igen
0 184), verrichtet:
t.
urgkirche:
Surgkircht: ſch.
e
1847.
Intelligenz- Blatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe.
Betreffend: Die Auswanderungen nach Nordamerika.
Nachſtehend abgedrucktes Ausſchreiben Gr. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz wollen Sie den Auswanderungs⸗ luſtigen zur Nachachtung bekannt machen.
Friedberg, Grünberg und Hungen
den 4. Mai 1847. a Küchler. Ouvrier. Follenius.
Das Großherzogliche Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großherzoglichen Provinzial⸗ Commiſſariate dahier und zu Gießen und an ſämmt⸗ liche Großherzogliche Kreisräthe. 5
Der Congreß der vereinigten Staaten von Amerika hat am 22. Februar l. J. ein Geſetz erlaſſen, wodurch die
Aufnahmsfähigkeit eines jeden, ſowohl amerikaniſchen wie
europäiſchen, Fahrzeuges, welches Paſſagiere nach den ver—
einigten Staaten von Amerika, mit Einſchluß des Staates
Texas, übernimmt, bedeutend vermindert worden iſt. Dieſes Geſetz ſoll für alle aus europäiſchen Häfen kommenden Fahr⸗ zeuge mit dem 31. laufenden Monats in Kraft treten. Da die Uebertretung der in dieſem Geſetze gegebenen Beſtimmungen mit hohen Strafen bedroht iſt, ſo haben Schiffscapitäne der nach jenen Staaten gehenden Fahrzeuge die Aufnahme einer größeren, als in jenem Geſetze fuͤr zuläſſig erklärten, An⸗ zahl von Paſſagieren verweigert und es fehlen hierdurch plötzlich in allen Seehäfen die für die Auswanderer nach Nordamerika in Ausſicht genommenen Transportmittel. Mehrere Schiffsrheder, namentlich Lüdering u. Comp. und F. B. Wichelshauſen in Bremen und Wamberſie und Erooswyk in Rotterdam, haben in Folge hiervon die ihren Agenten ertheilten Vollmachten zur Annahme von Paſſa⸗ gieren zurückgenommen und zugleich die durch ihre Agenten bereits zur Ueberfahrt engagirten Auswanderer öffentlich auf— gefordert, ſich nicht an die Seehäfen zu begeben, indem ſie unter den vorliegenden Verhältniſſen nicht auf die Beförde⸗
rung nach Nordamerika rechnen könnten. Die Häuſer Lüde⸗ ring und Wamberſie haben ſogar ihre Agenten angewieſen, die bereits abgeſchloſſenen Contracte, welche in Folge des gedachten Geſetzes nach den Bedingungen ihrer Schiffsaccorde, — da hierdurch die Paſſagiere verpflichtet ſeien, in jeder Hinſicht die auf die Einwanderung Bezug habenden Geſetze der vereinigten Staaten zu erfüllen, als nichtig anzuſehen ſeien, wieder aufzuheben und das eingezahlte Handgeld zur Verfügung der Paſſagiere zu ſtellen.
Andere Schiffsrheder und Agenten, wie Washington Finlay und die Geſellſchaft Dr. Strecker, Klein und Stöck zu Mainz, haben zwar die Zuſicherung ertheilt, daß alle Auswanderer, welche mit ihnen contrahirt hätten, nach Mög⸗ lichkeit der vorhandenen und zu beſchaffenden Transport⸗ mittel, an den Ort ihrer Beſtimmung befördert werden ſollten, zugleich aber bemerkt, daß in dieſem Jahre die Ex⸗ pedition der Auswanderer, nach Verhältniß der verminderten Aufnahmsfähigkeit der Schiffe, langſamer von Statten gehen werde, und darum die eingeſchriebenen Paſſagiere ebenfalls dringend aufgefordert, nicht eher von Hauſe abzureiſen, bis ſie einberufen würden.
Nach eingegangenen Nachrichten befinden ſich auch bereits in verſchiedenen Seehäfen große Maſſen von Aus- wanderern, welche, auch wenn ſie mit gültigen Schiffsac⸗ corden verſehen ſind, doch wegen Mangels an Transport⸗ mitteln vorerſt nicht befördert werden können, während die— jenigen, welche noch keine Ueberfahrtsverträge in Händen haben, in keiner Weiſe auf die Beförderung zählen konnen, vielmehr genöthigt ſind, in ihre fruͤhere Heimath zurückzukehren.
Da hiernach von der großen Anzahl deutſcher Auswan⸗ derer, welche in dieſem Jahre nach Amerika überzuziehen beabſichtigen, vorausſichtlich nur ein Theil und auch dieſer nur nach und nach dahin befördert werden kann, ſo beauf⸗ tragen wir Sie, diejenigen Angehörigen Ihrer Verwaltungs⸗ bezirke, welche nach Nordamerika auswandern wollen, von dieſem Stande der Verhältniſſe in Kenntniß zu ſetzen und namentlich diejenigen, welche noch keine Vorbereitungen zur Auswanderung getroffen haben, wenn dieſelben nicht vor— erſt ihr Vorhaben aufzuſchieben ſich veranlaßt finden ſollten, zu warnen, ihre Liegenſchaften und Mobilien nicht unvor⸗ ſichtig zu veräußern und auch wenn ſie im Beſitze der Mittel zur Beſtreitung der nunmehr ſehr erhöhten Ueberfahrtskoſten ſich befinden ſollten, ſich doch nicht aufs Geradewohl und ohne zuvor feſte Ueberfahrtsverträge, mit Bezeichuung be⸗ ſtimmter Schiffsplätze, abgeſchloſſen zu haben, an die See⸗


