haben und wie die Theilungslinie zieht. In allen Fällen der angedeuteten Art müſſen alſo vorſchrifts⸗ mäßige Meßbriefe erwirkt und es darf auch künftig deren Ausfertigung nicht, wie bisweilen geſchehen, erſt zur Zeit des Ab- und Zuſchreibens beantragt werden, indem künftighin nach höherer Verfügung Eigenthumsurkunden, die eine Theilung ent— halten, gerichtlich gar nicht eher beſtätigt werden dürfen, bis der viſirte Meßbrief vor— gelegt iſt.
Kaufnoteln können, wo Theilungen ſtattfinden, zwar ſchon vor Aufnahme des Meßbriefes alsdann aufge— nommen werden, wenn die Contrahenten die künftige Theilungslinie deutlich angeben können; in keinem Falle aber dürfen die Kaufnoteln vor Aus— fertigung des Meßbriefes hierher eingeſen— det werden. a Die Original⸗-Meßbriefe ſollen nach vorliegender höchſter Verfügung künftig den ausgefertigten Verträgen nicht mehr beigefügt, ſondern bei den Acten aufbewahrt werden, welche dahier über die Ab- und Zugänge bei den Grundbüchern geführt werden. daß künftig bei Theilungen entweder in den Frage— bogen ganz genau und deutlich angegeben ſein muß, wie die Theilung geſchehen ſoll, oder daß noch die er⸗ forderlichen Abſchriften der Meßbriefe mit einzuſenden ſind. Wo alſo eine genaue Bezeichnung der Art der Theilung in der Theilungslinie von Ihnen in den Fragebogen füglich nicht bewirkt werden kaun, ſind die Intereſſenten anzuweiſen, noch eben ſo vf
ten der Meßbriefe beizubringen als Verträge ausge⸗ fertigt werden ſollen, damit letzteren dieſe Abſchriften beigefügt werden können.
4) Nach dem§. 8 der Verordnung vom 15. März 1844
muß jeder Meßbrief von den Beſitzern der vermeſſenen
oder ertheilten Grundſtücke unterſchrieben werden. Soll
durch den Meßbrief eine Berichtigung der Eigenthums⸗ gränzen oder des Flächengehaltes nachgewieſen werden,
„ 292.
machen wir Sie darauf aufmerkſam, daß ſtets nur die
Unterſchriften der wirklich Berechtigten eingeholt und
als genügend betrachtet werden dürfen und daß es auch
nicht genügt, wenn, wo mehrere Berechtigte(z. B. mehrere
Erben), vorhanden ſind, nur einer derſelben unterſchreibt.
Wo dritte für den Berechtigten unterſchreiben wollen, kann
dies alſo nur auf Vorlage von Specialvollmachten geſchehen. Friedberg am 21. Auguſt 1847.
Hofmann.
Mark
Be rich t.
Friedberg, am 25. Auguſt 1847.
ſo muß derſelbe außerdem von den Beſitzern der an— grenzenden Grundſtücke unterſchrieben ſein. 5 Wir erwarten, daß Sie dieſe Vorſchrift beim Viſiren
der Meßbriefe auf das Genaueſte befolgen. Insbeſondere
Aufgefahrenſ Verkauft. 5 Gattung. wurden wurden Mittelpreiſe (Mltr.)(Mltr.)* Waizen 8 12¹³ 1169 11 8 Korn 5 220 191 8 43 Gerſte. 0 265. 231 6 23 Volſc 6 1 1 31½ 5 22 . orſchuß 11 16— Hieraus folgt, Waizenmehl 11 11 12 5 Roggenmehl. 5 5 8 30 Erbſen. 8———— Wicken———— Kartoffeln. 30 127 2 18 Linſen. 8———— Butzbach, am 24. Auguſt 1847. ö Waizen 1 101 101 10 8 . Korn 79 68 8 40 ele Abſchrif⸗ Gerſte. 8¹ 8¹ 6 16 e 2 3 4 50 Roggenmehl.———*— Erbſen.———— NB. In Butzbach wurde das Malter Wajzen zu 200, Korn 190, Gerſte 170 und Hafer 120 Pfund gerechnet. Altenſtadt den 24. Auguſt 1847. Waizen 440 316 10 45 Korn 67 31 8 25 Gerſte 43 18 5 45 Hafer 9 9 3 40 Mehl 7 7 8 40 Saamen—— 5—
NB. In Altenſtadt wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 190, Gerſte 170, Hafer 120 und Mehl 140 Pfund gerechnet.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
d ινν H νινννν Verſteigerung von Bauarbeiten.
