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wurde unbenutzt gelaſſen, ſie zu beſſern. Und ſiehe, bald zeigten ſich die Früchte reichlich. Das Kartenſpiel, was die Gefangenen früher trieben, um ſich die Zeit zu verkürzen, verſchwand. Sie laſen in den Schriften, welche der Frauen verein ihnen darbot, beſonders in der Bibel; ſie arbeiteten, und für das, was ſie verdienten, ſchafften ſie ſich Nützliches an oder legten es in eine Sparkaſſe, da denn der Kreuzer unvermerkt zum Gulden wuchs und ein rechter Nothpfennig wurde für kommende Zeiten. Das Fluchen, Zanken, Schimpfen, die Raufereien und Schlägereien verſchwanden, und Ordnung, Fleiß, Thätigkeit, Mäßigkeit und Zucht traten an die Stelle des früheren Unweſens. Eine Fabrik wurde errichtet, um eine regelmäßige Beſchäftigung einzu— führen,— mit einem Worte, ein anderer Geiſt war in das Gefängniß gekommen, und da die Beamten ſie unterſtützten, wurde es für viele eine wahre Beſſerungsanſtalt.
Die Geſchwornen von London, welche am 21. Februar 1818 das Gefängniß unterſuchten, bekanuten öffentlich über deſſen Zuſtand Folgendes:„Wir können unſern Bericht nicht ſchließen, ohne ganz ausdrücklich die außerordentliche Dankbarkeit an den Tag zu legen, welche wir den wichtigen, von Frau Fry und ihren Freunden geleiſteten Dienſten in Bezug auf die Einrichtung eines religibſen und ordnungs— gemäß beſchäftigten Daſeins ſchulden, wozu die weiblichen Gefangenen durch das menſchenfreundliche, wohlwollende und preiswürdige Bemühen jener Dame gebracht worden ſind. Nichts wäre mehr zu wünſchen, als auch unter den männlichen Gefangenen jene Grundſätze in Anwendung gebracht zu ſehen, welche der Frau Fry als Regeln bei der Behandlung der weibliche Gefangenen dienen: dann wür- den die Gefängniſſe in eine wahre Beſſerungsanſtalt ver— wandelt werden; dann würden dieſelben nicht mehr Ver— brecher in die Welt zurückſenden, verhärtet in Laſter und Ruchloſigkeit, ſondern es würden der Geſellſchaft Reuige zurückgegeben, die noch einmal nützliche Glieder derſelben werden könnten.“
An Eliſabeth Fry richtete dieſe Commiſſion ein herz— liches Dankſchreiben für ihre geſegnete Wirkſamkeit und legte eine reichliche Gabe an Geld bei, um auch thätig die edeln Abſichten derſelben zu fördern.
Eliſabeth Fry ließ es aber nicht dabei bewenden, nur in London für die Beſſerung der Verhältniſſe in den Ge—
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fängniſſen zu wirken ſie zog nach und nach ganz England in den Kreis ihrer heilbringenden Thätigkeit. Jede wohl⸗— thätige Anſtalt und Einrichtung fand an ihr eine Helferin, und zahllos ſind die Wohlthaten, die ſie übte.
Später unternahm ſie Reiſen nach Amerika, Frankreich und Deutſchland, um für die Verbeſſerung der Gefängniſſe thätig zu ſein, und nicht wenige der Anregungen zu dieſer wichtigen Angelegenheit, die ſeitdem gute Früchte trugen, ſind von ihr ausgegangen und ein Heil für Viele geworden.
Unausgeſetzt thätig im Werke einer von frommem Glauben an Chriſtum getragenen Liebe, erlag ſie im October des Jahres 1845 einer in freudiger Glaubenskraft ertragenen ſchmerzhaften Krankheit.
In London, in England, ja man darf ſagen, faſt in der ganzen chriſtlichen Welt brachte die Kunde ihres Todes gerechte Trauer hervor. In England hatte man ihr den wohlverdienten Namen:„Engel der Gefängniſſe/ beigelegt, und nicht leicht ſind an einem Grabe mehr Thränen dank— barer Liebe gefloſſen, als an dem ihrigen.
Friede mit ihr!
