den ordentlichen Richter oder die vorgeſetzte Verwaltungsbehörde, als Disciplinarbehörde, verwieſenen Fälle, haben: 1) in Starkenburg und Oberheſſen die Stadt- und Landgerichte, als Polizeigerichte 1. Inſtanz, vorbehalten der geſetzlich zuläſſigen Rechtsmittel gegen ihre Urtheile an die betr. oberen Gerichte,— 2) in Rheinheſſen die Friedensgerichte als Polizeigerichte über alle diejenigen polizeilichen Straffälle zu erkennen, in welchen die in den Strafbeſtimmungen angedrohte Geld⸗ oder Gefäng⸗ nißſtrafe in ihrem Maximum und zwar die erſtere den Betrag von 30 fl. und die letztere die Dauer von 8 Tagen nicht überſteigt. Außerdem verbleibt den Friedensgerichten, als Polizeigerichten, das Erkenntniß über die denſelben durch Art. 23 und 34 des Geſetzes vom 17. September 1841, die Einführung des Strafgeſetzbuchs betr., überwieſenen Fälle.— Ueber alle übrigen Polizeiübertretungen haben die Kreisgerichte als Polizeigerichte 1. Inſtanz zu erkenneu.— Art. 9. Das Verfahren(ein⸗ ſchließlich der Beſtimmungen über den Inſtanzenzug und die Rechtsmittel), welches die in der Provinz Rheinheſſen beſtehende peinliche Proceßordnung für die den einfachen Polizeigerichten überwieſenen Straffälle vorſchreibt, tritt nunmehr bei den nach gegenwärtigem Geſetze an die Friedensgerichte in Rheinheſſen als Polizeigerichte verwieſenen Uebertretungen ein. Auf die den Kreisgerichten in Rheinheſſen überwieſenen Uebertretungen dagegen findet das in jener Proceßordnung für die Vergehen im engeren Sinne des Worts(delits) vorgeſchriebene Verfahren(einſchließlich der Beſtim⸗ mungen über den Inſtanzenzug und Rechtsmittel) Anwendung.— Art. 10. Das gegenwärtige Geſetz tritt mit dem nämlichen Tage in Kraft, mit welchem das Polizeiſtrafgeſetz in Wirkſamkeit tritt.(Schluß folgt.)
Rinck's Stiftung.
Für Gründung einer Stiftung zu Ehren des Dr. Rinck iſt in Darmſtadt ein proviſoriſches Comité zuſammen getreten und hat folgende Einladung zur Theilnahme an dieſer Stiftung erlaſſen:„Am 7. Auguſt vorigen Jahres vollendete zu Darmſtadt der großherzoglich heſſiſche Hofor— ganiſt und Kammermuſikus Dr. Chriſtian Heinrich Rinck im 77. Jahre ein Leben, deſſen unausgeſetzt verfolgte Auf— gabe und höchſter Genuß die Veredelung der Kichenmuſik und die Erhebung der Gottesverehrung war. Sein Name wird darum überall, im In- und Auslande, mit Liebe und Verehrung genannt, wo des Chorals erhabene Weiſen, von der Orgel ergreifenden Tönen getragen, fromme Herzen er⸗ heben und erquicken! Es darf daher vorausgeſetzt werden, daß in den weiteſten Kreiſen die Idee freudigen Anklang finde, das Andenken an den frommen, edlen Meiſter auch durch ein äußeres Denkmal auf die ferne Nachwelt zu bringen, und dieſes möchte wohl am beſten durch eine Rinck's⸗Stiftung geſchehen, deren Aufgabe es wäre, der von dem Verewigten ausgebildeten Kunſt fortwährende Pflege, beſonders auch in der Weiſe zuzuwenden, daß ſie jungen talentvollen Organiſten Gelegenheit biete, unentgeld— lich unter der Leitung ausgezeichneter Männer ihre Anlagen zum Orgelſpiel und zur Compoſition zu entwickeln.— Eine Berathung und Beſchlußnahme über die nähere Einrichtung dieſer Stiftung kann jedoch erſt dann ſtatthaben, wann die Ausführung des Unternehmens durch die nöthigen Mittel geſichert erſcheint.—
Eine Berathung und Beſchlußnahme uber die nähere Einrichtung dieſer Stiftung kann jedoch erſt dann ſtatthaben, wann die Ausführung des Unternehmens durch die nöthigen Mittel geſichert erſcheint.— Das obengenannte Comité richtet daher an alle Freunde der Sache die ergebenſte Bitte, in ihrer Mitte Specialcomitéen zu bilden, die ſich mit dem Einſammeln von Beiträgen befaſſen und dieſe an die ihnen zunächſt wohnenden Muſik- und Buchhandlungen abliefern, von welchen nicht bezweifelt werden kann, daß ſie bereit— willig die Summen in Empfang nehmen und durch die Vermittlung der Hofbuchhandlung von G. Jonghaus dahier an den dafür zu beſtellenden Kaſſier uͤbermachen werden.“)
*) Zur Annahme und Beſorgung der genannten Beiträge erklärt ſich mit Vergnügen bereit die C. Bindernagel'ſche Buchhandlung in Friedberg.