(1313) Dienſtag den 31. Auguſt l. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſollen in Niederweiſel im Gemeindehauſe die bei der Erbauung eines neuen Schul, und Rathhauſes daſelbſt vor⸗ kommenden Bauarbeiten, im Beiſein des Gr. Heſſ. Kreisbaumeiſters des Baubezirks Fried- berg öffentlich an die Wenigſtnehmenden ver⸗ ſteigert werden.
Die Arbeiten ſind folgendermaßen veran⸗ ſchlagt: 1) der Maurerarbeitslohn zu 825 fl. 12 kr. 2) die Steinhauerarbeit„ 1072„ 14, 3) die Zimmerarbeit 4) die Dachdeckerarbeit 5) die Schreinerarbeit 6) die Schloſſerarbeit 7) die Glaſerarbeit 8) die Weißbinderarbeit„ en e. 9) die Spenglerarbeit„ 63„ 28„, 10) die Anlieferung der nöthigen
Mauerſteine, Backſteine,
Kalk und Sand zu 2790,—„
Zuſammen 9348„ 20„
Voranſchläge und Riſſe liegen zur Einſicht auf dem Bureau des Grßh. Kreisbaumeiſters des Baubezirks Friedberg offen.
Niederweiſel den 6. Auguſt 1847.
Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Hau b.
Brod lieferung.
(137) Dienſtag den 31. d. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, wird die Brodlieferung für die Garniſon dahier aufs 4. Quartal d. J. in dem Verwaltungsbureau auf dem Sumiſ— ſionsweg an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben und die Lieferungsbedingungen können von heute an in obengenanntem Büreau ein⸗ geſehen werden. Friedberg den 19, Auguſt 1847. In Auftrag: Ramſpeck, Oberquartiermeiſter.
Mobiliar ⸗Verſteigerung.
(1357) Montag den 30. l. Mts., Mor⸗ gens um 9 Ubr, läßt Frau Gaſtwirth Philipp Philippi dahier, in dem Gaſthaus zum ſteiner⸗ nen Hans, ihr gehörendes Mobiliar, beſtehend in Tiſchen, Bänken, Bettſtellen, Küchen und Kleiderſchränken: Hafer⸗ und Mehl⸗Kaſten, Küferwerkholz, Bettwerk, Herrnkleidern, zwei Ohm reingehaltenem Rheinwein von 1846 und dgl. öffentlich meiſtbietend verſteigern.
Indem man Dieſes zur allgemeinen Kennt, niß bringt, wird noch angeführt, daß der Wein Montag Nachmittags um 3 Uhr, zur Verſteigerung gebracht wird.
Friedberg am 19. Auguſt 1847.
Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.
Stroh lieferung.
(1375) Mittwoch den 1. k. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, wird die Lieferung von 600 Gebund Kornſtroh in die Betten der ledig caſernirten Mannſchaft dahier, in dem Ver⸗ waltungsbüreau auf dem Sumiſſionsweg an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben und die Lieferungsbedingungen können von heute an in obengedachtem Bureau eingeſehen werden. Friedberg den 19. Augüſt 1847. In Auftrag:. Ramſpeck, Oberquartiermeiſter.
Grummetgras⸗-Verſteigerung.
(1385) Das diesjährige Grummetgras von
nachbenannten fiscaliſchen Wieſen ſoll in ein⸗
zelnen Loosabtheilungen und in folgenden Ter⸗
minen auf den Wieſen ſelbſt öffentlich meiſt⸗
bietend verſteigert werden, nemlich!:
1) Freitag den 3. September, Vormittags 9 Uhr, von ohngefahr 28 Morgen in der Atzenhainer Gemarkung,


