Ausgabe 
7.10.1848
 
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ccc det Fürsten

1 *

Intelligenz Olatt

für die

Provinz Oberheſſen im Allgemeinen,

den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

Sonnabend, den 7. Oktober

1848.

* 79.

Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 47 von 1848.

5 1) Geſetz, die definitive Uebertragung der Polizeige richtsbarkeit, einſchließlich der Forſtgerichts barkeit, in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen an die Gerichte betr. 2) Bekannt⸗ machung, die Audienzen bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog betr. Um Jedermann das Mittel zu gewähren, Bitten, Wünſche oder Beſchwerden Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge mündlich vorzutragen, haben Allerhöchſtdieſelben zu befehlen geruht, daß Nachſtehendes veröffentlicht werde: 1) Seine Königliche Hoheit werden vor⸗ erſt an jedem Mittwoch in den Vormittagsſtunden von 8 bis 10 und von 11 bis 12 Uhr Audienz geben. 2) Sollten Seine Königliche Hoheit verhindert ſein, an dem genannten Tage Audienz zu geben, ſo wird dieß zum Voraus bekannt gemacht werden. 3) Eine vorläufige Anmeldung iſt nicht erforderlich; wer den Zutritt zu Seiner Königlichen Hoheit wünſcht, findet ſich in dem Vorzimmer ein und wendet ſich an den dort anweſenden Flügeladjutanten. 4) Wer Seine Königliche Hoheit in einer dringenden Angelegenheit, welche keinen Aufſchub erleidet, an einem anderen Tage zu ſprechen wünſcht, kann ſich bei dem Großherzoglichen Oberhof⸗ meiſter Freiherrn von Stoſch oder bei dem Großherzoglichen Flügeladjutanten Major Cameſasca deshalb melden. 5) Bitten und Beſchwerden in irgend einer Angelegenheit können nur alsdann mit Hoffnung auf Erfolg über⸗ geben werden, wenn in dieſer Sache die zuständigen niederen und höheren Behörden nicht übergangen worden ſind. 6) So ſehr Seine Königliche Hoheit das perſönliche Vertrauen der Vittſteller zu würdigen geneigt find, ſo mögen doch ſolche, welche die zu einer Reiſe in die Reſidenz erforder⸗ lichen Opfer an Zeit und Geldaufwand in Anſchlag zu bringen haben, in ihrem eigenen Intereſſe vorerſt wohl erwägen, ob ihr perſönliches Er⸗ ſcheinen bei Seiner Königlichen Hoheit wirklich erforderlich iſt, oder ob ſie nicht ihren Zweck eben ſo gut durch Abſendung einer ſchriftlichen Ein⸗ gabe erreichen, indem ſolche Eingaben allerhöchſten Orts ſtets Prüfung und thunliche Berückſichtigung finden. 7) Bitten an Seine Königliche Hoheit um Geldunterſtützung müſſen ſchriftlich aufgeſetzt und mit einem Zeugniß der betreffenden Regierungs-Commiſſion verſehen ſein, durch welches der Inhalt des Geſuchs, ſowie die Würdigkeit und das Bedürf⸗ niß der Bittſteller beſtätigt wird. Sie müſſen an das Cabinets⸗Secre⸗ tariat eingeſendet werden. Darmſtadt, den 7. Sept 1848. Großh. Heſſ. Staatsminiſterium. aur. v. Rieffel.

3) Summariſche Ueberſicht der Rechnung Großherzogl. Landes⸗ Waiſen⸗Anſtalt für 1847. 5) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgeſetzbuchs bekannt zu machender, Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinheſſen. Darunter Zuchthausſtrafen an Männer: von 9 J, wegen Wechſelfälſchung; von 8 J. wegen vorſätzlicher Brand⸗ ſtiftung; von 3 J. mit Schärfung wegen Diebſtahls; von 2 J. in contum. wegen Nothzucht; von 4 J. wegen Verführung z. U.; an Weiber: von % J. mit Schärfung wegen mehrerer Diebſtahle, Bruchs der poliz. Aufſicht ꝛe. 6) Dienſt nachrichten. Am 13. Auguſt wurde der Aſſeſſor b. d. L.⸗G. Lichtenberg, Limpert, in gleicher Eigenſthaft a. d. . ⸗G. Ulrichſtein und der Aſſeſſor b. d. L.⸗G. Ülrichſtein, Brück, in gleicher Eigenſchaft an das L.⸗G. Hungen verſetzt. Am 19. Auguſt wurde der Landrichter Klipſte in zu Zwingenberg zum Director des Hofgerichts zu Gießen ernannt, und dem Schullehrer Greb zu Gunzenau die ev. Schullehrerſtelle zu Grebenhain, R.⸗B. Nidda, übertragen. Am 21.