Sehet da, liebe Frauen und Madchen, das haben zwei Eures Geſchlechtes gethan! Wenn es Euch auch nicht gegeben iſt, in ſo weiten Kreiſen für das Reich Gottes zu wirken, wie Eliſabeth Fry, ſo thuet es in dem engeren, in den Euch Gottes Liebe geſtellt, in Eurer Familie, in Eurem Hauſe. Machet es zu einem Tempel Gottes, und die Früchte an Eurem Herzen, an Euren Kindern, in Eurem ehelichen oder häuslichen Leben werden bald ſichtbar werden. Gottes Segen, Schutz und Beiſtand iſt mit Euch! Ach, wenn doch jede Frau, jede Mutter es erkennete, wie viel ihr anvertraut iſt; wieviel Segen von ihr ausgehen kann, wenn der Glaube ihre Seele erfüllt; wenn Frömmigkeit Wort und That beſeelt; wenn ihr Beiſpiel zum Gebete ruft, zum Hauſe Gottes führt, zum Worte Gottes hinleitet, die, welche Gott ihr anvertraut hat! Wie viel beſſer ſtünde es in der Welt und um die Welt, wie viel Sünde würde weniger gethan, wie viel Gutes mehr, und welch ein viel reicheres Maaß des Glückes und der Zufriedenheit wäre auf Erden!
O hört's und bewahrt's! Gedenkt an Johanna Sebus und Eliſabeth Fry, und ahmet ihrer Liebe, ihrem Glauben nach!
Bekanntmachungen von Be⸗ hörden.
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1) eine Wohnung beſtebend aus Stube und Kammer, wozu ein Theil des Kellers und ein Theil des Speichers gehört;
2) eine dergleichen, enthaltend Stube und Alkoven, mit einem Theil des Speichers und einem halben Keller.
Friedberg den 5. Januar 1847.
3) auf den Namen des Philipp Langs⸗ dorf zu Pohlgöns als Schuldners über ein Capital von 40 fl. bei der Klauß zu Butzbach, als Darleiherin, ohne Angabe der Zeit, mit Verunter— pfändung von drei Grundſtücken.
Die Erben der benannten Schuldner ver—
Verpachtung.
(23) Donnerſtag den 14. Januar, morgens 10 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe in Auftrag des Herrn Kaufmann Langsdorff, dahfer, deſſen Grundſtücke in Friedberger und Fauerbacher Gemarkung liegend, in vier Ab— theilungen, wovon jede Abtheilung mehr als 10 Morgen hält, auf ſechs nach einander folgenden Jahren, öffentlich meiſtbietend ver— pachtet.
Friedberg am 4. Januar 1847. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter
Ben d e r.
Bekanntmachung.
(220 Nachgenannte Wohnungen in dem berrſchaftlichen Hauſe in dahieſiger Burg, die Bauverwalterei genannt, werden Freitag den 15. d. M., Nachmittags 3 Uhr, in der Amts⸗ ſtube des Unterzeichneten, beziehungsweiſe vom 16. und 29. April d. J. an, auf 3
Jahre, öffentlich an den Meiſtbietenden ver⸗ miethet:
Der Gr. Rentamtmann des Rentamts Friedberg. Domänenrath Bu ß.
Oeffentliche Aufforderung.
(1819) In dem landgerichtlichen Hypo— thekenbuch der Gemeinde Pohlgöns, ſtehen nachbe nannte Einträge ungelöſcht:
1) auf den Namen des Friedrich Schim— mel zu poblgöns und deſſen Cbefrau Eliſabetha Katharina, als Schuldner, über ein Capital von 65 fl. d. d. 19. Dezember 1788 bei den Kirchenka⸗ ſten zu Pohlgöns als Darleiher, mit Verunterpfändung von vier Grundſtücken.
2) auf den Namen des Wilhelm Göbel und deſſen Ehefrau Katharina zu Pohl— göns, als Schuldner, über ein Capital von 500 fl. d. d. 6. Auguſt 1819 bei Freifrau Sophia Chriſtina Löw von und zu Steinfurt als Dar⸗ leiherin mit Verunterpfändung von 32 Grundſtücken.
ſichern und baben als wahrſcheinlich darge— legt, daß die vorerwähnten Capital-Schulden abbezahlt ſind; es vermögen jedoch die quit— tirten Schuldurkunden, zur Löſchung im Hy— polhekenbuch nicht vorgelegt zu werden. Demnach fordert man die Beſitzer der Perbriefungen über die bemerkten Hypothek ſchuldforderungen und überbaupt alle Dieje— nigen, welche an dieſe Sqhuldforderungen irgend rechtliche Anſprüche bilden zu können vermeinen, hiermit auf, dieſelben um ſo ge— wiſſer von heute an binnen 8 Wochen dabier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſt die beantragte Löſchung des Eintrags im Hypo⸗ thekenbuch erfolgen wird. Butzbach den 15. Dezember 1846. Großh. Heſſ. Landgericht das. Mosler.
Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn.
(12) Mittwoch den 27. d. M., Vormittags 10 Ubr, ſollen auf dem Ratbbauſe dahier nachſtehende Arbeiten und Materiallieferungen


