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bildende Grundrente erhält einen für die Aufhebung der Obereigenthums⸗ rechte des Leihherrn zu entrichtenden Zuſatz. Dieſer Zuſatz beſteht in einem Achtzehntheil der nach den Beſtimmungen des Art. 5 zu ermitteln⸗ den Ablöſungsſumme für die Leiheigenſchaft. Der Art. 6 findet hierbei ebenfalls Anwendung.— Art. 9. Bei einer Verwandlung des Leihguts in freies Eigenthum nach den Beſtimmungen des Art. 3 Satz 3 nehmen die ſtändigen und unſtändigen Leihabgaben auf dieſelbe Art, wie es im Art. 8 vorgeſchrieben iſt, die Eigenſchaft einer nach den Geſetzen vom 27. Juni 1836 ablösbaren Grundrente an; dagegen fällt der im Art. S erwähnte Zuſatz hinweg und der Leihträger hat ſtatt deſſen die nach den Beſtimmungen des Art. 5 zu berechnende Ablöſungsſumme für die Leiheigenſchaft zu entrichten, worauf die Beſtimmungen des Art. 6 eben⸗ falls Anwendung finden. Das Obereigenthum des Leihherrn mit allen in dieſem begriffenen Rechten, ausſchließlich des als Grundrente fortbe⸗ ſtehenden Pachtes, erlöſcht erſt durch die wirkliche Bezahlung der Ablö⸗ ſungsſumme.— Art. 10. Wenn mit der Erb⸗ oder Landſiedelleihe gewiſſe ſtändige oder unſtändige Abgaben des Leihherrn an den Leihträger verbunden ſind, 3 B. der Bezug von Holz, ſo müſſen dieſe ebenfalls abgelöſt wer⸗ den. Dieſes erfolgt dadurch, daß dieſe Abgaben, wenn ſie unſtändig find, nach den vorhergehenden Beſtimmungen in jährliche gleichbleibende Leiſtun⸗ gen verwandelt, abgeſchätzt und an der Leihabgabe in Abzug gebracht werden, ſo daß die Ablöſungsſumme für die letztere entſprechend herabge⸗— ſetzt, oder die in Zukunft jährlich zu entrichtende Rente um den jährlichen Geldwerth dieſer Abgaben vermindert wird.— Art. 11. Verträge oder ſonſtige Privatdispoſitionen, wodurch die Unablösbarkeit der in dem gegen⸗ int le für ablösbar erklärten Rechte eingeführt werden ſoll, nd nichtig.
(Schluß folgt.)
Der lezte Gm lden Aus dem Leben eines Spielers. (Schluß.)
Vermöge ſeiner ſtarken Conſtitution widerſtand er, der unſelige Spieler, allen äußeren Einwirkungen; allein gleich⸗ wohl gingen ſie nicht ſpurlos an ihm vorüber. Der Kum⸗ mer hatte ſein Haar gebleicht, ſeine Augen hohl und tief liegend, ſeine Wangen blaß und hager gemacht, der Hun⸗ ger hatte ſeinen Körper geſchwächt, ſchlaff hingen die Arme an ihm herab und ſeine Kniee wankten bet jedem Tritte, daß er beinahe einem Geſpenſte oder einem Schiffbrüchigen glich, den Hunger, Durſt und die fürchterlichſten Ent⸗ behrungen erſchöpft. Da war er eines Tages ſo weit gekommen, daß er ſeit einer halben Woche keinen Biſſen Brod mehr uber ſeinen Mund gebracht hatte; an Arbeit konnte er nicht denken, da ſein Körper zu ſchwach dazu war und das Wenige, was ſeine Tochter, ein Engel an Faſſung, Muth und Geduld, mit ihrer Handarbeit verdiente, reichte kaum hin, die Miethe für das ärmliche Stübchen zu be— zahlen...., es blieb ihm nur noch die Wahl, Hungers zu ſterben, zu ſtehlen oder zu betteln, allein gerade die Wahl ward ihm ſchwer. Er verbrachte mehrere Tage und Nächte in einem fürchterlichen Zuſtande: kraftlos, mit ſtierem Blick und ſtumpfſinnig ſaß er in einem Winkel ſeiner ärmlichen Wohnung; er, der noch vor wenigen Monaten reich, be— neidet, geachtet und wohlhabend geweſen war, war jetzt ärmer als der verlaſſenſte Bettler; er ſah und hörte nicht mehr, er konnte nichts mehr denken, nur eine einzige fixe Idee beherrſchte ihn— der Gedanke an ſein Unglück und an das ſeiner Familie. Seine Frau ſtarb und ihr Tod war für ihn eine Erleichterung, er hatte eine Sorge weniger und die Leiden der Armen waren nicht mehr ein ſteter Vor⸗ wurf für ihn. Zugleich rief ihn das Ereigniß wieder zur Wirklichkeit, zur Vernunft zurück, er fand ſich ſelber wieder. Die fuͤrchterliche Leidenſchaft, die ſeither aus Mangel an
