Ausgabe 
25.8.1847
 
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Intelligenz-Glatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche

Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg

an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Zetreffend: Ausführung des Wieſenculturgeſetzes vom 7. October

1830, insbeſondere das Inſtitut der Wieſenvorſtände und deren Wirkſamkeit.

Unter Bezugnahme auf mein Ausſchreiben vom 24. October 1845 fordere ich Sie andurch auf, binnen 8 Tagen, dei, Meidung der ſofortigen Einlegung eines Wartboten, harüber zu berichten:

1) ob die Wieſenvorſtände nun ſämmtlich vollſtändig ſind

oder nicht, in letzterem Falle, aus welchem Grunde,

und welche Mitglieder, ſowie wann ſolche ausgetreten ſind?

wie die noch im Dienſt befindlichen Mitglieder heißen, ſowie ſeit wann ſolche Mitglieder ſind?

3) ob die ad 2 erwähnten Wieſenvorſtandsmitglieder ſämmtlich verpflichtet ſind, oder, welche noch nicht?

4) ob für Ihre resp. Gemeinde ein Wieſenwärter ange⸗ nommen iſt, oder wer ſonſt die Pflege der Wieſen beſorgt?

5) ob in Ihren resp. Gemarkungen für den Herbſt l. J. oder das Frühjahr 1848 eine Wieſenverbeſſerung pro jectirt iſt, oder nicht? in erſterem Falle iſt deßfalls ebenwohl binnen 8 Tagen geſonderte Vorlage unter der Rubrick:

Wieſenverbeſſerung, insbeſondere in der Gemeinde N. N.

im Diſtrikt N. N. betr.

und zwar, unter Zu ziehung der Wieſenvor⸗

ſtands mitglieder, etwa angeſtellten Wieſen

wärter und Feldſchützen, zu machen.

6) was im Laufe d. J. bezüglich der Wieſencultur ge⸗ ſchehen, wobei ſich namentlich darüber auszuſprechen iſt, ob Bewäſſerungs- oder Entwäſſerungsanlagen vor⸗ genommen, ob die Hügel und Köppel, Geſtrüppe und Geſträuche vollſtändig nebſt Steinen aus den Wieſen entfernt worden ſind, oder was in dieſer Beziehung noch zu geſchehen hat, und was wegen Wieſen verbeſſerungen überhaupt innerhalb Ihren nern noch vorgenommen werden

ann.

.

Mittwoch, d

Ich mache es Ihnen zur beſonderen Pflicht, ſich bei jedem der vorgenannten Punkte ausführlich und namentlich wahrheitsgetreu auszuſprechen, da ich auf jeden einzelnen Bericht beſondere Verfügung erlaſſen und mich ſpäter, bei demnächſtiger Anweſenheit in Ihren resp. Gemeinden da von überzeugen werde, ob Ihre Berichtserſtattungen mit Umſicht und Gewiſſenhaftigkeit Statt gehabt haben.

Grünberg am 18. Auguſt 1847.

Ouvrier.

Derſelbe an dieſelben.

Betreffend: Die Anpflanzung von Obſtbäumen auf den die Vieinal wege begrenzenden Grundſtücken.

Sie wollen in Ihren resp. Gemeinden öffenlich be⸗ kannt machen laſſen, daß auch in dieſem Herbſte oder näch⸗ ſten Frühjahre wieder Obſtbäume durch die Grßh. Central behörde der landwirthſchaftlichen Vereine bezogen werden koͤnnten und daß ſich diejenigen, welche ſich hierbei betheiligen wollten, binnen 8 Tagen mit Angabe darüber, wie viele und welche Arten von Obſtbäumen, ſowie wann von beiden genannten Terminen ſie ſolche beziehen wollten, bei Ihnen zu melden hätten.

Indem ich bei dieſer Gelegenheit Veranlaſſung nehme, Sie, resp. die Ortsvorſtände darauf aufmerkſam zu machen, wie die dießjährige, theils bereits eingetretene, theils noch be vorſtehende reichliche Obſterndte von Neuem den großen Nutzen der Obſtbäume darthut, und eine Aufmunterung zu Anpflan⸗ zung von Obſtbäumen an öffentlichen Wegen und allen ſon⸗ ſtigen dazu geeigneten Stellen enthält, beauftrage ich Sie zu gleich, die betreffenden Gemeinderäthe ebenſowohl darüber zu vernehmen, ob, wie viele und welche Arten von Obſt⸗ bäumen ſowie wann resp. in welchem Monate dieſes Herbſtes oder des nächſten Fruͤhjahrs ſie ſolche zu erhalten wuͤnſchen.

Die hiernach aufzuſtellenden Verzeichniſſe haben Sie binnen 8 Tagen mit Bericht an mich einzuſenden.

Grünberg am 19. Auguſt 1847.

Ou vri er.

Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Die Inſpieirung der Kriegsreſerviſten.

a Nachträglich zu meinem Ausſchreiben vom 22. v. M in Nr. 58 des Intelligenzblatts beauftrage ich Sie, als⸗