Ausgabe 
6.12.1848
 
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Wie es einem ehrlichen Manne gehen kann! (Fortſetzung.)

welcher ſich tauſendmal ſchon tief unter die Erde in's Grab gewünſcht hatte, blickte mit einem fragenden Blicke ſtumm nach oben, als wollte er ſagen:womit habe ich das verdient? als der Feld- webel raſch eintrat mit den Worten:Ich weiß jetzt die ganze Geſchichte. Bei dem Silberarbeiter Korn in der Stadt, demſelben der den Georg arretiren ließ, wurde vor einigen Monaten der ganze Laden ausgeraubt. Die Kette, welche Georg von der Hauſirerin kaufte, wurde damals mitgeſtohlen, und da man ſie bei ihm entdeckte, ſo iſt er als mitſchuldig verdächtig, und verhaftet, wird aber, wie mir der Advokat ſagte, ſogleich entlaſſen, wenn man bei der Hausſuchung nichts weiteres vorfindet, da Ihr anſäſſig ſeid, und der Arreſt nur dazu dient, um die Entweichung des Schuldigen und etwaige Unterredungen mit ſeinen Mitſchuldigen, oder Beiſeitſchaffungen zu verhindern.

Aus der bereits ohne gravirendes Ergebniß abge laufenen Hausſuchung ſchöpften nun alle die Hoffnung, daß Georg bald heimkehren würde.

Das Aergerlichſte bei der ganzen Sache, meinte Anna,ſei der Umſtand, daß Georg und Maria im Sinne gehabt hätten, binnen acht Tagen ihr Heirathsgeſuch ein zureichen.

Aber Woche und Woche verging, Georg kam nicht! Endlich, an einem Mittwoch in der Frühe, trat der ſo ſchwer Vermißte in die Stube.Georg! rief der Alte, aus ſeinem Lehnſtuhl aufſpringend und ihn umarmend, Georg! Dank Gott! daß ich dich nur noch wiederſehe!

Auf dieſen Ruf eilte die ganze Familie herbei, und nun ging es an ein Durcheinander von Fragen, Ausrufen und Liebesbezeugen, ſo daß Georg kaum zu Wort kommen konnte. Maria's Augen, ſeit langem nur in Thränen des Schmerzes ſchimmernd, weinten ſelige Freudenzähren, und Georg vergaß in ihrer Umarmung all die Leiden ſeiner langen Haft!

Nach einigen Tagen gab Georg mit ſeiner Braut bei dem Gerichte zu Aberg ſein Geſuch um Verehelichung und Anſäßigmachung ein, denn er hatte im Sinne, ſich nicht in Fohrenbach niederzulaſſen, ſondern in dem vier Stunden davon entfernten Pfarrorte Ried, welches zum Gerichts bezirke Aberg gehörte. Dorthin wurde ſein Geſuch vom Gerichte aus zur Begutachtung, ob die Gemeinde das Braut paar aufnehmen wolle oder nicht, geſendet. Das vom Gerichte ausgeſtellte Leumundszeugniß des Georg Maier lautete dahin, daß er mehrmals in Unterſuchung geweſen ſei. Die Gemeinde hielt es nicht für rathſam, ein ſo übel beleumundetes Individuum in ihren Verband aufzu nehmen und verſagte die Zuſtimmung. Das Obergericht Aberg verſchaffte ſich vom Obergerichte Moͤnchheim, zu deſſen Bezirk Föhrenbach gehörte, über die gegen Georg geführten Unterſuchungen Aufklärung, und da von hier aus notifizirt wurde, daß derſelbe zur Zeit in einer Unterſuchung wegen Verdachts des Verbrechens des ausgezeichneten Diebſtahls ſchwebe, ſowie daß er wegen Amtsehrenbelei digung und Exceß ſchon mit Arreſt und körperlich gezüch⸗ tigt worden, ſtimmte es dem Gemeindebeſchluß bei und ver⸗ ſagte dem Geſuche die Genehmigung. Die Eröffnung dieſes Beſchluſſes machte auf das Brautpaar den niederſchlagend ſten Eindruck. Sie fanden wenig Troſt in der Bemerkung, daß ihnen noch der Rekurs an die Regierung frei ſtehe.

