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1847. 1
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A. Ik. F. ——
Intelligenz-Olatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fürſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Die Auswanderungen nach Amerika.
Die nachſtehende höchſte Verfügung theilen wir Ihnen
zur Nachricht und Bedeutung der betreffenden Auswanderer mit. Friedberg, Grünberg und Hungen den 17. Mai 1847. J. A. d. K. Küchler. v. Rabenau. Follenius.
Das Großherzogliche Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großherzoglichen Provinzial— Commiſſariate dahier und zu Gießen und an ſämmt⸗ liche Großherzogliche Kreisräthe.
Unter Bezugnahme auf unſer Ausſchreiben vom 1. d. l. M., zu Nr. D. 8661. ꝛc.— Amtsblatt Nr. 20.—, und ohne im Uebrigen etwas von dem Inhalte deſſelben zurück⸗ zunehmen, benachrichtigen wir Sie, daß das Haus Lüdering und Compagnie zu Bremen, welches hienach die Behufs der Auswanderung abgeſchloſſenen Accorde für nichtig er— klärt hat, neuerdings und zwar unterm 1. d. l. M. ein Circular an ſeine Agenten erlaſſen hat, worin folgende Stelle vorkommt:
„Hoffentlich wird die amerikaniſche Regierung das „neue Geſetz modificiren, und ſind von der hieſigen Re⸗ „gierung ſowohl, als auch von den Regierungen anderer „bei der Schifffahrt nach Amerika intereſſirten Staaten Vor⸗ yſtellungen in dieſem Betreff an die Regierung der Vereinigten „Staaten gemacht, namentlich aber hat man Beſchwerde „über das ſo plötzlich in Krafttreten des neuen Geſetzes ein— „gelegt;— ob jedoch dieſe Vorſtellungen und Beſchwerden „von der amerikaniſchen Regierung berückſichtigt werden, „können wir erſt in einigen Monaten hören.
„Um nun aber Diejenigen, welche ſich bereits zur „Abreiſe vorbereitet haben, nicht in großen Verluſt von Zeit
Sonnabend, den 29. Mai
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1647.
„und Koſten zu bringen, haben wir viele Schiffsrheder be— „wogen, ihre Schiffe ſtatt wie früher engagirt nach New— „york oder Baltimore,— nun nach Quebec in Canada ab— „zuſenden, indem dort die Einführung von Emigranten nach „den engliſchen Paſſagiergeſetzen, welche den älteren ameri— „kaniſchen ungefahr gleichkommen, erlaubt iſt;— anderſeits „aber auch die Paſſagiere von Quebee, an dem großen St. „Lorenz-Fluß gelegen, eben ſo ſchnell und bequem als von „Newyork und außerdem ſehr billig nach den Staaten Ohio, „Indiana, Illinois, Miſſouri, ferner nach Michigan, Wis— „conſin und Jova reiſen, indem von Quebee täglich große „Dampfſchiffe nach Montereal, auch am St. Lorenz⸗Strom „gelegen und weiter nach Buffalo am Erie-See gehen, über „welche letztere Stadt man ebenfalls ſeinen Weg nehmen „muß, wenn man in Newyork mit der Abſicht landet, ſich „nach einem der vorgenannten Staaten zu begeben.— Selbſt „Paſſagiere, die nach den Staaten Newyork und Penſilvanien „zu reiſen beabſichtigen, können ſich nach Quebeck einſchiffen, „indem man von dort über Albany in 3 bis 4 Tagen nach „Newyork, Philadelphia und Baltimore pr. Dampfſchiff „und Eiſenbahn gelangt, wie auch die Karte von Nord— „amerika zeigt.
„Viele von den Auswanderern, welche ſich bereits im „vorigen und früheren Jahren nach Quebec einſchifften, haben „ſich in Canada ſelbſt niedergelaſſen, und rühmen dieſes un— „mittelbar an die Vereinigten Staaten gränzende und mit „dieſen in ſtarkem Verkehr ſtehende Land ſehr.— Die ſeit „dem Bekanntwerden des neuen amerikaniſchen Geſetzes hier „eingetroffenen Auswanderer haben ſich faſt alle ohne Aus— „nahme zur Reiſe nach Quebec entſchloſſen, und ſind in „dieſen Tagen ſchon viele Schiffe dahin expedirt worden;— „wir zweifeln daher nicht, daß auch die Perſonen, welche Sie „uns als engagirt aufgegeben haben möchten, ſich zur Ueber— „fahrt nach Qnebee in Canada entſchließen und ſind wir in „dieſem Falle bereit, dieſelben zu der früher beſtimmten Ab— „fahrtszeit,— oder falls die Paſſagiere es wünſchen,— „auch ſpäter, zu dem vereinbarten Paſſagepreiſe zu befördern.
„Außerdem werden wir beſorgt ſein, die Intereſſen „der Paſſagiere bei Landung in Quebec möglichſt wahrzu⸗ „nehmen und zu dieſem Ende einen mit der Schifffahrt und „den amerikaniſchen Verhältniſſen vertrauten Bevollmächtigen „nach Quebec ſenden, um den dort anlangenden Paſſagieren „mit ſeinem Rath in Betreff der ſofortigen Weiterreiſe bei— „zuſtehen, und ihnen alle Auskunft zu geben, die ihnen „nützlich ſein möchte.


