Ausgabe 
24.3.1847
 
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ſachen verkennet, welche dieſem einzelnen Krankheitsſymptome zum Grunde liegen, erfolglos, weil ihr nie unter euren Bannern die Maſſe des Volks verſammeln werdet! Es ſind jetzt ſchon über 40 Jahre verſtrichen, ſeit der erſte Mäßig⸗ keits⸗ und Enthaltſamkeitsverein ins Leben gerufen wurde, und ihr wollt nicht mal an der Erfahrung Anſtoß nehmen, daß ſelbſt in jenen Ländern, wo Eure Banner am zahlreichſten aufgepflanzt wurden, der Branntweinverbranch ſich von Jahre zu Jahre gemehrt hat,(Converſ. Lexicon der Gegen⸗ wart Band 3. S. 552) daß die Zahl Eures Häufleins nur verſchwindend ſei gegen die Geſammtmaſſe der Bevölkerung, da doch ſelbſt Weiber und Kinder Eure Streitmaſſen ver mehren. Soll ich Euch das Radicalmittel unſerer Krank⸗ heit nennen?..... Heute vor einem Jahr erſcholl ein ſchönes Wort unſeres Koͤnigs durch alle Lande, es war eine Frage an die leidende Menſchheit!... Tauſende von Zungen haben geantwortet, und es mag ein verirrendes ſchwer verſtändliches Chaos von Stimmen geweſen ſein, die geantwortet haben, weil der tieffreſſende Krebs der Menſch zeit berührt wurde! Doch durch alle Stimmen hindurch drang ein Ruf, der Ruf nach Humaniſirung des Volks! Das iſt das Radicalmittel, das die Panacee für das Lei⸗ den der Menſchheit! Wie ein electriſcher Schlag durch⸗ ſchauerte dieſe Idee Millionen und brachte Bewegung und Leben in die träͤumende Maſſe. Vielfach und verſchlungen ſind freilich die tauſend Fäden, die zu dieſem Ziele weiſen, und lang und mühſam der Weg, den wir betreten; doch mit dem Wahlſpruch: vivat veritas et pereat mundus, wollen wir uns muthig in die Arena des wogenden Lebens ſtuͤrzen!/

Hiermit mich dem Ende meiner Reflexionen nähernd, frage ich an, iſt es wahr, daß Humaniſirung die Brannt⸗ weinpeſt vertilgt und die Menſchen überhaupt glücklicher macht? Iſt dieſes wahr, bann hat der Stand der Prediger und Lehrer, aus denen hauptſächlich die Mäßigkeitsvereine zuſammen geſetzt ſind, ein ſchönes großes Feld an der Be⸗ glückung der Menſchheit in Folge amtlichen Berufs zu ar⸗ beiten und äußert ſich darüber Burdach in dem angeführten Werke über das jetzige Betreiben der Enthaltſamkeitsſache in folgender Weiſe:Für einen Sittenlehrer iſt es durchaus ungeziemend, ſo wie es heut zu Tag geſchieht, gegen das Branntweintrinken uberhaupt zu predigen, denn der wahre

Beruf eines ſolchen Mannes iſt es, das Selbſtbewußtſein zu wecken und in ſeiner Entwickelung zu fördern, auf daß die Vernunft im Menſchen zur Oberherrſchaft gelange, das Sittengeſetz ſeinem Verſtande näher gerückt und klar werde, die Ueberzeugung von deſſen unbedingter Nothwendigkeit mit ſeiner ganzen Denkungskraft verwachſe, das Gefühl ſeiner Würde ihm alles Niedere und Gemeine unmöglich mache, und das Rechtthun ihm zur Gewohnheit und zum Bedürfniß werde. Darin iſt nun auch die in jeder Bezie⸗ hung geltende und auf Selbſtbeherrſchung beruhende Mäßt⸗ gung eingeſchloſſen. Wenn nun der Sittenlehrer auf keine andere Weiſe von einem Fehler abmahnt, als mit der For⸗ derung, daß man die Gelegenheit ihn zu begehen vermeiden ſoll, ſo legt er dadurch das Bekenntniß ſeiner Untüchtigkeit ab; er geſteht ein, daß er nicht im Stande iſt, die ſittliche Kraft zu wecken, bei welcher der Menſch in allen Verhält⸗ niſſen der Verfuͤhrung zum Böſen widerſteht; er verlangt auch in der That keine Sittlichkeit, ſondern hat nur den Zweck, die Folgen eines Fehlers zu verhüten, indem er es unmöglich macht, denſelben zu begehen. Denn einem ſinn⸗ lichen Genuſſe nicht blos unter beſtimmten Verhältniſſen, wo er pflichtwidrig wäre, ſondern unbedingt und unter allen Umſtänden entſagen, iſt Unnatur und Schwärmerei, bei welcher, da ſie auf Einſeitigkeit beruht, man ſich ge⸗ wöhnlich dadurch einen Erſatz verſchafft, daß man in anderen Zweigen der Sinnlichkeit, ſei es auch nur im geiſtigen Dünkel und phantaſtiſchen Träumen ſchwelgt.

