Ausgabe 
27.1.1847
 
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au. 1847.

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Intelligenz-OGlatt

ſür die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nur allein der Hengſt von Johannes Fiſcher I. zu Hutz⸗ dorf, Kr. Alsfeld, als zur Zucht tauglich erkannt, dagegen derjenige des Jacob Eigenbrod zu Oberwegfurt für untaug lich erachtet worden iſt.

Zugleich wird verordnet, daß außer dem tauglich er kannten Hengſt keine weiteren von Privatperſonen und ins beſondere nicht der oben bezeichnete untaugliche Hengſt zum Bedecken von Stuten bei Meidung einer den Contravenienten treffenden Strafe von 3 fl. bis 5 fl. verwendet werden dürfen.

N Die Gr. Buͤrgermeiſter, Gensdarmen und ſonſtige Po lizeiofficianten haben auf den Vollzug dieſer Bekanntmachung zu achten und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige zu bringen.

Friedberg, Grünberg und Hungen

den 19. Januar 1847. Die Gr. Heſſ. Kreisräthe der Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen Küchler. Ouvrier. Follenius.

Bekanntmachung.

Gemäß höherer Verfuͤgung wird künftig zur Erhebung der Forſt⸗ und Feldſtrafen in dem hieſigen Rentamtsbezirk für jedes Quartal und für jede Periode ein Zahltag zu Altenſtadt, Butzbach und Vilbel für diejenigen Schuldner abgehalten, deren Wohnorte näher bei dieſen Orten als bei dem Rentamtsſitze gelegen ſind.

Die Erhebung der Feldſtrafen von der 6. Periode vorigen Jahres findet hiernach ſtatt:

10 zu Butzbach, bei Gaſtwirth Herrn Joutz: Freitag den

5. Februar Vormittags von 8 bis 11 Uhr.

2 zu Vilbel in dem Rathhauſe: an demſelben Tage Vor mittags von 9 bis 11 Uhr, und

3) zu Altenſtadt, bei Gaſtwirth Herrn Holzapfel: Dien ſtag den 9. Februar Vormittags von 9 bis 12 Uhr.

Diejenigen Schuldner, welche ihre Schuldigkeiten in

dieſen Terminen nicht entrichten, haben ſelbige zur Rent

amtskaſſe hierher, an den dazu beſtimmten Zahltagen, Mon

tags und Donnerſtags, und zwar bis zum 15. k. M. bei Vermeidung der geſetzlichen Zwangsmittel abzuführen. Dieſes gehörig bekannt machen zu laſſen ſind die Gr. Bürgermeiſter der betreffenden Ortſchaften hiermit erſucht. Friedberg den 23. Januar 1847. Der Gr. Heſſ. Rentamtmann des Rentamts Friedberg, Domänenrath Bu ß.

1 Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Rentamts Gruͤnberg an die ſaͤmmtl. Gr. Bürgermeiſter dieſes Bezirks. Betreffend: Die Erhebung der Feldſtrafen von der 6. Periode 1846 bei dem Rentamte Grünberg.

Die Erhebregiſter über die Feldſtrafen von der 6. Periode 1846 ſind bis zum 1. Februar l. J. angefertigt und können an den bekannten Zahltagen Donnerſtag und Samſtags Zahlungen geleiſtet werden, was Sie in Ihren Gemeinden bekannt machen wollen.

Zugleich wird hiermit weiter bekannt gemacht, daß künftigen Mittwoch, den 3. Februar laufenden Jahres, ein Zahltag im Gaſthauſe zum Solmſer Hof in Hungen abgehalten wird, an welchem Tage Forſt- und Feldſtrafen daſelbſt bezahlt werden können, ſo wie auch von den Forſt und Feldſchützen und übrigen Intereſſenten ihre Gebühren ꝛc. ꝛc. in Empfang genommen werden können.

Die Gr. Bürgermeiſter werden dieſes beſonders in den Gemeinden, welche näher nach Hungen zu liegen, bekannt machen laſſen.

Grünberg am 23. Januar 1847.

irtch err.

Den Geſchaͤftsgang bei dem Großh. Land gerichte Ortenberg betr.

Vom 1. Februar 1847 an werden bei dem obenge nannten Gerichte im Intereſſe der Rechtsſuchenden woͤchent lich zwei allgemeine Gerichtstage und zwar Mittwochs und Donnerſtags ſtattfinden. Damit Jedermann zur ge hörigen Zeit abgefertigt werden könne, iſt es nothwendig, daß diejenigen, welche vorgeladen werden, zur beſtimm⸗ ten Stunde, alle übrigen wöglichſt frühe, des Vormittags