Ausgabe 
7.8.1847
 
Einzelbild herunterladen

* 250.

es verlangt, dazu verpflichtet, und zwar bei Strafe von 30 kr. bis 1 fl. a*

§. 12. Das Stand- und Wieggeld wird einzig und allein von dem Verkäufer entrichtet.

Außer Stand- und Wieggeld haben die Verkäufer auf dem Marktplatze nichts zu bezahlen. Von Kirſchen, welche korbweiſe verkauft werden, wird kein Standgeld be zahlt, ſondern nur das Wieggeld. Dagegen müſſen Die⸗

jenigen, welche die Kirſchen im Kleinen verkaufen, dieſe

auf den Markt bringen und das Standgeld bezahlen.

§. 13. Jede Umgehung der Entrichtung des zu be zahlenden Stand- und Wieggeldes erſcheint als Defraudation der zu bezahlenden Abgabe. Jede Defraudation wird neben der Verbindlichkeit der Nachentrichtung der Abgabe mit einer Strafe gleich dem 10fachen Betrag der defraudirten Abgabe belegt.

f§. 14. Die Beaufſichtigung und Ueberwachung der Markt⸗Ordnung gehört zum Geſchaftskreiſe der Polizei⸗Be⸗ hörde. Die Anzeigen wegen Uebertretung derſelben ſind daher bei Gr. Bürgermeiſter behufs der Bewirkung polizei⸗ gerichtlicher Beſtrafung anzubringen.

§. 15. Der Standgelderheber darf den Landleuten, welche noch nichts verkauft haben und ohne Baarſchaft ſind, keine den Betrag des Standgeldes überſteigende Victualien abdringen und ſich eben ſo wenig von Denen, welche Butter feil halten, das Wieggeld im Voraus bezahlen laſſen. §. 16. Handelt er hiergegen oder nimmt er mehr an Stande und Wieggeld als der Tarif geſtattet, ſo wird er nachdrücklich disciplinariſch beſtraft und nach Befund entlaſſen. §. 17. Die Polizei⸗Officianten, resp. verpflichteten Marktmeiſter, welche eine Anzeige gemacht haben, erhalten die Halfte der in Folge derſelben erkannten Geldſtrafe. §. 18. Vorſtehende Polizeiverfügung tritt vom 11. Auguſt l. J. einſchließlich an in Kraft und Wirkſamkeit. Friedberg den 4. Auguſt 1847. Der Gr, Heſſ. Kreisxath des Kreiſes Friedberg e Tarif der Stand⸗ und Wieggelder.

A. Standgeld:

2 3

In Bezug auf die Friedberg angrenzenden Orte bleibt es bei der früheren Beſtimmung.

Die Milch, Butter, Käſe, Eier, Salat und Blumen ſind vom Standgelde frei.

Von einem Korb voll Obſt, Gemüſe, toffeln ꝛc. ꝛc. wird 1 kr. bezahlt.

B. Wieggeld:

Von jedem Butterweck, der auf der ſtädtiſchen Butter⸗ waage gewogen wird für jedes Pfund 1 Pfennig. Bruch⸗ theile werden für volle Pfunde berechnet.

40 Zwiebeln, Kar-

5

Markt Mer icht. Friedberg, am 4. Auguſt 1847.

Aufgefahrenſ Verkauft 1 1

Gattung. wurden wurden[ Mittelpreiſe

(Mltr.)(Mltr.) ee Waizen 1839 1388 ½ 9 52 Korn 241 230½ 6 27 Gerſte. 54¼ 54½ 5 2 Baff 21 4 5 Vorſchußf 9 9 16 20 Roggenmehl. 15 6 7 le? Erbſen 3*. 375 7 Linſen 1 2

Butzbach, am 3. Auguſt 1847.

Waizen i 188 11 25 Korn 2²⁴ 147 7 43 . 63 50 0. r 75 g 4. 6 30 Roggenmehl bert 1 1 7 45

NB. In Butzbach wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 100,

10 Die hieſigen Einwohner ſind vom Standgelde befreit.

Bekanntmachungen von Be⸗ 8 hoͤrden. N ⏑τι 1 Strohlieferung. (1229) Mittwoch den 11. Auguſt d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Directorial. Büreau dahier die Lieferung von 25 Fuder Roggenſtroh für die hieſige Anſtalt in fünf gleichen Abtheilungen an die Wenigſtfordern⸗ den öffentlich vergeben werden, wovon man die Steigliebhaber in Kenntniß ſetzt. Marienſchloß den 28. Juli 1847.