Um nun wieder auf dem Herru Pfarrer Strack ſeine Schlußreflexionen zurückzukommen, ſo kann ich nach dem In⸗ halt meines früheren und gegenwärtigen Aufſatzes ihm weiter gar nichts erwiedern, als daß der Branntwein in mäßigen Gaben genoſſen weder für die Sittlichkeit noch für die Geſundheit ſchädlich iſt, daß die arbeitende Klaſſe ihn bei dürftiger Nahrung und ſchlechter Bekleidung, ſo lange nicht entbehren kann, bis ein Surrogat gutes und wohl⸗ feiles Bier) gereicht wird, und wird er bis dahin bleiben wie Röbbelen ſagt: der Wein des Nordens und der Armuth!

Wölfersheim im Oktober 1846.

Nachtrag: Durch die Statt gefundenen Verhandlungen über dieſen Artikel hat ſich die Aufnahme bis hierher verzögert.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

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Edictal ladung.

(323) Nachdem über das Vermögen des Heinrich Kaufmann zu Bernsfeld von Grßh. Hofgerichte der Provinz Oberheſſen der förm⸗ liche Concursproceß erkannt worden iſt, ſo werden alle ſowohl bekannte als unbekannte Gläubiger deſſelben, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Anſprüche an denſelben bilden können, hiermit öffentlich aufgefordet, ihre Anſprüche ſogewiß in dem auf Mittwoch den 14. April d. J., Morgens 8 Uhr, anberaumten Liquidationstermine dahier an: zuzeigen und zu begründen, als ſie anſonſt ohne ein weiter zu erlaſſendes Präcluſiodekret von der Concursmaſſe des Heinrich Kaufmann ausgeſchloſſen werden. 5 Grünberg den 20. Februar 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Dr. Ortwein.

Aufforderung.

(330) Die Erben des Jacob Haxt von Beien⸗ heim haben theilungshalber die Grundſtücke:

435 71 50 Rth. beim Auerpfad an Wilhelm Staubi, 481 7 58 auf die Sommer⸗ bachsweide an Joh. 5 Georg Knau, verkauft. Da ſie indeſſen keine Eigenthums⸗ urkunden aufzeigen können, auch der Aufent⸗ haltsort eines Miterben Johannes Haxt, ge⸗ boren den 30. Januar 1768, unbekannt iſt, ſo werden alle diejenigen, welche Anſprüche an die gedachten Grundſtücke haben, bezie⸗ hungsweiſe Johannes Haxt oder deſſen Erben aufgefordert binnen 2 Monaten ibre Anſprüche geltend zu machen, widrigenfalls der Verkguf gerichtlich beſtätigt, die Kaufbriefe für die Käufer ausgefertigt und den anweſenden Erben geſtattet werden wird, den Erlös unter ſich zu theilen. Friedberg den 5. Februar 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Hofmann. Löw.

Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn.

(10) Donnerſtag den 25. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe da⸗ hier nachſtehende Arbeiten und Materialliefe⸗ rungen, unter den bei der Verſteigerung be⸗ kannt gemacht werdenden Bedingungen, öffent⸗ lich an die Wenigſtnehmenden in Akkord ge⸗ geben werden, als:

1) Erbauung eines Arbeits ſchoppens: a) Maurerarbeit veranſchlagt zu 76 fl. 44 kr. b) Zimmerarbeit 909 43 c) Schreinerarbeit 49% 7*

d) Schloſſerarbeit 5 45* 40 e) Lieferung von 2900 Stück 25 Backſteinen. 40 36 1) Lieferung von 19 Bütten Waſſerkalk 3024%

2) Anfertigung von vier Kalkhütten: a) Zimmerarbeit jede veranſchl. zu 87 fl. 11 kr. p) Schloſſerarbeit 5 3 30. Zeichnungen und Voranſchläge können täg⸗ lich auf dem Bureau des Unterzeichneten ein⸗ geſehen werden. 5 Friedberg den 13. März 1847. Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Holz ⸗Verſteigerung. (397) Montag den 12. April d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, werden im Oberſtedter Ge⸗ meindewald, Diſtriet Eichwäldchen: 170 Stämme eichen Holz, im cubiſchen Ge⸗ halt von 3682 Cubicfuß, öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert. Viele dieſer Stämme eignen ſich vorzugs⸗ weiſe zu Schwellen auf Eiſenbahnen ꝛe.

Der fragliche Walddiſtriet liegt am Fuße

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