rmſtadt ungen,
haben:
5
.
i chule.
ö niedterg. b. 40 kr.
26 pro⸗ enigni, anderen em Tx r ſteilic liſiſche erkſchen⸗ erfaſſert Ausbil⸗ keit der nicht an gedacht gen vol gen ju Grund. winden, größere er aller⸗ ier euch t. Eine die neue en Ver⸗ ibrlichere
ſchnitten.
ntelligenz-Glatt
ſür die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
8 D 1
Sonnabend, den 28. November
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. 1 Betreffend: Die Fortführung der Grundbücher.
Nach einer höchſten Verfügung ſoll, da ſich dies, nach⸗ dem die Verordnung vom 23. Januar 1844 über Fortführung der neuen Grundbücher ſchon mehrere Jahre in Anwendung iſt als dringend nothwendig darſtellt, eine Reviſion dieſer Grundbücher an Ort und Stelle ſtattfinden, um ſich zu überzeugen, ob bei dieſem wichtigen Geſchäfte überall nach den darüber beſtehenden Vorſchriften verfahren werde, und damit die erforderliche Gleichförmigkeit in Behandlung dieſes Gegenſtandes erhalten werde.— Mit dieſer Unterſuchung iſt der Großh. Calculator Rau beauftragt worden, welcher alsbald mit Vornahme dieſes Geſchäfts beginnen wird.
Indem ich Ihnen hiervon Nachricht gebe, weiſe ich Sie an, dieſem Commiſſär, wenn er ſich einfindet, nicht nur Ein⸗ und Durchſicht der Grundbücher und Karten und dazu gehörigen Akten zu geſtatten, ſondern ihn auch in jeder thunlichen Weiſe in Vollziehung ſeines Auftrags zu unter— ſtützen.
Friedberg am 19. November 1846.
Küche
Bekanntmachung.
In Folge eines Beſchluſſes des Stadtvorſtandes mit Ge— nehmigung Großherzoglichen Kreisraths iſt, auf den Grund des Geſetzes der Sicherheitswache, zur Sicherheit des Ei— genthums, eine Bürgerwache in hieſiger Stadt eingeführt worden.
Indem ich dieſes hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, erwarte ich, daß derſelben die gebührende Achtung boch. ſo wie in nöthigen Fällen Unterſtützung gewährt werde.
Friedberg am 23. November 1846.
Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben de r.
Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 34 von 1846.
0(Jorſetzung.)
VII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßbeit des Art. 30 des Strafgeſetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntniſſe, und zwar: 60 von Grßh. Hofgericht der Provinz Oberheſſen, welche wegen Wilderei, Betrugs, Meineids, Diebſtahls, Landſtreicherei. Unzucht, Raubs, Todſchlag, Kindsmord, ꝛc. Strafen von 1 Jahr Correctonshaus bis 12 Jahr Zuchthaus und Todesſtrafe(die aber in lebenslängliches Zuchthaus verwandelt wurde) verhängen; 1 vom Landgericht Altenſchlirf, 2 vom L. G. Großkarben, 1 vom L. G. Lauterbach, wegen Diebſtahls und Bettelns, zu Correctionshausſtrafen von 1 bis 2 Jahren.
VIII. Ordensverleibung: Am 25. Auguſt dem Oberlieutenant Laue im 2. Inf.⸗Reg. und am 17. Oct. dem Gräfl. Iſenburg⸗Philipps⸗ eich ſchen Oberkammerrath Foucaud das Riterkreuz des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen.—
IX. Namensveränderungenz Es wurde geſtattet: am 11. Sept. dem Bernhard und Ferdinand Elſaß zu Offenbach künftig den Familiennamen„Meper“ und der Katharine Inderthal auf der Mühle bei Trohe, im Kreiſe Gießen, künftig deu Familiennamen „Rühl“, 16 Oct. dem Dreher Mayer Haas dahier den Vornamen „Heinrich“ und dem Schloſſer Wolf Haas dahier den Vornamen „Wolfgang zu führen.(Schluß folgt.)
Die Errichtung einer Unterrichts-Anſtalt für angehende Gewerbsleute(Lehrlinge, Geſellen, Gehülfen ꝛc.) in Gießen betreffend.
Der Nr. 85. des Gießener Wochenblattes lag eine beſondere Bekanntmachung bei, welche von den Herrn Dr. H. v. Ritgen, Dr. F. Knapp und Zulehner unterzeichnet war und im Weſentlichen Folgendes enthielt:
Die Localſection des Gr. Gewerb-Vereins zu Gießen hat den Beſchluß gefaßt, an die Stelle der bisher ohne den erforderlichen Zuſammenhang daſelbſt beſtandenen beiden Schulen für Handwerker, der Zeichnenſchule und Rechnungs- ſchule nämlich, eine vollſtändigere Unterrichtsanſtalt treten zu laſſen.
Dieſe Anſtalt ſoll einerſeits angehenden Gewerbsleuten überhaupt die Mittel darbieten, ſich die zum ſchwunghaften, erfolgreichen Betriebe eines Gewerbes heut zu Tage durch— aus unentbehrlichen Kenntniſſe in gründlicher Weiſe anzu— eignen; anderſeits ſoll ſie aber insbeſondere auch den Bau— handwerkern Gelegenheit geben, ſich zur Beſtehung der durch das höchſte Regulativ vom 27. Auguſt 1845 vorgeſchriebenen Meiſterprüfung gehörig vorzubreiten.
Die Schule wird eine doppelte ſein, nämlich eine ſtaͤndige und eine nur zeitweiſe.


