Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes.
Betreffend: Der diesjährige Oſtermarkt zu Ulrichſtein.
Der dießjahrige Oſtermarkt zu Ulrichſtein wird nicht den 8. und 9. April, ſondern den 9. und 10, abgehalten, was ſie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kennt— niß zu bringen haben.
Grünberg den 23. März 1847. ö Ou v n
Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Rentamts Schotten. an die ſaͤmmtl. Herren Bürgermeiſter dieſes Bezirks. Betreffend: 108. ung der Feldſtrafantheile für die IV. Periode
Sie wollen Ihren Feldſchützen bekannt machen laſſen, daß die Feldſtrafantheile für die IV. Periode 1846 hier, an den bekannten Zahltagen in Empfang genommen werden können.
Schotten den 13. Marz 1847.
Prätorius.
Localſection des Gr. Heſſ. Gewerbvereins fuͤr Friedberg und die Umgegend. Monatliche Sitzung der Localſection findet Montag
den 29. d. M. ſtatt.— Tagesordnung: 1. Vortrag über
Feuerungs-Anlagen überhaupt und Malzdarren insbeſondere.
— 2. Ueber Fabrication der verſchiedenen Lederarten.—
3. Ueber Reinigung der Gipsbüſten.— 4. Ueber das Ver⸗
ſtreichen der Fugen bei gußeiſernen Oefen.— 5. Ueber
Abſprengen von Glascylindern ꝛc. mit ſtarkem Bindfaden.— Friedberg den 25. März 1847.
Der Vorſtand Lö w.
4 Offener Brief an meine Brüder, die es mit dem Volke wohl meinen. Die Gemüther ſind durch einen Streit über die Brannt— weinfrage erhitzt. Offen geſtanden, ich habe es mit den
Mäßigkeitsvereinen bisher nicht gehalten, die Volksfreunde, welche dem armen Mann das Wenige, was ihm, wenn auch
nur ſcheinbar einen heiteren Lebensgenuß verſchaffen kann, ent⸗
ziehen wollen, geben ihm keinen Erſatz dafür und verſäumen es oft, durch unmittelbare Berührung mit den arbeitenden Klaſſen zu dem Erwachen eines kräftigen Volkslebens bei— zutragen. Die Stellung der Mäßigkeits vereine dem Volke gegenüber gefällt mir nicht ganz, obwohl die ehrenwerthen Männer, welche für die Mäßigkeitsſache geſtritten haben, um ihres reinen Eifers und ihrer tüchtigen Geſinnung willen die vollkommenſte Hochachtung verdienen.
. Mit einer tiefen Eutrüſtung habe ich dagegen jene liebloſen Gemüther, welche in der bürgerlichen Geſellſchaft nur einen Geldverein erblicken, über die Mäßigkeits vereine fafeln hören. Dieſe Herren haben nur einen beſonderen
Stand der bürgerlichen Geſellſchaft vor Augen. Ueberſetzt
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man ihre nationalökonomiſchen Grundſaͤtze in verſtändliches Deutſch, ſo ſagen ſie ohngefähr Folgendes:„Bei uns ſind die „Steuern weislich vertheilt, die Grundſteuer iſt nicht zu hoch, „die Trankſteuer iſt freilich drückend. Aber was thut das? „Die kleinen Brennereien gehen ein, die großen beſtehen, „die Schlempe iſt dem Landwirth etwas werth. Die hohe „Steuer bezahlen die Branntweintrinker, und wäre keine „Branntweinſteuer, ſo müßte der beträchtliche Ausfall in der „Staatseinnahme durch eine andere Steuer gedeckt werden. „Und wehe uns Vermögenden, wenn es eine Kapitalſteuer „gäbe!— Nein, da mag der Arbeiter ſich eher an Brannt— „wein zu Grund richten. Iſt doch unſer Säckel nicht ge— „fährdet!! Aber in den Mäßigkeitsvereinen ſitzen die De— „magogen!“ f
Es gehört allerdings viel Dreiſtigkeit dazu, dergleichen zu behaupten, während bekannt iſt, daß im Landgerichtsbezirk Schotten mehrere Gemeinden hauptſächlich durch den Brannt— wein in ihrem Wohlſtand zurückgekommen, verarmt und ver⸗ ſchuldet ſind. Dieſe Sprache iſt unklug, denn Wer iſt mehr gefährdet, als der Reiche, wenn der Arme durch den Brant⸗ wein unglücklich wird? Dieſe Sprache iſt unſittlich, denn ſie iſt der Ausdruck der größten Selbſtſucht. Sie iſt heuch— leriſch, wenn die Leute, die ſie führen, von einem chriſtlichen Staat reden. Ein kchriſtlicher Staat muß auf gegenſeitige Achtung und Liebe gebaut ſein.
Es iſt Zeit, daß man endlich laut fordere, was bis— her in frommen Wünſchen erſehnt worden iſt. Der Brannt— wein erheitert nicht, er ſtärkt nicht. Wenn Plantagen— beſitzer auf den Colonien ihre Sklaven berauſchen, damit dieſelben ſchwerere Arbeiten in einer Art vom Taumel ver⸗ richten, ſo finden wir dieß abſcheulich! Wenn aber die deutſchen Dienſtherrn ihre Arbeiter beſoffen machen, damit ſie Arbeiten unternehmen, welche ihnen nüchtern zu ſchwer wären,——— nun ſo möchte ich fragen: Sichert nicht die Verfaſſung Freiheit der Perſon zu? Darf ich in einem Verfaſſungsſtaat einen meiner Mitbürger planmäßig zu meinem Nutzen in einen Zuſtand verſetzen, in welchem er
zu einer vernunftloſen Maſchine herabſinkt?— Aber man
ſagt mit Recht: Der Branntwein iſt Gift. Ich ſage: Er iſt Arznei, aber er gehört in den Giftſchrank der Apotheker und ſollte nur auf ärztliche Anweiſung hin genoſſen werden; er kann ein Hausmittel ſein, das dem erhitzten oder der Ohnmacht nahen Reiſenden von dem Wirthe geboten wird. Die Freunde der Mäßigkeit oder Entſagung müſſen thätiger
eingreifen. Es iſt ein Wohlthätigkeitsverein für das ganze
Land gegründet worden, und dieſem beitretend könnten die Männer, welche ſo manchen guten Plan im Herzen hatten, Etwas zur Verbeſſerung der Lage ihrer Brüder thun. Auf Veranlaſſung dieſes Vereins könnte durch Geſetzgebung, nicht durch Beſteuerung dem Branntweinelend geſteuert werden.
(Schluß fogt.)
Anzeige.
In dem Sonntag den 14. d. M. veranſtalteten Con⸗ certe gingen fl. 51 33 kr. ein; der Reinertrag von fl. 23 51 kr. wurde am 22. d. M. an den Vorſtand des Hülfs⸗ vereins abgegeben, der ſowohl über die Koſten, als auch über Verwendung des Ertrags binnen der nächſten 8 Tage jedem Intereſſenten genügende Auskunft ertheilen wird.
Jeglicher Art von Unterſtützung bei dem Concert wird aufs wärmſte gedankt.
Friedberg den 23. März 1847.
F. Bingmann, cand. theol.