Der Feldwebel ging wieder zum Anwalt, denn der alte Maierbauer war von den fortwährenden für ihn ſo furchtbaren Schlägen zu allem und jedem unfähig gewor⸗

den. Der Rechtsfreund rieth abermals ab, weil die

Der alte Vater,

Regierung nur in den allerſeltenſten Fällen einen Beſchluß, der ſowohl von der Gemeinde, als auch dem Landgericht abweislich lautete, umſtoße. Uebrigens könne ja Georg, wenn die Unterſuchung zu Ende und ſeine Unſchuld be wieſen wäre, ein zweites Geſuch eingeben, welches dann ohne Zweifel würde genehmigt werden.

Allein das Ende der Unterſuchung zog ſich unbegreif licher Weiſe in die Länge. Endlich, Ende Januar 1845, wurde Georg auf's Amt gerufen, und ihm eröffnet, daß die gegen ihn geführte Unterſuchung aus Mangel an Be⸗ weis aufgehoben werde, indem er zwar nicht überführt werden koͤnne, den Diebſtahl vermittelſt Einbruch begangen zu haben, allein durch den Beſitz der Kette, da ſeine An⸗ gaben bezüglich der Verkäuferin zu keinem Reſultate geführt, dringend verdächtig ſei. Schließlich wurde noch hinzuge fügt, daß er in Folge der Aufhebung der Unterſuchung wegen Mangel an Beweis, entweder eine Caution von 400 fl. zu dem Zwecke zu ſtellen haben, daß er jedesmal auf ergangene Forderung ſich vor Gericht ſtellen, und ohne Wiſſen ſeines Gerichts den Bezirk nicht verlaſſen wolle, oder unter ſpezielle Polizeiaufſicht ſeines Wohnorts nach Strafgeſetzbuch Tit. II. Art. 390 geſtellt werde.

Unentſchloſſen, ob er ſich das Leben nehmen, oder noch länger in ſolcher Schmach fortleben wolle, kam Georg zu Hauſe an. Mit dumpfem Schweigen hörten ſeine Ver⸗ wandten den Beſchluß. Der Schmerz, wenn er einmal auf einem gewiſſen Punkte angekommen iſt, verwandelt ſich in Gefühlloſigkeit und Abſtumpfung für alles Folgende.

Es handelt ſich alſo um Geld! ſeufzte Anton,

aber woher nehmen wir es? Wir ſind ohnedieß tief ver⸗ ſchuldet!

Der Vater ſprach kein Wort, aber ſeine Kniee bebten, ſeine Lippen bewegten ſich krampfhaft.

So muß ich mich unter Polizeiaufſicht ſtellen! ſprach eintönig Georg;es iſt hart, es iſt eine Schande! aber was brauche ich noch nach der Schande zu fragen?

Um Gotteswillen, ermanne dich, Bruder! rief Anna ihn umarmend;ſieh, noch lieben wir dich, noch haſt du deine Marie, wir Alle wollen ja von Herzen gern mit dir leiden, mit dir tragen! f

In Gottes Namen denn! rief Georg und ſuchte Marien auf.

VIII g In demſelben Monate, als Georg auf zwei Jahre unter polizeiliche Aufſicht geſtellt und ſeine Familie des hall in die tiefſte Bekümmerniß verſetzt wurde, genas Anna eines lieblichen Knaben, deſſen Erſcheinen dem alten Maier⸗ bauer auf kurze Zeit einen Schimmer von Freude auf das tiefgefurchte Antlitz hauchte. l

Georg war in arge Schwermuth verſunken, welche nur Maria's freundlicher Blick und hingebende Liebe ver ſcheuchen konnte. Allein auch dieſe Erholung ſollte dem Unglücklichen nicht ungeſchmälert bleiben. Seit längerer Zeit wohnte Maria fur ſich allein; als Braut mit dem geliebten Bräutigame in einem Hauſe zu leben, dünkte dem kindlich⸗einfachen Mädchen zu gefährlich! Sie glaubte ſch ſicherer, wenn ſie Georg nur am Abend, einige Stunden nach dem Feierabend ſehen konnte.

Nun hatte aber die Gensdarmerie den Auftrag, Georg ſtreng zu überwachen, traf ihn aber doch mehrmals erſt nach neun Uhr zu Hauſe an, während die unter Aufſicht Geſtellten ſchon nach acht Uhr nicht mehr auf der Straße ſein ſollen. Es wurde deßhalb beim Amt angezeigt und die Gensdarmerie beauftragt, ihn im Wiederbetretungsfalle zu verhaften f

Nicht lange darauf ward Maria Mutter. Als das Landgericht Kenntniß davon erhalten hatte, wurde ſie vor⸗

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