1 J A. Der Verwalter Bauer. Oeffentliche Ladung.

(11951J Heinrich Weckmann, geboren den 22. März 1777, Sohn von Joh. Adam Weckmann und deſſen Ehefrau Dorothea zu Oberhörgern, ging im Jahr 1802 in hol⸗ ländiſche Kriegsdienſte und dat ſeitdem nichts weiter von ſich hören laſſen. Sein geringes meiſt in einigen Ländereien beſtehendes Ver⸗ mögen wurde ſeinen Brüdern gegen Kaullon nutznießlich überlaſſen. Auf Anſtehen der als nächſte Erben ſich legitimirt habenden Ge⸗ ſchwiſterkinder des Abweſenden werden dieſer

ſprüche dahier anzubringen, widrigenfalls die

und Diejenigen, welche ein beſſeres Recht auf ſein Vermögen zu haben glauben hiermit auf⸗ gefordert, binnen drei Monaten ihre An⸗

geſtellte hypothekariſche Sicherheit gelöſcht, und das Vermögen den legitimirten nächſten Ver⸗ wandten eigenthümlich überlaſſen werden wird. Lich den 30. Juni 1847. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Dittmar.

Edictalladung.

(1230) Anſprüche jeder Art an das von Johann Joſt Weitzel I. und Frau in Fel da verkaufte Grundſtück: 50%. XXV/18. 448[IKlftr Acker bei der Bleichesgall, ſind ſogewiß binnen vier Wochen von heute an dahier anzumelden, widrigenfalls der Kauf⸗ brief beſtätigt wird. Ulrichſtein den 24. Juli 1847. . Großh. Heſſ. Landgericht daf. 5 Zimmermann. Gerſtenſchroth, Waizenkleie, Lein⸗ kuchen und Strohlieferung. (1228) Montag den 9. Auguſt d. J., des

Vormittags 10 uhr, ſoll das Beduͤrfniß der Garniſon Butzbach an Gerſtenſchroth, Wai⸗

Gerſte 170, Hafer 120 und Erbſen 220 Pfund gerechnet, Altenſtadt, den 3. Auguſt 1847. Waizen 40⁴ 261 10 30 Korn 210 65 5 30 Gerſte/ 17 N 2 6 Hafer R 8 8 7 ei 2 1 NB. In Altenſtadt wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 190, Gerſte 170 und Mehl 140 Pfund gerechnet. ./ ſodann an demſelben Morgen um 11

Uhr die zum Füllen ſaͤmmtlicher Betten be⸗

ſagter Garniſon erforderlichen 0 Gebund

à 16 Pfd. Kornſtroh, und 1260 Gebund à 8

Pfd. Gerſtenſtroh auf dem bekannten Sou⸗

miſſionswege in Lieferung vergeben werden.

Dies den Intereſſenten zur Nachricht mit dem

Bemerken, daß die resp. Bedingungen von heule an zur Einſicht offen liegen.

Butzbach den 28. Juli 1847. J. A.: Cellarius. Oberquarttermeiſter.

Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn.

(1246) An dem Cinſchnitte im Gambacher Wald finden Arbeiter Beſchäftigung auf mehrere Jahre. Dabei wird bemerkt, daß eine Baralke mit Schlafſtätten und zur Beköſtigung der Arbeiter hergeſtellt, und zu erwarten iſt, daß die Eröffnung der Speiſeanſtalt in der Kürze ſtattfinden wird. 5 Für einen Arbeitstag iſt auf einen mitt⸗ leren Verdienſt von mindeſtens 40 Kreuzern, in der Regel von gegen 50 Kreuzern bei flei⸗ ßigem Arbeiten zu rechnen. Butzbach den 31. Juli 1847. Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur der Section Butz bach ö

zenkleie und Leinkuchen pro 4. Quartal d.

Meyer.

r