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besonders ersprießlicher Weise zu Gute gekommen.
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zu den
Oberhessischen UMachrichten.
Jeder Nachdruck aus dem Inhalt dieser Zeitschrift wird strafrechtlich verfolgt werden.
Nr. 12.
Gießen, den 18. März.
1888.
Die Augräfin. Eine Erzählung vom Oberrhein. Von Hermann Ludwig.
Anter den zahlreichen Herrschaftsgebieten, in welche der Elsaß nach seiner Einverleibung in Frankreich bis zur Revolution
zerfiel, war das kleinste und in seinen Verhältnissen eigenartigste
die Grafschaft Au.
Diesen Namen führte der im südöstlichen Theile des Ober— Elsasses durch den Rücktritt des Rheins entstandene und zwischen diesem und den ersten jener Hügelwellen, in denen das Land auf dem linken Ufer des Stromes allmälich zum Jura aufsteigt, ge— legene fruchtbare Strich angeschwemmten Bodens, auf welchem sich seit einigen dreißig Jahren die bekannte Fischzuchtanstalt Hüningen befindet. Auf einem Flächeninhalt von beiläufig drei⸗ hundert Hektaren besaß die Grafschaft ihre hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit nebst allen anderen zahlreichen Hoheits— rechten eines feudalen Besitzes. Im 13. Jahrhundert war die— selbe von den Grafen Schenk von Schenkenberg gegen die Ver— pflichtung einer jährlich abzuhaltenden Seelenmesse für diese Familie den Bürgern des benachbarten Dorfes Blotzheim ver— macht worden. Die Behauptung des Besitzes gestaltete ihn für die Betheiligten zu einem Gegenstand vielfacher innerer und äußerer Streitigkeiten. Machte doch schon die Lage der Gemar— kung ihres eigenen Dorfes im Bereich des in früherer Zeit dichten und umfangreichen Hardtwaldes, nahe den Grenzen verschiedener
Städte- und Herrschaftsgebiete, unweit des Rheins und der Römer—
straße, dieselbe oft genug zum Zankapfel zwischen den Bischöfen von Basel und den umwohnenden Adeligen, zum Schauplatz wilder Kämpfe und verheerender Durchzüge der das Elsaß heim— suchenden fremden Kriegerschaaren. Die durch häufig eintretende Nothwendigkeit waffenfähiger Selbsthülfe hatte in der Gemeinde einen Geist der Unabhängigkeit erzeugt, der dieselbe während des Mittelalters und später, trotz verschiedenen herrschaftlichen Besitzwechsels von Dorf und Schloß Blotzheim, nach Möglichkeit fest in ihren Gerechtsamen und Freiheiten zu erhalten wußte. Dies galt auch bezüglich der ihr zugefallenen Grafschaft Au. In der Person eines alle drei Jahre aus ihrer Mitte gewählten „Augrafen“, welcher den— in späterer Zeit vom königlichen Hohen Rathe des Elsasses bestätigten— Amtmann und die übrigen Beamten zu ernennen hatte, übten die Blotzheimer Bürger thatsächlich ihr Besitzrecht über dieselbe durch eine von der eigenen Gemeinde getrennte und unabhängige Verwaltung. Der letztern war in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts das Wirken des Amtmanns Joseph Hell, welcher diese Würde auch in mehreren Herrschaften des Sundgaues bekleidete, in dessen geschickter Vertretung der Anrechte Blotzheims auf die Au und seiner Regelung der aus derselben zu erzielenden Erträgnisse in Eine wegen
vielfacher auf Förderung des Menschenwohls abzielender Bestre— bungen und Einrichtungen allgemein geachtete Persönlichkeit, hatte er sich das Vertrauen der Gemeinde zu erwerben und dieselbe zu bestimmen gewußt, jene Einkünfte, den Gegenstand mannig— fachen Streites, in eine Grundlage zur Hebung gemeinnützigen Sinnes und allgemeiner Sittlichkeit zu gestalten.
Auf seine Anregung stifteten die Blotzheimer Bürger am 12. März 1775 einen Tugendpreis, für welchen jene Mittel verwandt wurden. Nach den hierüber aufgestellten eingehenden Bestimmungen versammelten sich die Bürger alle drei Jahre am Himmelfahrtstage auf dem Rathhause, um ein Verzeichniß aller achtzehn- bis siebenundzwanzigjährigen Jungfrauen und Jünglinge aufzustellen, welche sich durch tugendhaftes Betragen auszeichneten. Ausgeschlossen waren nicht nur alle diejenigen, welche sich selbst eines öffentlichen Aergernisses schuldig gemacht hatten, sondern auch solche, deren Eltern nicht einen durchaus guten Ruf ge— nossen. Zugleich wurden dreißig gut beleumundete Frauen und Wittwen der Gemeinde bestimmt, welche die meisten lebenden Kinder hatten. Am folgenden Sonntag nach der Vesper wurden diese Familienmütter auf das Rathhaus geleitet, um in Gegen— wart der vier am meisten mit Kindern gesegneten Bürger, des Schultheißen und des Pfarrers der Gemeinde, nach vorher— gegangener Ermahnung des letzteren zur Gerechtigkeit und Ge— wissenhaftigkeit, eine nach der andern unter jenen Jungfrauen fünfzehn der ihrer Anschauung nach würdigsten zu bezeichnen. Unter diesen wählte gleich darauf die gesammte männliche Bürger⸗ schaft drei Jungfrauen, welche nach ihrem Ermessen bei Zuthei— lung des Preises in erster Linie Berücksichtigung zu finden hatten. Hieran schloß sich die Auswahl von fünfzehn Jünglingen durch die Männer. Die endliche Bestimmung der würdigsten unter den drei Jungfrauen und des tugendhaftesten Jünglings fiel den Ver— tretern der geistlichen und weltlichen Obrigkeit des Ortes zu. Wie alle Wähler sollten auch sie dabei nach den Satzungen der Stiftung darauf achten, daß unter den durch ihr sittliches Ver— dienst gleich berechtigt erscheinenden Mädchen das ärmste aus⸗ erlesen werde, welches zugleich im Stalle, im Garten und im Felde am besten zu arbeiten und mit Spinnen, Nähen und Stricken geschickt genug umzugehen wisse, um sich in selbstgefer— tigte Stoffe kleiden zu können. Nachdem dieses letzte Ergebniß, sowie die Reihenfolge der übrigen zur engeren Wahl gelangten Jungfrauen und Jünglinge nach Maßgabe der ihnen zugefallenen Stimmen am Pfingstsonntage nach der Predigt durch den Pfarrer der Gemeinde kundgegeben worden war, geschah am nächsten Dienstag, nach der Abhaltung der vorgeschriebenen Seelenmesse, die Austheilung der Tugendpreise. Dieselben bestanden für die
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