eigen Na 1847, berichtet: tſch. Surglirche: ut.
Burgkürche:
dell
Intelligenz-Olatt
ſür die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
* 35.
„den 5. Mai
Mittwoch
Amtlicher Theil.
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Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Furſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Auswanderungen nach Nordamerika.
Das nachſtehend abgedruckte höchſte Ausſchreiben vom 24. Febr. d. J. theilen wir Ihnen unter dem Auftrage mit, die Auswanderer hiernach zu bedeuten und ſie vor zu ſpäter Abreiſe zu verwarnen. Friedberg, Grünberg und Hungen den 27. April 1847. Küchler. Ouvrier. Follenius.
Das Großherzogliche Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großherzoglichen Provinzial⸗ Commiſſariate dahier und zu Gießen und an ſämmt⸗ liche Großherzogliche Kreisräthe.
Durch Nachrichten, welche uns über Auswanderer, deren Abreiſe nach Nordamerika in zu weit vorgeruͤckter Jahreszeit ſtatt gefunden hat, zugekommen ſind, finden wir uns veranlaßt, darauf aufmerkſam zu machen, daß die gün⸗ ſtigſte Zeit zur Ueberſiedelung nach Nordamerika im Früh⸗ jahre, die ungünſtigſte aber im Spätſommer oder Herbſte iſt, indem die Leute alsdann zu ſpät in den Landungsplätzen ankommen, um noch in das Innere des Landes reiſen zu können und daher den Winter über an den Seeplätzen zu⸗ bringen müſſen, woſelbſt ſie gewöhnlich die Mittel ver⸗ zehren, mit denen ſie in einer günſtigeren Jahreszeit im Stande geweſen wären, die Reiſe nach dem Innern auszuführen, wo ihnen beſſere Ausſichten bevorſtehen, als in großen Städten.
Wir beauftragen Sie, die Auswanderer hiernach zu bedeuten und ſie vor zu ſpäter Abreiſe zu verwarnen.
Darmſtadt den 24. Februar 1847.
du Thi l. v. Rieffel.
Dieſelben an dieſelben.
Betreffend: Die Auswanderungen aus Deutſchland nach Nordamerika über Belgien.
Von nachſtehend abgedrucktem Miniſterialausſchreiben vom 6. d. M. wollen Sie die betreffenden Auswanderer in den ſpeciellen Fällen aufmerkſam machen.
Friedberg, Grünberg und Hungen
den 27. April 1847. Küchler. Ouvrier. Follenius,
Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großherzoglichen Provinzial⸗ Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſämmt⸗ liche Großherzogliche Kreisräthe.
Nach einer Mittheilung der Königl. Belgiſchen Ge⸗ ſandtſchaft hat ſich die Königl. Belgiſche Regierung ver⸗ anlaßt geſehen, die Anordnung zu treffen, daß künftig nur ſolche Auswanderer an der belgiſchen Grenze zugelaſſen und mit der Staats⸗Eiſenbahn weiter befördert werden, welche entweder
1) an baaren Reiſemitteln 93 fl. 20 kr.(200 Franken) für jede Perſon über 15 Jahren, und 70 ft.(150 Franken) für jede Perſon bis zu 15 Jahren(Säuglinge bleiben außer Berechnung) vorzuzeigen im Stande ſind, oder
2) ſich im Beſitze von Verträgen mit Schiffsrhedern oder Agenten von ſolchen in Deutſchland befinden, wonach die Letzteren ſowohl die Ueberſchiffung, als auch die Ver⸗ köſtigung und Verpflegung der Auswanderer während der Reiſe durch das Königreich Belgien bis Antwerpen über— nommen haben,— oder endlich
3) im Beſitze ſolcher Papiere, aus denen hervorgeht, daß ihre Ueberfahrt geſichert iſt, ſind und weiter die nöthi— gen Mittel zur Beſtreitung ihrer Bedürfniſſe während der Reiſe auf belgiſchem Gebiete bei ſich haben.
Wir beauftragen Sie, dieſe Anordnung der Königlich Belgiſchen Regierung durch Ihre Amtsblätter, ſowie durch die Bezirks⸗Intelligenzblätter in Ihren reſpectiven Verwal— tungsbezirken zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und künftig alle diejenigen Auswanderer nach anderen Welt⸗ theilen, welche ihren Weg durch das Königreich Belgien zu nehmen beabſichtigen, noch ſpeciell auf die gedachte An⸗ ordnung aufmerkſam zu machen.
Darmſtadt den 6. April 1847.
du Thi l. v. Lehmann.


