 19. Januar l. J. in's Leben getretenen neuen Schul⸗Einrichtung in Kenntniß zu ſetzen.„ 8
Wie einflußreich und wohlthätig auch die Organiſation war, welche dem hieſigen Schulweſen in den letzten 10 Jahren zu Theil wurde, dennoch waren einige Uebelſtände geblieben, deren Wegräumung früher nicht bewerkſtelligt werden konnte. Während nämlich nach und nach die Ein. richtung ſo getroffen war, daß die Schulkinder vom 6ten bis zum 11ten Lebensjahre in der Regel alljährlich in eine


