Ausgabe 
20.1.1847
 
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vor Ablauf des Jahres 1847 an die Staatskaſſe zu

zahlen. Der Preis des Korns kann jetzt noch nicht

genau beſtimmt werden, wird aber frei auf den Rent⸗ amtsſpeichern des Kreiſes jedenfalls nicht höher als

13 fl. kommen. Von da aus haben die Gemeinden

für den Transport auf eigene Koſten zu ſorgen.

Ich fordere nunmehr die Ortsvorſtände derjenigen Gemeinden, welche von dieſen Früchten wünſchen auf, ihre Erklärung längſteus binnen 3 Tagen bei mir einzureichen und bemerke dabei nur, daß ich den wohlſtehenderen reſp. denjenigen Gemeinden, worin hinreichende Vorräthe ſich ohnedies befinden, darauf zu verzichten auempfehlen muß, weil bei einer Koncurrenz aller Gemeinden begreiflich die Antheile der Einzelnen allzugeringfügig ſein wuͤrden.

Friedberg den 18. Januar 1847. Fichten

Statuten des Central-Vereins der Wohlthätigkeits-An⸗ ſtalten und gemeinnützigen Geſellſchaften im Groß herzogthum Heſſen. (Schluß.)

§. 12. Geſchäfte des Vorſtandes. Der Vor- ſtand vertritt den Verein in jeder Beziehung nach Außen und beſorgt deſſen Angelegenheiten im Innern. Demnach hat er die nöthige Correſpondenz mit den Localvereinen und die Bekanntmachungen zu beſorgen, einen Rechner und Reviſor zu ernennen, die Einnahme, und Ausgabe- De⸗ kreturen zu ertheilen, die Rechnungen zu prüfen, nach deren Richtigbefund den Rechner zu entlaſten und der Hauptver⸗ ſammlung darüber Bericht zu erſtatten, die ordentkichen und außerordentlichen Hauptverſammlungen zu berufen und die in denſelben vorkommenden Gegenſtände vorzuberathen. Demſelben ſteht ferner die Entſcheidung über die zu bewil ligenden Unterſtützungen, ſo wie die Herausgabe der dem Zwecke und den Mitteln des Vereins entſprechenden Druck ſchriften zu.

Zu den Beſchlüſſen des Vorſtandes iſt für die laufen⸗ den Geſchäfte die Anweſenheit oder ſchriftliche Abſtimmung von wenigſtens vier Mitgliedern nothwendig, unter welchen abſolute Stimmenmehrheit, und bei Stimmengleichheit die Stimme des Präſidenten entſcheidet.

Die Sitzungen des Vorſtandes werden auf den erſten Montag jeden Monats feſtgeſetzt.

Beſonders wichtige Berathungsgegenſtände werden vor her den auswärts wohnenden Vorſtandsmitgliedern ange zeigt, und deren Gutachten für den Fall der Verhinderung an einer perſönlichen Theilnahme eingeholt.

§. 13. Hauptverſammlung. Jährlich, im Laufe des Monats Juni oder Juli, findet, auf vorausgegangene Bekanntmachung in der Gr. Heſſ. Zeitung, eine Hauptver- ſammlung Statt, in welcher, unter dem Vorſitze des Vorſtands präſidenten, über das Wirken des Vereins Bericht erſtattet, die Rechnung des letzten Jahres vorgelegt, die nöthigen Wah len vorgenommen, über etwaige Geſuche und Wünſche, welche jedoch 14 Tage vor der Hauptverſammlung dem Vorſtand ſchriftlich eingereicht werden müſſen, berathen und entſchie den werden ſoll.

Ueberdieß können außerordentliche Hauptverſamm lungen zu jeder Zeit, nach dem Ermeſſen des Vorſtandes Statt finden.

Die Beſchlüſſe werden nach Stimmenmehrheit gefaßt.

Diejenige Mitglieder, welche nicht perſönlich erſcheinen, werden als der Mehrheit beigetreten angeſehen.

Zu allen Hauptverſammlungen ſteht einem Jeden, auch nicht Mitgliede, der Zutritt frei.

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§. 14. Verwaltungs jahr. Das Ver waltungs⸗ jahr beginnt mit dem 1. Januar und ſchließt mit dem 31. December.

