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8 Intelligenz- Glatt
für die
Provinz Oherheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M21.
Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche
Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die diesjährige Kartoffelausſaat.
Es iſt zwar ein ſchon lange bekanntes und vielfach von Landwirthen angewendetes Verfahren, nicht ganze Kartoffeln, ſondern nur Stücke derſelben, welche Augen haben, zu ſetzen, und dadurch mit einer viel geringeren Quantität Kartoffeln bei Ausſtellung eines Ackers auszu— reichen;— es durfte ſich aber dies Verfahren ganz beſonders in dieſem Jahre, wo ſo viele Kartoffeln durch die bei ſolchen herrſchende Krankheit zu Grunde gegangen, und es an der erforderlichen Menge zur Ausſaat fehlen duͤrfte, zur Beach⸗ tung und Nachahmung empfehlen.— Das von practiſchen Landwirthen ſchon ſeit einer Reihe von Jahren mit ſehr gün⸗ ſtigem Erfolge angewendete Verfahren iſt folgendes: ſchon von Petritag an haben ſolche bei allen in der Haushaltung verbraucht werdenden größeren, ausgewachſenen Kartoffeln die Kronen abſchneiden laſſen, um ſolche zu Setzkartoffeln zu verwenden. Es ergeben ſich hierbei aus mancher Kartoffel, je nachdem ſolche viel oder wenig Augen hat, 3— 4 Stücke, welche in ihrer mittleren und ſtärkſten Dicke etwa einen Zoll haben, und geht hierdurch an der zu verbrauchenden Kartoffel nur wenig mehr als die Schale ab.
Dieſe abgeſchnittenen Stücke werden im Keller auf trockenem Sande oder Erde ſchichtweiſe ſo aufbewahrt, daß das Fleiſch unten hinkommt; jede Schichte wird wieder mit trockenem Sande oder Erde ganz dünn überſchüttet, wo⸗ durch das Ganze zuletzt einen Kegel bildet. Vor dem Ab⸗ ſchneiden der Kronen dürfen die Kartoffeln nicht gewaſchen und muß ſorgfältig darauf geſehen werden, daß zum Ueber⸗ ſchütten kein feuchter, ſondern ganz trockner Sand oder Erde verwendet werden, indem ſonſt dieſe abgeſchnittenen Stücke faulen würden. Beim Setzen dieſer Kartoffelſtücke muß das Fleiſch ebenfalls nach unten gelegt werden.
Ich fordere Sie auf, alle Landwirthe auf dieſes Ver⸗ fahren aufmerkſam zu machen, wodurch eine viel geringere Quantität Kartoffeln zur Ausſaat hinreicht und ſomit mehr zur Nahrung erſpart wird.
Grünberg am 9. März 1847.
Ouvrier.
Sonnabend, den 13. Maͤrz
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Derſelbe an dieſelben.
Betreffend: Das Landgeſtüt.
Sie werden alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß die Landbeſchäler auf den Stationen zu Grünberg und Ulrichſtein eingetroffen ſind.
Grünberg den 9. März 1847.
Ou bvrier.
Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf mein Ausſchreiben vom 23. Feb. 1844 im Intelligenzblatt Nr. 19 den Grßh. Bürgermeiſtern des Kreiſes Hungen zur Nachachtung.
Aus den bis jetzt für dieſes Jahr vorliegenden Regie— rungsblättern ſind zu publiciren:
a) aus den Regierungsblättern Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8, Nichts.
p) aus dem Regierungsblatt Nr. 9, Verordnung, die in der Schweiz beſtehenden Handwerker-Vereine btr.
c) aus dem Regierungsblatt Nr. 10, Bekanntmachung, die Wahlen der Abgeordneten zum XI. Landtag betr. Hungen den 6. März 1847.
Der Gr. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Hungen Trin
Die Branntwein- und Bierfabrication im Verhältniß zur Landwirthſchaft mit beſonderem Hinblick auf die Mäßigkeitsvereine. Von Adminiſtrator Weller in Wölfersheim.
(Fortſetzung)
Der Herr Pfarrer Strack geht nun von der Fabri— cation des Branntweins an das Trinken deſſelben über, ohne Rückſicht, ob er mäßig oder unmäßig genoſſen wird, und führt Beiſpiele aus Hannover und Preußen an, daß die Vereine gegen das Branntweintrinken dem Steuerertrag wirk— lich nachtheilig werden können. Es ſteht dieſes freilich auf dem Papier, allein zweifelhaft ſcheint mir's dennoch, weil ich, wie ich ſchon in meinem erſten Artikel erwähnt habe, auf dieſe Vereine nichts halte. Es iſt mir in Oberheſſen nicht ein Fall bekannt, der für den Verein glücklich zu nennen wäre und könnte ich ſogar Beiſpiele anführen, wo Mäßig⸗ keitsmitglieder im Heimlichen die heftigſten Säufer waren.


