Ausgabe 
15.5.1847
 
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156.

8 Sie erhalten daher den Auftrag, dieß alsbald öffent⸗ lich mit dem Anfügen bekannt machen zu laſſen, daß 1) der Verkehr mit Hülſenfrüchten, geſchälter Gerſte und Hirſen nicht unter die oben erwähnte Verordnung fällt, daher auch namentlich das Hauſiren mit dieſen Nah⸗ rungsmitteln nicht unterſagt iſt, 2) der Aufkauf der auf dem Wege nach dem Orte des Fruchtmarktes befindliche Frucht verboten iſt, 3) die Ausſtellung der Frucht auf dem hieſigen Marktplatze und bei ungünſtigem Wetter im Rathhauſe zu geſchehen hat, 4) Früchte, welche auf einem Markte angekauft worden ſind, auf demſelben Markte nicht wieder zum Verkaufe gebracht werden dürfen, 5) nur wirklich mitgebrachte Frucht und nicht etwa nach mitgebrachten Muſtern Frucht verkauft werden darf. 6) im Uebrigen ſich nach den localen, noch bekannt gemacht und am Rathhaus angeſchlagen werdenden Anordnungen ſich zu richten iſt, und 7) gegen Zuwiderhandlungen die in meinem Ausſchreiben vom 18. November v. J. Nr. 92 des Int.-Bl. von 1846, betr. die polizeiliche Aufſicht über die Lebensmittel, ins⸗ beſondere auf Fruchtmärkten, resp. die in der Verord⸗ nung vom 7. d. Mts. feſtgeſetzten Strafen, eintreten werden. Hungen den 10. März 1847. Follenius.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: Die dermalige Theurung, insbeſondere den Verkehr mit Getreide, Mehl und Kartoffeln.

Unter Bezugnahme auf die im Amtsblatt Nr. 6. vom Jahr 1846 bekannt gemachte Verfügung höchſtpreislichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 28. Oktober 1846, ſowie auf die in dem Regierungsblatt Nr. 18. von 1847 erſchienene Verordnung vom 7. Mai 1847 bemerke ich Ihnen, daß 10 der Verkehr mit Hülſenfrüchten, ſodann die geſchälte

Gerſte und Hirſe nicht unter die Verordnung vom 7.

Mai fällt, das Hauſiren mit dieſen Nahrungsmitteln

alſo nicht unterſagt iſt,

20 daß die Beſtimmung im letzten Satze unter Nr. 3 der höchſten Verfugung vom 28. Oktober v. J. ſo lange außer Kraft tritt, als die Verordnung vom 7. Mai l. J. in Wirkſamkeit beſteht.

Daß dahier in Grünberg jeden Samſtag ein Frucht⸗ markt beſteht, iſt Ihnen bekannt; in Folge der Verordnung vom 7. Mai erſcheint es nothwendig, auch noch in einem geeigneten Orte des entfernteren Theils des Kreiſes temporär einen Fruchtmarkt zu errichten. Es eignet ſich hierzu am beſten der Marktflecken Felda, Landgerichts Ulrichſtein, wo⸗ ſelbſt alſo jeden Mittwoch, von Mittwoch den 19. Mai an⸗ fangend, ein Fruchtmakt abgehalten werden wird.

Sie werden dieſes unverzüglich öffentlich bekannt machen, und weiſe ich Sie zugleich wiederholt an, uber die genaueſte Befolgung der Vorſchriften der höchſten Verfügung vom 28. Oktober v. J. und der Verordnung vom 7. Mai l. J. zu wachen und wachen zu laſſen und jede Uebertretung anzuzeigen.

Grünberg den 10. Mai 1847.

ü deer.