Mitteln zu ihrer Befriedigung in ihm geſchlummert hatte, erwachte jetzt glühender als je, und der letzte Funke menſch⸗ lichen Gefühls, der in dieſer ſo verworfenen Natur noch gelebt hatte, kämpfte jetzt einen erbitterten fürchterlichen Kampf gegen die friſch belebte Leidenſchaft. Die letztere aber gewann die Oberhand, und der Hunger verfolgte ihn gewaltſamer als je; der Hunger, der nicht umſonſt der ſchlechteſte Rathgeber genannt wird. Die Begräbniß koſten zu erſparen, den Hunger zu ſtillen und Geld zum Spielen zu bekommen, verkaufte er die Leiche ſeiner Gattin an ein anatomiſches Theater und machte aus ſeiner Tochter.. was ihr errathen könnt.
Am Tage darauf, als er ſeiner Frau ledig und der Verderber ſeines Kindes geworden, war er wieder der Alte; ein Truggeſpenſt der Hoffnung erfüllte ſeine ſchwarze Seele — er ſpielte wieder. Das Geld aber, das er ſich um den Preis des Glücks und der Ehre ſeiner Tochter erworben, brachte ihm kein Glück; er verlor abermals, und als er den letzten Gulden von der unerbittlichen Krücke des Croupiers dahin gerafft ſah, da riß der Faden, der ſeither ſeine geiſtige Kraft noch aufrecht erhalten hatte, er ſtürzte aus dem Spielſaal und ſank draußen bewußtlos zu Boden. Ein Vorübergehender erbarmte ſich ſeiner und ließ ihn in das Spital bringen. Eine langwierige Krankheit feſſelte den Verblendeten an ſein Schmerzenslager; nachdem er lange zwiſchen Leben und Tod geſchwebt, trug das erſtere den Sieg davon, aber nur zur Strafe des Unglücklichen, denn der rächende Arm der Gerechtigkeit hatte ihn ereilt: er war wahnſinnig geworden. Man ſteckte ihn in ein Irrenhaus, allein weil er ſich ganz ruhig verhielt und Nie⸗ manden beläſtigte, ließ man ihn bald wieder frei, weil in unſerm deutſchen Vaterlande die chriſtliche Milde leider an Stamm und Abkunft gebunden iſt, und der Unglückliche ein Franzoſe war. Seit jener Zeit beſucht er alle Tage den Spielſaal; er ſchien nur aus ſeiner Träumerei zu erwachen, wenn der wahrſcheinliche Ruin eines allzu kühnen Spielers ſich ihm zeigte. Eine unheimliche teufliſche Freude verzerrte dann ſein Geſicht, ſeine Augen ſchoſſen wilde Blitze, eine unbarmherzige Freude zwang ihn, Zeuge zu ſein von dem Unglück eines Andern und an der Verzweiflung eines ſol⸗ chen Verblendeten ſich zu weiden— er verließ den grünen Tiſch in der Regel nur dann, wenn das Verhängniß einen andern Spieler auf dieſelbe Weiſe erreicht hatte, wie einſt ihn ſelbſt. 5
Vor einem Jahre verſchwand er aus Baden und ſollt mit ſeiner Tochter nach Paris gereiſt ſein, wo ihm eine kleine Erbſchaft zugefallen war. Natürlich trug man Sorge ihn der freien Verfügung über dieſes Vermögen zu berauben, damit er nicht in ſeinem freveln Wahne das Einzige ver⸗ geude, was ſein armes Kind und ſein hülfloſes Alter vor gänzlichem Mangel ſchützen konnte; überdieß hatte es viele Mühe gekoſtet, ihn nur dazu zu bewegen, daß er die Reiſe nach Paris unternahm, denn er ſchien für Alles abgeſtorben, was nicht mit der verderblichen Aufregung des Spiels zuſammenhing. In dieſem Sommer, fuhr Brauneck fort, begegne ich ihm bereits wieder zum dritten Male. Vor


