Ausgabe 
24.11.1847
 
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dert werden, auch dies iſt ſchon von großem Nutzen. Die

Mittel hierzu müſſen in durchgreifenden allgemeinen Maß⸗

regeln geſucht werden; ſie müſſen den Zweck haben, den Vorrath der Lebensmitteln zu vermehren oder was in der Wirkung gleich den Verbrauch der Lebensmittel zu andern Zwecken als zur Nahrung zu vermindern, und ſie müſſen der neuern engliſchen Geſetzgebung ſoweit entgegen wirken, als dies zur Verhütung einer für das Volkswohl nachtheiligen Vertheurung der Lebensmittel nothwendig er⸗ ſcheint. Die Mittel, welche wir als zweckmäßig betrachten, müßten gemeinſam von dem Zollvereine ergriffen werden; ſie beziehen ſich nur auf dieſen, da wir die Verhältniſſe in andern Ländern zur Begründung eines Urtheils nicht hin⸗ reichend kennen und auch keinen inneren Beruf zu Rath⸗ ſchlägen für dieſelben verſpuͤren.

Erſtlich erachten wir für nothwendig, daß inner⸗ halb des Zollvereins ein völlig freier Verkehr für die noth⸗ wendigſten Lebensmittel ſtattfinde, daß nicht einzelne Staaten die Ausfuhr von Getraide, Kartoffeln oder Hülſenfrüchten nach andern Vereinsſtaaten hindern dürfen, wie dies mit unter in der vergangenen Nothzeit geſchehen iſt.

Zweitens ſind wir der Anſicht, daß die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Zollverein zu verbieten ſei, jedoch in einzelnen Fällen(wo beſondere freundnachbarliche Ver hältniſſe es nicht geſtatten, den Grenzbewohnern die Be ziehung dieſes Nahrungsmittels zu verbieten), unter gehö⸗ riger den Zweck ſichernder Kontrole, Ausnahmen gemacht werden dürfen. N

Drittens iſt der Eingangszoll auf Spiritus und Branntwein ſo zu erniedrigen, daß er im Vergleich zur Höhe der Branntweinſteuer keinen Zollſchutz für Brennereien darſtellt. Außerdem iſt der Satz des Rückzolls, welcher bei Ausfuhr von Spiritus und Branntwein vergütet wird, ſo weit zu erniedrigen, daß das Brennen Behufs dieſer Aus fuhr aufhört vortheilhaft zu ſein. Das Reſultat dieſer Maß regeln wird ſein, daß das Branntweinbrennen aus Kar toffeln nur dann gewinnbringend iſt, wenn ſie nicht ſehr theuer ſind. Es wird dadurch nicht ſoviel bewirkt werden, wie durch ein Verbot des Kartoffelbrennens, aber dagegen wird auch die Privatinduſtrie nicht ſo bedenklich wie durch ein ſolches Verbot verletzt und die Benutzung kranker Kar toffeln zum Branntweinbrennen nicht gehindert.

Viertens. Der auf Getraide und Hülſenfrüchte beſtehende Eingangszoll mag ſeiner Zeit zweckmäßig geweſen ſein, als allgemeine Klagen über zu niedrige Getraidepreiſe herrſchten; jetzt iſt ein ſolcher Zoll nicht mehr zu rechtfertigen. Das Wenigſte, was bei einer begründeten Beſorgniß oder dem Beſtehen einer Theurung die nothwendigſten Nahrungs mittel geſchehen muß, iſt der Wegfall jeder Erſchwerung der Einfuhr durch Zölle. Es wird aber ſogar in ernſte Berathung zu nehmen ſein, ob die Hohe der Getraide- u. Kartoffelpreiſe, d. i. die nachtheilige Vertheurung der erſten Lebensmittel, nicht die Anordnung eines Ausfuhrzolles auf Getraide und Hülſenfrüchte von etwa 1015 Sgr. pr. preu ßiſchen Scheffel zweckmäßig erſcheinen laſſe, wobei zugleich zu überlegen wäre, ob Waizen dann ausnahmsweiſe zollfrei ausgeführt werden duͤrfe.

Wir glauben, daß die von uns vorgeſchlagenen Maß regeln, wenn ſie ſchnell zur Ausführung gebracht würden, in ihrer Geſammtwirkung den Zweck, das Verhältniß vom Vorrath zum Bedarf günſtiger zu ſtellen und die für Deutſch⸗ land aus den neuern engliſchen Korngeſetzen entſpringenden Nachtheile zu vermindern, ſoweit Beides überhaupt möglich iſt, erreichen laſſen würden.

* 392 K* a

Localſection des Gr. Heſſ. Gewerbvereins fuͤr Friedberg und die Umgegend.

a Es iſt beſchloſſen worden, eine Handwerkszeichenſchule

in's Leben zu rufen. Diejenigen Geſellen und Lehrlinge,

welche Dieſelbe beſuchen wollen, werden aufgefordert ſich

baldthunlichſt bei dem Secretär der Localſection, Herrn

Apotheker Wahl, zu melden. f Friedberg den 18. November 1847.

Der Vorſtand w.

Localſection des Gr. Heſſ. Gerwerbvereins fuͤr Friedberg und die Umgegend.

Die zweite monatliche Sitzung der Localſection findet Montag den 29. d. M. Abends Uhr im Gaſthauſe zum ſteinernen Heuſe ſtatt. Tagesordnung: Wahl des Vor⸗ ſtandes. Prüfung des Voranſchlags.

Friedberg den 18. November 1847.

Der Vorſtand w.

Guſtav⸗ Adolf Stiftung.

Der Bericht über die ſechſte Haupt verſammlung des evangeliſchen Vereins der Guſtav-Adolf⸗ Stiftung iſt im Boten des Vereins erſchienen. Der Bericht(6 ½ Bogen) iſt aber auch noch beſonders in dem Buchhandel für 18 kr. zu erhalten. Ein Jahrgang des Boten koſtet bekanntlich 48 kr. Der Verleger dieſes Blattes iſt von dem Vorſtande des Wetterauer Zweigver⸗ eins in den Stand geſetzt, Berichte über die in Fried⸗ berg abgehaltene Verſammlung der Mitglieder des Gr. Heſſ. Hauptvereins der Guſtav⸗Adolf Stiftung unentgeldlich ſo lange der Vorrath reicht verabfolgen zu laſſen. 0

, Grünberg, am 20. November 1847. Aufgefahrenſ Verkauft 5 5 Gattung. wurden wurden Mittelpreiſe (Mtr.)(Mltr.) eee Waizen 200 190 11 Korn 180 170 8 20 S 120 100 6 30 oH 70 65 4 40 Roggenmehl.. 7 Kartoffeln

NB In Grünberg wurde das Malter Waitzen zu 200, Korn 190, Gerſte 170, und Hafer 120 Pfund gerechnet.

Kirchenbuchsauszug vom October 1847. Friedberg.

Getraute:

3. Johann Heinrich Waas hieſiger Bürger und Schuhmacher⸗ meiſter, ein Wittwer, des hieſigen Bürgers und Oeko⸗ nomen Johannes Waas ehelicher Sohn, und Katharina Eliſabetha Stemmler, des hieſigen Bürgers und Wag nermeiſters J. Heinrich Stemmler ehelich ledige Tochter.

10. Philipp Hanſtein, hieſiger Burger und Rothgerbermeiſter, des weiland hieſigen Bürgers und Weißgerbermeiſters

12.

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