Turnfahrt nach Ziegenberg am 6. April 1847. (Von einem Vorſchüler der Turngemeinde Butzbach)

Viele Turner freuten ſich auf den letzten Oſterfeier⸗ tag, denn es ſollte an dieſem Tage eine Turnfahrt nach Ziegenberg unternommen werden. Es wollten ſich allda ver⸗ ſammeln unſere Nachbargemeinden Gießen, Friedberg, Uſingen Homburg und Frankfurt. Der Turner malte ſich in ſeinen Gedanken die Vergnügungen und Freuden, die es dort geben würde, in den ſchoͤnſten Farben aus, darum wünſchte gewiß ein jeder günſtiges Wetter. Unter langem Hoffen und Sehnen erſchien der erſte Feiertag, und mit ihm ein anhal⸗ tender Regen, eben ſo ſtuͤrmiſch war der zweite Feiertag; aber der feſte Entſchluß blieb unveränderlich in den Herzen der Turner, denn Turnermuth, feſtes Blut!Der Turner ſei wahr! Dieß iſt einer unſerer Wahlſprüche. Darum waren wir auch alle einverſtanden den Weg anzutreten, und ſollte es Mühlſteine regnen. Auch der dritte Feiertag er⸗ ſchien, die Sonne ging ſchön und heiter auf, und wir zogen um 8 Uhr in Begleitung der Gießer Turner, welche wir vor dem Thore mit einem herzlichen Gut Heil! empfangen hatten, und des hieſigen Muſikvereins, welcher mit klingen⸗ dem Spiel voranging und von unſern Trommlern abgelbſt wurde, durch unſere Stadt. Unſere muſekaliſchen Freunde verließen uns hinter Niederweiſel, weil ſich der Himmel trübte, und man einen tüchtigen Regen vorausſah. Auf der Niedermörler Höhe erreichte uns dieſer und begleitete uns bis nach Ziegenberg. In der Ferne ſahen wir ſchon die Zinnen des Schloſſes, und bald war unſer Ziel erreicht. Drei Frankfurter, unter ihnen Ravenſtein, wie auch unſern Schrift⸗ wart, welcher ſchon vorausgeeilt war, uns die Stätte zu bereiten, empfingen wir mit einem herzlichen Gut Heil! Wir kehrten aber ſogleich wieder um, den Friedbergern Turnern entgegen, welche wir aus der Ferne hatten kommen ſehen und begrüßten uns gegenſeitig, ungeachtet der naſſen Kleider, mit einem herzlichen Gut Heil! Die Uſinger und Homburger Turner erwarteten wir aber umſonſt. Wir, die Gießer, Friedberger und Frankfurter Turner zogen nun ver⸗ eint in das Gaſthaus des Herrn Wick, wo ſich jeder an Schwarzbrod nebſt Zubehör und dem edlen Gerſtenſafte labte. Unſer Sprecher hielt alsdann eine Rede und trug vor, daß man gekommen ſei, um die freundſchaftlichen Beziehungen der Nachbargemeinden feſter und inniger zu machen, ſowie um ſich über gemeinſchaftliche Angelegenheiten zu berathen. Beide Zwecke könnten recht gut erreicht werden, wenn die Vorberathung durch die Vertreter der Gemeinden geſchähe, den einzelnen Turnern aber freigelaſſen werde, der Berathung beizuwohnen, oder ſich in dem Freien zu ergehen. Der Trommelſchlag ſollte nachher alle Feſtgenoſſen zur Hauptver⸗ ſammlung laden. Der Vorſchlag fand Beifall, und der größte Theil von uns zog hinaus aus den dumpfigen Stuben in die friſche Natur. War doch der Himmel rein und freund⸗ lich geworden! Bald ſah man das munterſte Treiben, eine Schaar ſtellte ſogleich Freiübungen an, eine andere beſuchte das Schloß oder erſtieg den nahen Felſen, um dort das Lied,Hier auf dieſen frohen Höhen zu ſingen, wieder eine andere durchſtreifte ſingend den Wald, um an einer ſchönen Stelle ein Denkmal zu errichten ꝛce. Da erſchallt der Trom⸗ melſchlag, und man ſtrömt in das Lokal, wo die Beſchlüſſe vorgetragen und durch die Geſammtheit genehmigt wurden. Allmälig waren die naſſen Kleider wieder trocken geworden. Noch einige Freiübungen machten den Schluß. Bei dieſer Gelegenheit fanden wir, daß die guten Bewohner von Ziegen⸗ berg, welche anfangs gar nicht begreifen konnten, was die Leute mit den Fahnen, grauen Filzhüten, linnenen Wämſen und Hoſen eigentlich wollten, nach und nach unſer Treiben ganz unterhaltend fanden und die Beweiſe von Kraft und

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