Verleihungen der Amtsdienerſtellen bei den Regierungscommiſſionen. Am 22. wurde dem Schulvicar Rüſter zu Pfungſtadt, im R.⸗B. Hep⸗ penheim, die 6. evang. Schullehrerſtelle daſelbſt und dem Schulvicar Würtenberger zu Spachbrücken, R.⸗B. Dieburg, die dafige evang. Schullehrerſtelle, dem Dr. phil. Glaſer zu Biedenkopf die ſeither prov. von ihm verſehene 1. Lehrerſtelle der Naturkunde und Mathematik an der daſigen Realſchule und am 24. dem Pfarrer Heber zu Friſch⸗ born die evang. Pfarrſtelle zu Biſchoffsheim, im R.⸗B. Darmſtadt, übertragen. 7) Charakterverleihung. Am 9. Juli wurde dem Freiprediger Nonweiler zu Mainz der Charakter alsPfarrer er⸗ theilt. 8) Con currenzeröffnung. Erledigt iſt die neu errichtete evang. Pfarrſtelle zu Bingen mit einem jährlichen Gehalte von 600 fl. 9) Sterbfälle. Geſtorben ſind: am 9. Juli der penſ. Schullehrer K. Schmitt zu Unterſchönmattenwaag, im R.⸗B. Erbach, am 20. der penſ. Hofkammerrath v. Leykam zu Elſum, und der Schullehrer Pfeiffer zu Niedermoos, R.⸗B. Alsfed; am 31. der pen. Unterförſter Winter zu Battenberg, und der Zollamtsdiener Scheuer zu Bingen; am 3. Auguſt der Landrichter Euler zu Lorſch; am 4. der Renkamtmann Böt⸗ tinger zu Alsfeld; am 5. der penſ. Schullehrer Wolf zu Zahlbach, im R.⸗B. Mainz; am 7. der penſ. Obereinnehmer Freund zu Nidda; am 8. der evang. Pfarrer, Kirchenrath Glöckner zu Kirtorf, R.B. Alsfeld; am 9, der evang. Pfarrer, Kirchenrath Schaum zu Oberramſtadt, R.⸗B. Dieburg; am 11. der evang. Pfarrer Schweickart zu Reichelsheim, R.⸗B. Erbach; am 22. der Renkamtmann Bötticher zu Grünberg; am 23. der evang. Pfarrer Vaubel zu Lindenfels, R.⸗B. Heppenheim.

Der Beef n mein ech.

Was Einer nicht kann durch eigene Kraft, bringen Zwei, die ſich unterſtützen, leicht hervor, und wo Zwei zu wenig ſind, genügen vielleicht Vier u. ſ. f. Deßhalb ent⸗ ſtanden in der neueſten Zeit die Vereine, welche gewiſſe Zwecke, die dem Einzelnen gradezu unmöglich ſind, durch das Zuſammenwirken Vieler leicht erreichen. Man kann Vereine für alle mögliche und unmögliche Zwecke bilden, ja ein Menſch kann von der erſten Sekunde ſeiner Exiſtenz an bis zur Bahre und noch daruber hinaus, der Gegenſtand unzähliger Vereinsthätigkeiten ſein, wie aus folgender auf Thatſachen begründeter und amtlich beglaubigter Biographie ſattſam hervorgeht.

Traugott Leberecht Treumund Fürchtegott Pietſche, geboren in einer größeren Stadt unſres deutſchen Geſammt und Spezialvaterlandes, wäre wohl zeitlebens ungeboren geblieben, hätte nicht der Verein für unbemittelte Verliebte, ſich ſeines Vaters angenommen, und ihm durch die Beſtal⸗ lung als Vereinsdiener eine Stellung gegeben, in welcher ihn keine Obrigkeit hindern durfte, den Verſuch zu machen, ob er Frau und Kinder ernähren könne, oder nicht. Pietſche senior erſchien demzufolge bald als Gatte und nach Ablauf der rechtsgültigen Friſt auch als Vater.