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des Vereins werden gebildet: 1 Durch Beiträge der Vereins-
mitglieder; 2) durch Geſchenke und Vermächtniſſe auch anderer Menſchenfreunde und Beförderer des Vereins; 3) durch zu hoffende Unterſtützung des land wirthſchaftlichen und Gewerb-Vereins, ſowie hoher Staatsregierung überhaupt; 4) durch den Erlös für gewonnene Seide, Samen, Bäume c.
§. 8. Ausgaben des Vereins. Die Ausgaben des Vereins beſtehen: 1) in den nothwendigen Verwaltungs⸗
koſten; 2) in den Koſten der Druck- und Zeitſchriften ꝛc.
des Vereins; 3) in den auszuſetzenden Pramien, welche den um die Beförderung der Seidenzucht beſonders verdienten Vereinsmitgliedern und Seidenzüchtern verwilligt werden ſollen; 4) in den Koſten für Maulbeerſamen und Bäume, ſowie für Ankauf der Cocons und Abhaſpelung derſelben.“) — Die hierzu nöthigen Credite werden von der Hauptver- ſammlung auf den Antrag des Vorſtandes bewilligt.
§. 9. Jahresrechnung und Bericht. Ueber die Einnahmen und Ausgaben wird von dem Vereinsrechner eine eigene Rechnung geführt und ſolche alljährlich, nach vorheriger Prüfung durch den gewählten Reviſor, 4 Wochen lang zu Jedermanns Einſicht offen gelegt, und überhaupt jedes Jahr in der Hauptverſammlung über die ganze Ver— waltung Bericht erſtattet und Rechenſchaft abgelegt.— Zu dem Ende hat nach beendigter Seidenzucht an jedem Orte, deſſen Bewohner ſich mit der Seidenzucht beſchäftigen, ein daſelbſt wohnendes Mitglied des Seidenbau-Vereins darüber Liſten mit gedruckten Formularien aufzuſtellen: welche Orts— einwohner ꝛc. in dem betreffenden Jahre ſich mit der Maul⸗ beer⸗ und Seidenzucht befaßt und wieviel Cocons ein jeder Züchter gezogen hat, und ſolche Liſten an den Vorſtand des Vereins einzuſenden.— In dieſen Liſten wird zugleich be⸗ merkt, ob der Züchter a) ſeine Cocons oder nur b) die ab⸗ gehaſpelte Seide an den Verein verkaufen, oder ob er c) die abgehaſpelte Seide, gegen Vergütung der beſtimmten Abhaſpelungskoſten, in Natur zurück zu erhalten wünſcht. Zugleich wird d) in dieſen Liſten über Anzahl der vorhan⸗ denen Maulbeerbäume und Hecken und den Zuſtand der Pflanzungen Auskunft gegeben.
§. 10. Zeitſchrift und Veröffentlichung der Verhandlungen des Vereins. Der Vorſtand hat dafür zu ſorgen, daß die wichtigeren Verhandlungen des Vereins, ſoweit ſie ſich zur Oeffentlichkeit eignen, und zur Kenntniß der Vereinsmitglieder nöthig ſind, denſelben in geeigneter Weiſe bekannt werden, und ſowohl durch beſondere Bekanntmachungen, als auch eine eigene Zeitſchrift, welche jedoch als Regel nicht 3—4 Bogen jährlich überſchreiten ſoll und welche unentgeldlich an die Vereinsmitglirder ab— gegeben wird, dafür beſorgt zu ſein.
§. 11. Genehmigung und Abänderung der Statuten. Die Genehmigung der Großh. Staatsregie— rung bleibt vorbehalten und der Verein tritt erſt mit ſolcher Genehmigung in's Leben.— Bei Abänderung der Statuten ſind/ der Stimmen der in der Hauptverſammlung an- weſenden Mitglieder erforderlich und treten ſolche erſt nach zuvor eingeholter Genehmigung der Staatsregierung in Kraft.
