Ausgabe 
29.5.1847
 
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W 168

Um die Expedition der Paſſagiere von hier ohne Aufenthalt bewirken zu können, ſind und bleiben wir be muͤht, ſelbſt mit großen Opfern, Schiffe auch von fremden Häfen nach hier kommen zu laſſen, und hoffen, bald ſchon wieder im Stande zu ſein, Ihnen auch Schiffsplätze für noch nicht engagirte Paſſagiere anbieten zu können, und erſuchen Sie, die bei Ihnen zur Fahrt nach Quebec etwa einlaufenden Anmeldungen uns gefälligſt mitzutheilen, wo gegen wir Ihnen dann baldthunlichſt das Nähere anzeigen werden. Zur ungefähren Richtſchnur bemerken wir, daß der Ueberfahrtspreis ſür's Zwiſchendeck ſich nach Quebec auf etwa 43 Thlr. Gold oder 86 Gulden pr. Kopf in Familien mit Kindern unter 12 Jahr und auf 45 Tahler Gold oder 90 Gulden für die erwachſene Perſon ſtellen wird, Armengeld à 2 Thaler Gold oder 4 Gulden für jeden Kopf außerdem. Früher engagirte und uns aufge gebene Perſonen zahlen indeß, wie auch ſchon bemerkt, nicht mehr als wie beim Engagement beſtimmt wurde.

Schließlich bemerken wir Ihnen noch, daß es uns nicht möglich war, die in der letzten Zeit eingelaufenen Briefe ſchriftlich zu beantworten, da wir bisher alle unſere Zeit und Kräfte darauf verwenden mußten, die durch das neue amerikaniſche Geſetz ſo plötzlich herbeigeführten Ver änderungen und Calamitäten auf die für alle Betheiligte zweckmaßigſte und beſte Weiſe zu ordnen und auszugleichen und indem wir uns der Hoffnung hingeben, daß auch Sie das Ihrige hierzu beitragen werden, empfehlen wir uns ihnen.

Wir machen Sie hierauf aufmerkſam, damit Sie die jenigen Angehörigen Ihrer Verwaltungsbezirke, welche mit dem genannten Hauſe oder deſſen Agenten bereits Accorde Behufs des Transports nach Amerika abgeſchloſſen haben, hiervon in Kenntniß ſetzen.

Darmſtadt den 8. Mai 1847.

du Thi l.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Verminderung der Maikäfer.

Unter Hinweiſung auf mein Ausſchreiben vom 24. April 1844(Nr. 33 des Intelligenzblattes) weiſe ich Sie, die Gr. Bürgermeiſter der waldbeſitzenden Gemeinden, hier mit an, auf Requiſition der Forſtbehörde, zum Einſammeln der Maikäfer in den Waldungen die erforderlichen Leute auf Taglohn zu ſtellen, damit die Vertilgung derſelben unter Aufſicht der Forſtbehörde bewirkt werden könne.

Friedberg den 20. Mai 1847.

Küchler.

Schott.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fürſtl. und Gräfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. 8

Betreffend: Den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln, nun⸗ mehr auch mit Brod.

Die rubricirte Verordnung vom 15. Mai d. J. Reg. Bl. Nr. 19. haben Sie zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und deren Befolgung zu überwachen und überwachen zu laſſen.

Hungen den 18. Mai 1847.

Fol lenk u s.

Derſelbe an dieselben.

Betreffend: Die Verträge über die Lieferung von Getraide, Reps, Magſamen, Hülſenfrüchten, Kartoffeln und Mehl von Seiten der Producenten.

Die rubricirte Verordnung vom 18. Mai d. J. Reg.

Bl. Nr. 20 haben Sie zur öffentlichen Kenntniß zu bringen

und deren genaueſte Befolgung zu überwachen und über⸗ wachen zu laſſen. Hungen den 20. Mai 1847. Follenius.

Fruchtmarkt zu Friedberg.

Aufgefahren wurden: Waizen(Mlte.) 274, Korn 64%, Gerſte 48¾, Hafer 18, Erbſen 29½, Wicken 1, Waizenvorſchuß 7, Roggen⸗

mehl 15½. Verkauft wurden davon: Waizen(Mltr.) 145(Durch⸗

ſchnittspreiſe 21 fl. 28 kr), Korn 57(19 fl. 1 kr.), Gerſte 34¼(16 fl.