§. 15. Genehmigung und Abänderung der Statuten. Die Genehmigung der Großh. Staats-Regie⸗ rung bleibt vorbehalten und der Verein tritt erſt mit ſol cher Genehmigung ins Leben.

Bei Abänderung der Statuten und Zuſätzen ſind zwei Drittheile der Stimmen der bei der Hauptverſammlung an weſenden Mitglieder erforderlich und treten ſolche erſt nach 1 0 eingeholter Genehmigung der Staatsregierung in Kraft.

Vorſtehenden Statuten wied hiermit die landesherr liche Genehmigung und Beſtätigung ertheilt. Darmſtadt am 11. September 1846. Aus Allerhöchſtem beſonderen Auftrag. f Gr. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz. In Verhinderung des Staatsminiſters.

v. Lehmann. (L. S.) v. Stein.

Es finden ſich im Großherzogthume eine Menge von Wohlthätigkeits-Anſtalten und gemeinnützigen Geſellſchaften, welche theils aus früheren Zeiten herrühren, theils durch neuere Zeitumſtände ins Leben gerufen worden ſind. Alle dieſe Anſtalten ſtanden aber ſeither vereinzelt da; jede wirkte für ſich und man hatte keinen Ueberblick von dem, was durch ſie geſchieht. Ohne Zweifel wuͤrde es aber ſehr anregend und ermunternd ſeiu, das große Feld der Wirk ſamkeit dieſer Anſtalten, ſowie den Segen, welchen ſie ſtiften, einigermaßen überſehen zu können. Um den Weg hierzu anzubahnen, ſind im Laufe des Jahres 1846 wohl geſinnte Männer zuſammen getreten und haben einen Cen⸗

tralverein der Wohlthätigkeitsanſtalten und

gemeinnützigen Geſellſchaften im Großherzog thum gegründet und vorſtehende Statuten der Großh. Staats-Regierung zur Genehmigung vorgelegt. In Folge dieſer Genehmigung wurde eine Verſammlung am 26. Okto⸗ ber 1846 in Darmſtadt abgehalten und die Vorſtandsmit glieder gewählt. Am 7. Dzbr. 1846 erließ dieſer Vorſtand, und zwar in deſſen Namen der Präſident Hr. Geh. Reg. Rath Beck u. Secretär Hr. Garniſonsprediger Rinck, fol⸗ gende Bekanntmachung, die wir als von allgemeinem Intereſſe hier mittheilen: Nachdem in Folge der Wahlhandlung vom 26. Okt. d. J. die nach§ 11 der Statuteu erforderlichen Vorſtandsmikglieder, und in Folge der heutigen Conſtitui rung und weiteren Wahl des Vorſtandes die nach§ 11, 12 der Statuten erforderlichen Beamten des Vorſtandes und Vereines gewählt worden ſind, ſo ſäumt man nicht, das Ergebniß dieſer Wahlen nachſtehend mit dem Bemerken zur offentlichen Keuntniß zu bringen: daß das bisherige Comité zur Bildung des Vereins ſich nun wieder aufgelöſt hat, und Anmeldungen und Eingaben von nun an, ſoviel thun lich portofrei an genannten Vorſtand zu richten ſind. I. Als Vorſtands mitglieder wurden gewählt die Herrn: 1) Decan Diefenbach in Schlitz, 2) Profeſſor Diefen⸗ bach in Friedberg, 3) Staatsprocuratorſubſtitut Dr. Dael in Mainz, 4) Garniſonsprediger Rinck in Darmſtadt, 5) Pfarrer Haupt in Rimhorn, 6) Kammerrath Weiprecht in König, 7) Pfarrer Willenbücher in Pfeddersheim, 8) Rentier E. E. Hoffmann in Darmſtadt, 9) Ober⸗ forſtmeiſter Frhr. v. Dörnberg daſ., 10) Lehrer Schmidt in Fränkiſch⸗Crumbach, 11) Pfarrer Kaiſer in Nierſtein, 12) Kaplan Dingeldein in Erbach, 13) Seeretär Ertel⸗ meyer in Worms, 14) Geheimer Secretär Ewald in *

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