§. 12. Auflöſung des Vereins. Sollte ſich der Verein je wieder auflöſen, ſo wird die letzte Hauptver—
) Ein vorzüglicher Haſpelapparat mit Dampfheizung iſt von S. K. Hoheit dem Erbgropherzoge zum Beſten des Vereins bereits angeſchafft, während das dazu nöthige Local von dem Kaufmanne C. Netz auf mehrere Jahre unentgeldlich dem Verein zur Be⸗ nutzung angeboten iſt. Deßgleichen wurde der Kaufmann Netz durch die Gnade Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Karl in den Stand geſetzt einige neuere Erfindungen und Verbeſſerungen im Betrieb der Seidenzucht zu prüfen, um das Reſultat Allen mit⸗ zutheilen, welche ſich mit Seidenzucht beſchäftigen wollen.
ſammlung in ſolcher Weiſe über das Vereins⸗Vermögen ver⸗
fügen, daß daſſelbe noch immer zur Beförderung der Seiden— zucht im Großh. Heſſen, oder wenn dieß nicht möglich, zu einem ſonſtigen allgemeinen wohlthätigen Zweck zur Hebung des Volks und der allgemeinen Wohlfahrt verwendet werde.
Markt. Bet iche. Grünberg, am 27. November 1847.
1 Aufgefahrenſ Verkauft 5 5
Gattung. wurden wurden Mittelpreiſe
(Mltr.)(Mltr.) te A k Wai zen 219 187 11 20 rn 194 185 8— Gife 145 123 6— Hafer ann 2 79 67 4 50 Se—— 5— eee————
NB In Grünberg wurde das Malter Waitzen zu 200, Korn 190, Gerſte 170, und Hafer 120 Pfund gerechnet. N 1
Kirchenbuchsauszug vom October 1847. Lich.
Getraute: Keine.
Getaufte: 1
3. Dem hieſigen Ortsbürger und Großh. Gensdarmen Jakob Glockengießer eine Tochter, Salome Katharine, geb. den 15. Sept..
3. Dem hieſigen Ortsbürger, Küfer und Bierbrauermeiſters Philipp Reinhard Textor eine Tochter, Wilhelmine Chri⸗ ſtiane, geb. den 21. Sept. N
3. Dem hieſigen Ortsbürger und Drehermeiſters Heinrich
Ehriſtian Meier ein Sohn, Friedrich Philipp, geb.
den 22. Sept.
5. Dem hieſigen Ortsbürger und Schuhmachermeiſter Ichs. Lein eine Tochter, Anna Katharina, geb. den 27. Sept. ö f
7. Dem hieſigen Ortsbüͤrger und Maurer Wilhelm Chri⸗ ſtian Volz ein Sohn, Andreas, geb. den 7. Okt.
13. Dem Ortsbürger zu Wekersdorf, Herrſchaft Brünau in Böhmen, und ſich hier als Taglöhner aufhaltenden Franz Riegel eine Tochter, Anna Marie, geb. den 2. Oktober.
17. Dem hieſigen Ortsbürger und Metzgermeiſter Jakob Walz eine Tochter, Louiſe Katharina, geb. den 4. Okt.
17. Dem hieſigen Ortsbürger und Webermeiſter Heinrich Dehnhard ein Sohn, Herrmann Wilhelm, geb. den 3 Olk
24. Dem hieſigen Ortsbürger und ſtädtiſchen Ziegler, der⸗ maliger Todtengräber, Joh. Konrad Dörner ein Sohn, Joh. Philipp, geb. den 8. Okt. 5
31. Dem hieſigen Ortsbürger und Leinweber Joh. Konrad
»Ledermann ein Sohn, Joh. Heinrich, geb. den 20. Okt. Beerdigte:
4. Carl Ludwig Kempf, des hieſigen Ortsbürgers und Schuhmachers Carl Ludwig Kempf eheliches Söhnchen, alt 18 Tage, 1 den 20. Oktober.
9. Andreas Volz, des hieſigen Ortsbürgers und Maurers Wilhelm Chriſtian Volz eheliches Söhnchen, alt 1 Tag, 1 den 7. Okt. 4
24. Anna Margaretha Velde, des hieſigen Bürgers und Hufſchmieds Joh. Heinrich Velde Chefrau, geb. Dietz, alt 84 Jahre, 6 Monate und 21 Tage, k den 21. Okt.
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