45 kr.), Hafer 18(7 fl. 29 kr.), Erbſen 19½(19 fl. 50 kr.), Wicken 1

9 fl.), Waizenvorſchuß 7(24 fl. 30 kr.), Roggenmehl 15 ½(17 fl. r.)

2 N. B. 36 Mltr. Waizen wurden zu 23 fl. 30 kr. und 18 desgl. zu 23 fl. verkauft, wodurch ſich der Mittelpreis auf 21 fl. 28 kr. ſtellte. Ausgezogen Friedberg den 27. Mai 1847. Der Marktmeiſter J. M. Simon.

Fruchtmarkt zu Butzbach.

Aufgefahren wurden: Waizen(Mltr.) 120, Korn 22 /, Gerſte 29, Hafer 58, Roggenmehl 18, Erbſen ½, Kartoffeln 10%¼ Ver⸗ kauft wurden davon: Waizen(Mltr.) 79(Durchſchnittspreiſe) 23 fl. 45 kr.), Korn 19(20 fl. 45 kr.), Gerſte 24(16 fl. 43 kr.), Hafer 53 (8 fl.), Roggenmehl 18(21 fl.), Kartoffeln(5 fl 50 kr.) Bußbach den 25. Mai 1847. Der Gr. Heſſ. Bürgermeiſter Seippel.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

NN

Bekanntmachung.

(1794) Künftigen Montag den 31. Mai, Nachmittags präcis 2 Uhr, wird in dem Saale des hieſigen Rathhauſes die Aufnahme neuer Schüler in die hieſige Muſterſchule ſtatt haben. Indem die betreffenden Eltern und Pfleger hiervon in Kenntniß geſetzt werden, bemerkt man zugleich, daß ſie wo möglich die aufzu⸗ nebmenden Kinder ſelbſt einführen, zugleich auch einen Zettel mitbringen, worauf die Namen der Eltern und aufzunehmenden Kinder verzeichnet ſind. Friedberg den 12. Mai 1847. Der Großh. Rektor Prof. Ph. Dieffenbach.

Oeffentliche Ladung.

(760) Bekannte und unbekannte Glaͤubiger des zu Holzhauſen verſtorbenen Leopold Hei⸗ land und deſſen Wittwe werden zum Ver⸗ ſuche eines Arrangements auf

Mittwoch den 16. Juni d. J., Vorm. 9 Uhr, unter dem Anfügen bierher vorgeladen, daß die ausbleibenden nicht berückſichtigt und die bekannten als den Beſchlüſſen der Mehrheit 1 erſcheinenden beitretend angeſehen werden ollen.

Groskarben am 12. Mai 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Jäger.

Immobilien⸗Verſteigerung. (19) Donnerſtag den 3. Juni d. J., des

Vormittags 10 Uhr, ſoll auf freiwilliges An⸗ ſtehen der Wittwe des Johannes Kitz auf der

5 eg 5 1 Horbmühle bei Niederrosbach die derſelben

gehörige Hofraithe die Horbmühle genannt,

in einem zweiſtöckigen Wohnhaus mit Mühl⸗ bau, Scheuer, Stallung, Stall und Schoppen nebſt 326 Klftr. Grund der Hofraithe beſtehend und dem dabei liegenden 5 Normal⸗Morgen 3 Klftr. Ackerland, Gärten und Wieſen, an der Straße von Niederrosbach nach Rodheim gelegen, unter den im Termin eröffnet wer⸗ denden Bedingungen, auf hieſiger Rathsſtube,

öffentlich meiſtbietend verſteigert werden.

Niederrosbach den 10. Mai 1847. Der Geßh. Heſſ. Bürgermeiſter

F. Bullmann.

Bekanntmachung.

(812) Die Braunkohlen⸗Conſumenten des Dorheimer Bergwerks, werden hierdurch be⸗ nachrichtigt, daß wieder neu geformte trockene Klötze auf Reihen hier vorräthig ſind, und dieſelben gegen Baarzahlung, ſowie gegen die vorgeſchriebenen Bürgſcheine der Centner zu 12 kr. abgegeben werden.