* 410.*
Um mit der Theilnahme nirgends läſtig zu werden, glaubt man, den Beitrag auf nicht mehr als 30 Kreuzer feſtſetzen zu dürfen, unbeſchadet der größeren Gaben, die als beſondere Geſchenke für den Zweck dankbar wuͤrden angenommen werden.“
r Aus Oberheſſen, Mitte November
In dem Thal der Felda, die ſich romantiſch zwiſchen ausgedehnten Waldbergen bis zum reizenden Ohmthal ſchlän— gelt, wurde vor einigen Tagen in der Nähe von Rülfen⸗ rod, dem Wohnſitz des Herrn Rittmeiſters von Schenk, ein in dieſem Gebirge ſeltener Raubvogel geſchoſſen, ein Schreieradler(aquila naevius), und zwar von Herrn Rittmeiſter von Schenk ſelbſt, der ihn auf ziemliche Entfernung mit der Doppelflinte erlegte, und ihn nur fuͤr ſein eigenes zwar nicht ſehr ausgedehntes aber durch ſchöne Exemplare intereſſantes Naturaliencabinet aus- balgt, in welcher Kunſt derſelbe ſichere Fertigkeit beſitzt, ver— bunden mit Kunſtgeſchmack und genauer Naturkenntniß. Der Anblick ſeiner Thiere, ſowohl der vierfüßigen als der Vögel, überraſcht durch die äußerſt naturgetreue Haltung und Stellung, wie beſonders durch ſachkundige Wahl und Behandlung der Augen, ſo ſehr, daß man von lebendigen im Zuſtand der Ruhe ſie kaum unterſcheidet.
Marr kt Ber ichn Grünberg, am 4. December 1847.
Aufgefahrenſ Verkauft. a
Gattung. wurden wurden Mittelpreiſe
(Mltr.)(Mltr.). 4 kn Wien 209 189 11 15 Korn 157 131 8— Gerſte 191 165 6 4 Baier 121 10⁵ 4 45 eee———— Kartoffeln————
NB. In Grünberg wurde das Malter Waitzen zu 200, Korn 190, Gerſte 170, und Hafer 120 Pfund gerechnet. g
Kirchenbuchsauszug vom October 1847.
Grünberg.
Getraute: Keine.
Getaufte:
3. Dem Bürger und Großh. Gensdarmen zu Fuß Michael Kohl dahier ein Sohn, Heinrich, geb. den 9. Sept.
10. Dem Bürger und Bäckermeiſter Heinrich Meyer eine Tochter, Auguſte, geb. den 13. Sept.
17. Dem Bürger und Kupferſchmiedemeiſter Gottlieb Hen— ricy eine Tochter, Maria, geb. den 20. Sept.
24. Dem Buͤrger und Maurer Johann Konrad Heidt eine Tochter, Joſephine, geb. den 12. Okt.
31. Dem Bürger und Bäckermeiſter Joh. Adam Hoffmann eine Tochter, Eliſe Theodora, geb. den 23. Sept.
31. Dem Bürger und Ackermann Heinrich Rühl ein Sohn, Heinrich, geb. den 9. Okt.
31. Eine uneheliche Tochter, Louiſe Heußner, geb. den 7. Oktober.
Beerdigte: 6. Hermann Oehl, alt 1 Jahr, 1 den 4. Okt.. 8. Georg Oehl, alt 3 Jahre, 1 den 6. Okt. des hieſi⸗ gen Bürgers und Bäckermeiſters Johannes Oehl, ehe— liche Söhne. f g 7. Ludwig Fritſchler, des Karl Fritſchler Burgers und


